Bezugsfertige Neubauprojekte von KomPro B und C in den Jahren 2015-2017 durch GWG und GEWOFAG
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 13.2.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 13.2.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Auf schriftliche Bitten vom 9.3.2015 und vom 9.4.2015 wurden von Ihnen Terminverlängerungen gewährt.
In Ihrer Anfrage vom 13.2.2015 stellen Sie fest, dass die Versorgung der Bevölkerung mit kostengünstigem Wohnraum eine der Kernaufgaben der Landeshauptstadt München bleibe und begehren deshalb Auskunft zu der Anzahl der in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils fertiggestellten Wohnbauprojekte sowie der Anzahl an kostengünstigen Wohneinheiten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Wohnbauprojekte nach den Standards KomPro B und C können durch die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2015, 2016 und 2017 fertiggestellt werden?
Antwort:
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden im genannten
Zeitraum insgesamt 14 neue Wohnbauprojekte im Kommunalen
Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B (TP B) sowie zwei
Wohnbauprojekte in Teilprogramm C (TP C) realisieren.
Folgende Wohnbauprojekte werden im Teilprogramm B realisiert:Bei den durch die MGS bereits fertiggestellten und noch fertigzustellenden Wohnbauprojekten handelt es sich um Objekte, welche die MGS für das Sozialreferat errichtet. Laut Stadtratsbeschluss vom 26.6.2013 zum wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München V“ war ein Ankauf dieser Objekte durch die GWG im Zeitpunkt der Fertigstellung geplant. Durch Verzögerungen bei der Abwicklung des jeweiligen
Kaufvertrages konnte der Ankauftermin jedoch nicht eingehalten werden. Diese sog. Bestandsobjekte werden daher zeitverzögert im angefragten Zeitraum durch die GWG München erworben, die das dafür notwendige Eigenkapital aufbringen muss. Durch diese Regelung des Ankaufs bei bzw. nach Fertigstellung der errichteten Wohnungen durch die GWG wurde ein Wechsel der Bauherrenschaft während des Bauablaufes vermieden. Letztmalig wird die MGS in 2016 ein Bauvorhaben auf Basis dieser Regelung errichten. Die GWG wiederum erwirbt die Objekte Zug um Zug zeitlich versetzt letztmalig in 2019. Die Objekte werden aufgeführt, da die Fertigstellung dieser Gebäude Bestandteil aller Verabredungen und Zielvereinbarungen sind. Zudem wird die Anzahl dieser Wohnungen jeweils inhaltlich mit berücksichtigt.
Im Teilprogramm C werden in 2016 folgende Wohnprojekte realisiert werden:Darüber hinaus wird die GWG München 1 Wohnbauprojekt Sozialbetreutes Wohnen (SBW) an der Josef-Felder-Straße mit 29 Wohneinheiten in 2017 fertigstellen.
Weitere 10 Wohneinheiten in diesem Projekt sind zwar bereits in der Planung des Sozialreferates, im genehmigten Wirtschaftsplan der GWG jedoch noch nicht enthalten.
Frage 2:
Wie viele Wohneinheiten – gestaffelt nach Anzahl der Wohnräume – sind in diesen Projekten vorgesehen?
Antwort:
In den insgesamt 6 Wohnbauprojekten der GEWOFAG werden 155 Wohneinheiten gemäß folgender Aufteilung realisiert:
Die durch die GWG bzw. MGS in den Kommunalen Wohnungsbau- programmen realisierten 10 Wohnbauprojekte enthalten 239 Wohnein- heiten, die sich wie folgt aufteilen:Die 29 Wohneinheiten des Sozialbetreuten Wohnens teilen sich auf
in 26 Ein-Raum-Wohnungen und 3 Zwei-Zimmer-Wohnungen. Bei
den im Wirtschaftsplan der GWG noch nicht enthaltenen, weiteren
10 Wohneinheiten handelt es sich um Ein-Raum-Wohnungen.