Nachgefragt: Münchens schwullesbische Ampelpärchen und das
Kleingedruckte
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.5.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO vom 22.5.2015 lautete wörtlich:
„Einem Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 19.5. zufolge sollen auch in München, einem Beispiel Wiens folgend, rund um die diesjährige ‚Christopher-Street-Woche’ im Juli ‚einige’ Ampeln in der Landeshauptstadt mit schwullesbischen ‚Ampel-Pärchen’ anstatt der herkömmlichen roten und grünen Ampelmännchen bestückt werden. Der diesbezüglichen Presseberichterstattung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass konkret ‚rund 50 Ampeln’ von der Maßnahme betroffen sein sollen. Die speziellen Scheiben mit der schwullesbischen Pärchen- Symbolik ‚kosteten insgesamt rund 10.000 Euro und könnten immer wieder verwendet werden’, berichtet das Nachrichtenmagazin ‚Focus’ (zit. nach http://www.focus.de/panorama/welt/gesellschaft-muenchen-erhaelt- schwule-ampelmaennchen-zum-christopher-street-day_id_4694098.html; zuletzt aufgerufen: 22.5.2015, 3.20 Uhr KR). – Es stellen sich Fragen.“
Diese Fragen beantwortet das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Oberbürgermeisters wie folgt:
Frage 1:
Aus welchem Ressorthaushalt des Münchner Stadtetats werden die Kosten für die schwullesbischen „Ampel-Pärchen“-Schilder bestritten? (Bitte exakte Produktnummer angeben!)
Antwort:
Die Finanzierung erfolgt über die Finanzposition 6700.505.0000.8 (Produkt 520201 „Bereitstellen von öffentlichen Verkehrsflächen“).
Frage 2:
Sind in der genannten Summe von 10.000 Euro auch die Kosten für An- und Abmontage der fraglichen Schilder an den in Rede stehenden „rund 50 Ampeln“ inbegriffen? Wenn nicht, mit Zusatzkosten in etwa welcher Höhe ist dafür zu rechnen?
Antwort:
Ja, Montage und Demontage sind bei diesen Kosten mit inbegriffen.Frage 3:
Die schwullesbische „Ampel-Pärchen“-Aktion ist in der Öffentlichkeit nicht unumstritten. Sind für die betroffenen Ampeln spezielle Bewachungs- bzw. Bestreifungsmaßnahmen vorgesehen? Inwieweit fallen dafür ggf. weitere Kosten an? In welcher Höhe etwa?
Antwort:
Es sind keine Bewachungs- oder Bestreifungsmaßnahmen vorgesehen, daher fallen auch keine weiteren Kosten an.