Die Briefwahlunterlagen enthalten neben einem Wahlschein einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen hellroten Wahlbriefumschlag, in den der Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel und der Wahlschein eingelegt werden müssen. Eine genaue Anleitung (Merkblatt für die Briefwahl) liegt den Briefwahlunterlagen bei.
Die Beantragung ist wie folgt möglich:
- Antrag per Post/Fax
Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Vordruck beantragt werden. Die postalische Beantragung sollte
bisMittwoch, 21. Mai, im Wahlamt vorliegen. -Antrag per Internet
Briefwahlunterlagen können zudem im Internet unter www.briefwahlmuenchen.de
online beantragt werden. Die Online-Beantragung ist
bis Mittwoch, 21. Mai, 12 Uhr, möglich.
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Antrag persönlich
Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 23. Mai, 18 Uhr,
in den Wahlbüros der Landeshauptstadt München
möglich. Dort kann auch gleich vor Ort gewählt werden. Briefwahlunterlagen können unabhängig von der Wohnadresse in jedem Wahlbüro
beantragt werden.