Unterstützung der Kinderstiftung AETAS
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 26.9.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung prüft, wie die Kinderstiftung AETAS finanziell unterstützt werden kann. Vorrangig sollen die Möglichkeiten der Finanzierung aus Stiftungsmitteln oder aus Restmitteln des Sozialreferats in Betracht gezogen werden.
Im Bereich des Sozialreferates sind leider keine Restmittel mehr vorhanden, mit denen die wichtige Arbeit der Kinderstiftung AETAS unbürokratisch außerhalb der städtischen Regularien unterstützt werden könnte. Der Antrag wurde daher an die Stiftungsver waltung weitergeleitet zur Prüfung, ob aus den Erträgen der vom Sozialreferat verwalteten Stiftungen eine Förderung möglich ist.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.09.2014 teile ich Ihnen aber Folgendes mit: Die Kinderstiftung AETAS leistet einen wichtigen Beitrag in München, um Kindern zu helfen, die aufgrund traumatischer Erlebnisse tiefe seelische Verletzungen erfahren haben.
Die vom Sozialreferat betreuten Stiftungen fördern neben Einzelpersonen in besonderen Notlagen auch Projekte, die hilfsbedürftige Menschen auf verschiedenste Weise unterstützen und betreuen. Auch die Kinderstiftung kann daher jederzeit einen Zuschussantrag an die Stiftungsver waltung richten, der sich auf der Homepage der Stiftungsverwaltung unter:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Stiftungs-verwaltung/fuer-menschen.html
befindet.
Gefördert werden können konkrete Projekte, mit denen die Kinderstiftung AETAS traumatisierten Kindern und Jugendlichen aus München helfen möchte. Eine generelle Bezuschussung ist aus diesen Stiftungen leider nicht möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.