Mietfahrräder hinter dem Rathaus am Marienhof
-
Rathaus Umschau 246 / 2014, veröffentlicht am 30.12.2014
Mietfahrräder hinter dem Rathaus am Marienhof
Anfrage Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 30.10.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
In Ihrer Anfrage vom 30.10.2014 an Herrn Oberbürgermeister Reiter führen Sie zunächst Folgendes aus:
„An der Ecke Wein-/Landschaftstraße, direkt hinter dem Rathaus, stehen seit Wochen mehrere Blöcke von Fahrrädern abgestellt, die ganz offenbar Mietfahrräder von Firmen sind, die Stadtrundfahrten mit dem Fahrrad anbieten. Diese Ansammlung von Rädern ist teilweise im Grünzug des Marienhofs und auch am Rand des Fußgängerzonenbereiches der Weinstraße, beim U-Bahneingang, abgestellt. Dieser Dauerradlparkplatz von kommerziellen Nutzern sieht nicht nur in der Grünanlage unschön aus, sondern nutzt auch städtischen Grund, wo sonst bei kommerziellen Nutzungen eine Sondernutzungserlaubnis gefordert wird.“
Da der Oberbürgermeister Ihre Anfrage zur Beantwortung dem Kreisverwaltungsreferat übergeben hat, darf ich Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist der Stadtverwaltung dieser seit vielen Wochen an der Wein-/Landschaftstraße kommerziell genutzte „Radlparkplatz“ bekannt?
Antwort:
Ja – allerdings nur die Fahrräder auf Straßengrund. Die in der Grünanlage Marienhof abgestellten Mieträder waren bislang nicht bekannt.
Frage 2:
Wenn ja, gibt es für diese Nutzung durch kommerzielle Firmen eine Erlaubnis?
Antwort:
Nein.
Frage 3:
Wenn ja, erstreckt sich diese Erlaubnis auch auf Teile der Grünanlage?
Antwort:
Entfällt.Frage 4:
Wenn nein, ist so eine kommerzielle Nutzung überhaupt zulässig und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Antwort:
In den letzten Jahren nahm die Nutzung des öffentlichen Raums durch Gewerbetreibende, die Fahrräder zum Verkauf oder zur Reparatur, vor allem aber zur Vermietung oder zur Durchführung von Stadtführungen aufstellen, stetig zu.
Bis April 2014 war diese Form der Nutzung des öffentlichen Raums nicht gesondert geregelt.
Seitens des Kreisver waltungsreferates wurde nur dann eingeschritten, sofern Fahrräder verkehrsbehindernd bzw. -gefährdend aufgestellt waren. Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlichen Raumes wurden nicht erhoben, wodurch einige Gewerbetreibende durch Auslagerung ihres Fuhrparks in den öffentlichen Raum durchaus Kosten für Lagerflächen etc. einsparen konnten.
Zur Behebung dieses Missstandes wurden im Rahmen der Novellierung der städtischen Sondernutzungsrichtlinien (SoNuRL) durch Stadtratsbeschluss vom 09.04.2014 u.a. folgende Fälle als grundsätzlich erlaubnisfähige Sondernutzungen in § 15 Abs. 4 SoNuRL aufgenommen:
-Aufstellung betriebsbereiter Fahrräder von Gewerbetreibenden
oder sonstigen Anbietern zum Zwecke der Vermietung, sofern die-
se auf vorgezeichneten bzw. vom Gewerbetreibenden oder sonsti-
gen Anbietern vorgegebenen Flächen aufgestellt sind;
-Aufstellung betriebsbereiter Fahrräder zum Zwecke der Durchführung von Stadtführungen.
Dies bedeutet, dass seit dem Inkrafttreten der neuen Sondernutzungsrichtlinien am 01.05.2014 entsprechende Nutzungen erlaubnisfähig, aber auch erlaubnispflichtig sind.
Parallel wurde vom Stadtrat am 09.04.2014 auch eine neue Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen, die am 01.01.2015 in Kraft treten wird. Danach sind in den o.g. Fällen von den profitierenden Gewerbetreibenden bis zu 62 Euro pro angefangenem m² jährlich an Sondernutzungsgebühren zu entrichten.Nach zunächst langwieriger Klärung von Zuständigkeitsfragen werden vom Kreisver waltungsreferat derzeit die hierzu notwendigen Anträge und Erlaubnisbescheide konzipiert sowie das Erlaubnisverfahren geregelt. Im künftigen Verfahren zur Erteilung der entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse sind straßenverkehrsrechtliche, brandschutzrechtliche, stadtgestalterische und sicherheitsrechtliche Aspekte zu würdigen.
Sind die Vorbereitungen abgeschlossen, werden die betroffenen Gewerbetreibenden über die Neuregelung informiert und zur Antragstellung für die Standplätze aufgefordert.
Die Aufstellung der Mietfahrräder in der Grünanlage des Marienhofs ist nach der Satzung über die Benutzung der städtischen Grünanlagen nicht genehmigungsfähig.
Anzumerken ist überdies, dass derzeit wegen des Christkindlmarktes alle Mietfahrräder hinter dem Rathaus am Marienhof entfernt wurden.
Frage 5:
Haben die zuständigen Stellen der Stadt schon einmal Kontakt mit den Eigentümerfirmen dieser Fahrräder aufgenommen oder bleibt diese Ansammlung von abgestellten, kommerziell genutzten Rädern in einer Grünanlage und im Fußgängerzonenbereich unbeanstandet?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 4.