Recycling der durch den AWM gesammelten Alttextilien
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Rathaus Umschau 246 / 2014, veröffentlicht am 30.12.2014
Recycling der durch den AWM gesammelten Alttextilien
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Anna Hanusch, Hep Monatzeder und Thomas Niederbühl (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 21.11.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer Anfrage vom 21.11.2014 über das Recycling der durch den AWM gesammelten Alttextilien erbitten Sie nachfolgende Auskunft:
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Die Gründe für den Aufbau einer durch den AWM durchgeführten Alttextiliensammlung waren vielfältig und sind dem Grundsatzbeschluss vom 13.12.2012 zu entnehmen:
-Mit der Einführung der eigenen Alttextiliensammlung sollte eine höhere Recyclingquote erreicht werden. Ziel sollte sein, die erfassten Alttextilien möglichst hochwertig zu verwerten. Vorrangig sollte eine möglichst hohe Quote der Vorbereitung zur Wiederver wendung (Reparatur, Reinigung) zugeführt werden.
-Mit dem eigenem Erfassungssystem und entsprechenden Vorgaben in der Ausschreibung sollte sichergestellt werden, dass mit
den Alttextilien verantwortungsbewusst und ordnungsgemäß um-
gegangen wird. Dazu sollten in die Ausschreibung entsprechende
Kriterien aufgenommen werden, die an die Vorgaben des Dachver-
bandes FairWertung e. V. angelehnt sind.
-Gewerbliche Sammlungen sollten unterbunden werden. -Durch die kommunale Sammlung sollten die kirchlichen Sammlungen oder legale Sammlungen sozialer Träger nicht zurückgedrängt werden.
Seit Juli 2013 werden nun die Altkleider über erste Containerstandplätze vom AWM gesammelt und über einen privaten Entsorger ver wertet.
Von Seiten der sozialen Träger wird inzwischen jedoch stark kritisiert, dass sie bei der Ausschreibung zur Ver wertung der Alttextilien gegen die wirtschaftlicheren Angebote der Privatfirmen kaum eine Chance gehabt hätten, da sie sich – im Gegensatz zu privaten Dienstleistern – sozialen und ökologischen Standards unterwerfen würden. Gerade im Bereich „Vorbereitung zur Wiederverwendung von Alttextilien“ existieren in München zahlreiche soziale Projekte und beschäftigungspolitische Betriebe, die dar-unter leiden, dass sie immer weniger Alttextilien für ihre Projekte zur Verfügung haben.
Die ersten Erfahrungsberichte nach über einem Jahr Laufzeit der kommunalen Alttextilienver wertung müssten nun vorliegen. Es erscheint notwendig zu hinterfragen, ob die derzeitige Praxis nachhaltig und sinnvoll ist, oder ob gegebenenfalls Anpassungen erfolgen sollten.“
Ihre Fragen beantworte ich deshalb wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch liegt die Sammlungs- und Verwertungsmenge bzw. -quote bei den Alttextilien seit Einführung der kommunalen Sammlung?
Antwort:
Im Zeitraum von Juli 2013 bis Oktober 2014 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) insgesamt 2.117 Mg (Tonnen) Alttextilien gesammelt.
Frage 2:
Gibt es Vergleichszahlen zu den Sammlungs- und Verwertungsmengen
bzw. -quoten vor Einführung der kommunalen Sammlung?
Antwort:
Dem AWM liegen nur die Selbstauskünfte der „aktion hoffnung“ als einzigem nicht-gewerblichen Sammler vor. Demnach wurden auf den Wert-
stoffhöfen des AWM folgende Mengen gesammelt:
-2011: 1.101,79 Mg
-2012: 949,87 Mg
-2013: 844,97 Mg
-Jan. bis Okt. 2014: 633,49 Mg.
Seit November 2013 ist die vorgeschriebene Übergabe der Wiegescheine seitens der „aktion hoffnung“ an den AWM wegen fehlender Fachkunde des Personals der „aktion hoffnung“ bzw. fehlender Einweisung nur noch lückenhaft erfolgt.
Frage 3:
Welche sozialen und ökologischen Kriterien müssen die privaten Verwertungsfirmen für die AWM erfüllen?Antwort:
Soziale Kriterien waren nicht Bestandteil der Ausschreibung. Ökologische Akzente wurden gesetzt durch die Vorgabe, dass die Abfallvermeidung durch Wiederver wendung (Second Hand) der Gebrauchtkleidung oberste Priorität haben muss. Außerdem muss die stoffliche Verwertung der nicht mehr tragfähigen Kleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sichergestellt sein.
Frage 4:
Welche Kriterien zur fairen Verwertung wurden konkret in die Ausschreibung aufgenommen?
Antwort:
Der AWM hat sich an die Kriterien des Dachverbandes FairWertung e. V. angelehnt und den Unternehmen die Einhaltung folgender Punkte verbindlich vorgeschrieben:
-eindeutige Verantwortlichkeit
-ordnungsgemäße Sortierung und Vermarktung
-umfassende Transparenz und Kontrolle.
Die Forderung der Mitgliedschaft im oben genannten Dachverband ist aufgrund der EU-weiten Ausschreibungsvorschriften unzulässig und verstößt gegen die vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung. Die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der beauftragten Unternehmen wurde in einem umfangreichen Nachweiskatalog im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens gefordert und von den Auftragnehmern nachgewiesen.
Frage 5:
Wie garantieren die Firmen die Einhaltung der Kriterien?
Antwort:
Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Sortierung und Vermarktung haben sich die Auftragnehmer zur Einhaltung der Kriterien verpflichtet.
Frage 6:
Sind dem AWM die Verwertungswege der Firmen bekannt?Antwort:
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens mussten die Bewerber die
Verwertungswege lückenlos nachweisen. Die Auftragnehmer haben sich verpflichtet, die überlassenen Mengen und ihre Vermarktung zu dokumentieren und dem AWM jährlich vorzulegen.
Frage 7:
Wie hoch liegen die Recyclingquoten der Alttextilien in den Bereichen „Vorbereitung zur Wiederverwendung“, „Stoffliche Verwertung“ und „energetische Verwertung“?
Antwort:
Die Wiederverwendungsquote beläuft sich für das Jahr 2013 bei den beiden Auftragnehmern auf 62% bzw. 54%. Die stoffliche Ver wertungsquote – Sekundärrohstoffe (z. B. in der Automobilindustrie) bewegt sich zwischen 12% und 19%. In die Putzlappenindustrie gelangen ca. 16%. Die Restmenge wird thermisch verwertet bzw. behandelt.
Frage 8:
Wie viele Alttextilien werden ins Ausland exportiert?
Antwort:
Der überwiegende Teil der Alttextilien wird ins europäische Ausland, insbesondere Niederlande und Polen exportiert. Ein Auftragnehmer teilte aktuell mit, dass von den Münchner Alttextilien 80 - 90% in die Benelux-Länder und 10 - 20% nach Osteuropa exportiert werden.
Frage 9:
In welche Länder wird exportiert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 10:
Gibt es Kooperationen mit sozialen Trägern zur Weitergabe von Alttextilien an soziale und beschäftigungspolitische Projekte?
Antwort:
Im Bereich der Alttextilienerfassung gibt es derzeit keine Kooperation mit sozialen Trägern.Frage 11:
Gibt es Vereinbarungen zu „kommunalen Kontingenten“ z.B. bei erhöhtem Eigenbedarf an Alttextilien wie derzeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe?
Antwort:
Der AWM hat der Diakonia die Möglichkeit eingeräumt, speziell für Flüchtlinge gesammelte Alttextilien in Räumlichkeiten des AWM zwischenzulagern. Alttextilien aus der Containersammlung wurden/werden den Flüchtlingen nicht zur Verfügung gestellt, da keine bedarfsorientierte Sammlung erfolgt.
Frage 12:
Inwieweit konnten gewerbliche Sammlungen unterbunden werden?
Antwort:
Gegen 20 gewerbliche Sammlungen von Alttextilien wurden Untersagungen bzw. Befristungen vom RGU ausgesprochen. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt sind vor dem Verwaltungsgericht München acht Klageverfahren von gewerblichen Alttextileinsammlern gegen Untersagungs- bzw. Befristungsbescheide anhängig. Im Übrigen wurden die Bescheide bestandskräftig.