Landeshauptstadt München bewirbt sich als Optionskommune
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian Roth, Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 24.10.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Am 24.10.2014 stellten Sie folgenden Antrag:
„Die Landeshauptstadt München bewirbt sich fristgerecht für die Teilnahme am so genannten Optionsmodell, d.h. für die Zulassung als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende.“
Sofern Sie einverstanden sind, beantworte ich Ihren Antrag vom
24.10.2014 in dieser Form.
Grundsätzlich besteht für die Landeshauptstadt München die Möglichkeit der Antragstellung auf Zulassung als kommunaler Träger gemäß § 6a Abs. 4 SGB II vom 30.6.2015 bis 31.12.2015 mit Wirkung zum 1.1.2017.
Für eine fristgerechte Bewerbung der Landeshauptstadt München zur Teilnahme am so genannten Optionsmodell müssen jedoch mehrere unab-
dingbare Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass freie Optionsplätze zur Verfügung stehen.
Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) teilte mit, dass es aktuell nach Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) keine freien Optionsplätze gibt. Auf Grund von Gebietsreformen hat sich die Zahl der Aufgabenträger reduziert. Infolge dessen werden bereits mit den derzeit zugelassenen Optionskommunen die nach § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II zulässigen 25 Prozent überschritten. Des Weiteren wird es im Jahr 2015 mit hoher Wahrscheinlichkeit auch kein neues Verteilungsverfahren geben.
Sollten sich jedoch Änderungen seitens des StMAS oder des BMAS ergeben, wird das Sozialreferat den Stadtrat selbstverständlich umgehend informieren und eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.