Am 25. Mai findet in der Landeshauptstadt München die Wahl zum 8. Europäischen Parlament statt. Die Europawahl wird in einem fünfjährigen Turnus durchgeführt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag
- 18 Jahre alt sind
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Stichtag 25. Februar 2014)
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.