Die „Kindergartenbox“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – demnächst auch an Münchner Kitas und Kindergärten im Einsatz?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 28.5.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
In Ihrer Anfrage vom 28.5.2015 führen Sie einleitend aus:
„Auf der Bildungsmesse ‚idacta 2015’ im Februar dieses Jahres stellte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihre neue ‚Kindergartenbox – Entdecken, Schauen, Fühlen!’ für die frühkindlich- sexuelle Bildung vor. Neben verschiedenen Unterrichtsmaterialien, etwa einem Aufklärungsbuch, einem Brettspiel mit Ereigniskarten und bunten Bildkarten zur sexuellen Vielfalt sowie weiterem Informationsmaterial für Pädagogen enthält die Box zwei prägnante Stoffpuppen – ‚Lutz’ und ‚Linda’ –, deren herausragende Merkmale ihre gut hervorgehobenen primären Geschlechtsmerkmale sind. Dem zugehörigen pädagogischen Konzept zufolge sollen die beiden Puppen an Kitas und Kindergärten möglichst zur Routineausstattung gehören und zweckmäßigerweise in sogenannten ‚Kuschelecken’ plaziert werden, wo sie für die Kinder gut sicht- und erreichbar sind. Im Rahmen der frühkindlich-sexuellen Bildung (?) an den Kindertagesstätten sollen ‚Lutz’ und ‚Linda’, die werksseitig eigentlich bekleidet sind, unter Anleitung des pädagogischen Personals von den Kindern entkleidet werden, wobei diese die Genitalien der Puppen, dem pädagogischen Konzept der Box folgend, ‚entdecken’, ‚schauen’ und auch ‚fühlen’ sollen.
Die ‚Kindergartenbox’ der BZgA soll ab Sommer 2015 zur Verfügung stehen und kann dann bei der Bundeszentrale bezogen werden. Der Preis liegt bei etwa 80 Euro.
Wie anhaltender Elternprotest gegen aktualisierte Biologie- und Sexualkunde-Lehrpläne an den Schulen, aber auch die aktuelle Pädophilie-Diskussion zeigt, handelt es sich beim Thema ‚frühkindliche Sexualerziehung’ um hochsensibles Terrain, auf dem nachvollziehbare Bedenken besorgter Eltern immer wieder mit sogenannten ‚gender’- Kompetenzen staatlicher Institutionen kollidieren. – Es ergeben sich Fragen.Ich frage den Oberbürgermeister:“
Zu den Fragen, die Sie im Anschluss stellen, kann ich wie folgt berichten:
Frage 1:
Inwieweit ist der Einsatz der genannten „Kindergartenbox“ auch an Münchner Kindergärten und Kindertagesstätten vorgesehen?
Antwort:
Ein geplanter Einsatz dieser „Kindergartenbox“ (BZgA) ist bis jetzt für den Städtischen Betrieb des Geschäftsbereichs KITA nicht vorgesehen.
Frage 2:
Wenn nicht, welche vergleichbaren Lehrmaterialien kommen an Münchner Kindergärten und Kitas in der frühkindlich-sexuellen Bildung zur Verwendung, insbesondere wo es um die frühkindlichen Erfahrungswelten „Entdecken“, „Schauen“, „Fühlen“ geht?
Antwort:
Die städtischen Einrichtungen orientieren sich an den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP). Vergleichbare
Materialien sind dabei nicht angegeben. Die Einrichtungen entscheiden selbst über ihr pädagogisches Lehrmaterial.
Frage 3:
Inwieweit bzw. in welcher Weise werden an Münchner Kindergärten und Kitas die Eltern in die Ausgestaltung der frühkindlich-sexuellen Bildung einbezogen?
Antwort:
In Entwicklungsgesprächen und in Elternbildungsveranstaltungen werden die Eltern in die frühkindlich-sexuelle Bildung mit einbezogen.
Über die Einrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft liegen KITA über die Fragestellungenkeineverwertbaren Gesamtdaten vor. Jeder Träger entscheidet selbst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach dem BayKiBiG über die Ausgestaltung des pädagogischen Angebots und über die Lehr- und Spielmaterialien.