Wie geht es weiter mit dem Kreativquartier?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Anna Hanusch und Dr. Florian Roth (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 27.10.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter hat mich gebeten, Ihre schriftliche Anfrage vom 27.10.2014 zu beantworten. Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass im Kommunalausschuss vom
13.12.2012 beschlossen wurde, dass das Kommunalreferat gemeinsam
mit dem Kulturreferat eine Bestandsuntersuchung für das sog. Kreativlabor durchführen und anschließend den Stadtrat mit dem Ergebnis befassen soll. Anscheinend lägen die Ergebnisse nun vor, sollten aber wohl erst im Frühjahr 2015 als Konzept vorgelegt werden. Für die Entwicklung des Laborbereichs sei es sehr unbefriedigend, dass der Einsatz und die Ideen der Kreativen vor Ort aufgrund der unklaren Zukunftsperspektiven immer wieder ausgebremst werden.
Außerdem wurde aufgrund eines vom März 2012 bis Januar 2013 durchgeführten Ideenwettbewerbs zur Nutzung der Jutier- und Tonnenhalle (sog. Kreativ-Park) am 21.11.2013 im Kulturausschuss beschlossen, dass ein detailliertes Nutzerbedarfsprogramm für die Hallen ausgearbeitet und dem Stadtrat vorgelegt werden soll. Zudem wurde in Aussicht gestellt, den Kreativ-Park bis Sommer 2014 für Zwischennutzungen zu öffnen. Beides sei bisher nicht geschehen.
Sie bitten deshalb in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Welche Gebäude und Räume sind augenblicklich mit welcher Vertragsdauer vermietet?
Antwort:
Die derzeit vermieteten bzw. durch andere Nutzungen belegten Gebäude sind im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt. Die vom Kommunalreferat abgeschlossenen Mietverträge über Wohnungen, Wohnheime, Ateliers, Werkstätten, Garagen und Lagerräume sind i.d.R. unbefristet mit unterschiedlichen, meist kurzen Kündigungsfristen. Hier wurde den Mietern aber bereits eine Mietdauer bis 31.12.2016 grundsätzlich zugesagt.Für die folgenden kulturell und zum Teil kultur- und kreativwirtschaftlich genutzten Gebäude bestehen befristete Verträge bis 31.12.2016.
Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der LH München bezieht ab dem 1.1.2015 mit 7 Mitarbeitern Räume im zweiten Stock des Leonrod-Hauses. Vorgesehene Vertragsdauer: unbefristet.
Frage 2:
Welche kulturellen Nutzungen sind momentan auf dem Areal vorhanden und welche sonstigen Nutzungen sind vorhanden bzw. geplant?
Antwort:
Im Kreativquartier ist eine Mischung aus kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzungen angestrebt. Frei werdende bzw. neu freigegebene Flächen und Räume sollen für künstlerische und kreativwirtschaftliche Nutzungen zur Verfügung gestellt werden.
Die folgenden kulturellen und zum Teil kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzungen bestehen momentan auf dem Areal des Kreativlabors:
-Städtisches Atelierhaus mit Künstlerateliers im Bereich Bildende Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Architektur, Fotografie, Angewandte Kunst).
-Leonrod-Haus: Über 30 Künstlerinnen und Künstler bzw. Kulturschaffende aller Sparten haben Ateliers oder Büroräume angemietet. Ebenso angesiedelt hat sich das DOK.fest München sowie das Kompetenzteam für Kultur- und Kreativwirtschaft der LHM.-Schwere Reiter, ein Proben- und Aufführungsort für Tanz, Theater, Musik als Kooperation von Tanztendenz, Pathos München und Kunst- bahnsteig.
-Pathos München, eine freie Bühne für darstellende Kunst. - Als Infrastrukturmaßnahme zur interdisziplinären Nutzung aller Sparten der Freien Szene wurden die Hallen 7, 8 ,10 (Kontrapunkt e.V. mit IMAL – International Munich Art Lab, IAKB – Institut für angewandte kulturelle Bildung, Theater Werk München und Institut für Glücksfin- dung), Halle 17a (Halle 6) und Halle 17 (Pathos München Ateliers) vermietet.
-Import Export Kantine, als Kantine vor Ort mit kulturellen Angeboten.
Dieser Nutzungsmix sollte künftig grundsätzlich erhalten und vor allem um kreativwirtschaftliche Belange erweitert werden. Idealerweise sollten auf dem Areal des Kreativlabors als Mieter, Untermieter oder Veranstalter/ Mitveranstalter auch künftig präsent sein: Bildende Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Architektur, Fotografie, Angewandte Kunst), Darstellende Kunst (Tanz, Theater), Musik, Film, Literatur, Medienkunst auch als Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft, Beratung sowie der Querschnittsbereich Kulturelle Bildung.
Hierbei muss unterschieden werden zwischen förderintensiven Sparten, wie der Darstellenden Kunst, die zudem besondere Raumkonstellationen benötigen, Sparten mit Atelierbedarf, wie die Bildende Kunst und Sparten mit einer kreativwirtschaftlichen Affinität.
Darüber hinaus sind derzeit im Innenhof nördlich Halle 6 untergebracht: - Kulturjurte
- Cocobellohaus
- Urbane Gärten München
Zudem gibt es Überlegungen, im Kreativquartier einen Kultur- und Kreativwirtschaftsinkubator zu schaffen, um Kultur- und Kreativschaffenden, die am Anfang ihrer freiberuflichen oder gewerblichen Karriere stehen, Räume und Arbeitsmöglichkeiten anzubieten. Das Raumangebot soll sowohl Ateliers, Werkstätten und Büros wie auch flexibel nutzbare Co-Workingspaces umfassen. Damit soll auch eine Art erste Anlaufstelle für Kultur- und Kreativschaffende, die sich vorübergehend oder dauerhaft in München niederlassen wollen, geschaffen werden.
Dieser Inkubator könnte sowohl in Räumen der Jutier- oder Tonnenhalle oder in anderen Gebäuden des Kreativlabors umgesetzt werden. ErsteÜberlegungen für einen Kultur- und Kreativwirtschaftsinkubator im Haus Schwere-Reiter-Straße 2 mussten jedoch verschoben werden, da das Gebäude befristet als Unterkunft für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge genutzt werden soll. Derzeit laufen hierfür die Vorbereitungen.
Neben 11 Einzelwohnungen gibt es zwei gewerbliche Wohnheime, einige Garagen und diverse Werkstatt- und Lagerräume, die ebenfalls privat oder gewerblich vermietet sind.
Zusätzlich zu den gewerblichen und kulturellen/kreativen Nutzungen sind im Kreativlabor derzeit noch Büro-, Betriebs-, Lager- und Archivräume von der Stadt selbst (Referat für Gesundheit und Umwelt, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Baureferat, Münchner Stadtentwässerung und Sozialreferat) sowie von der TU München genutzt. Bis zu ihrem Umzug in die neue Hauptfeuer wache an der Heßstraße Anfang 2016, befindet sich hier auch ein Stützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr.
Frage 3:
Liegen inzwischen ausreichende Unterlagen vor, um den Zustand der Bestandsgebäude zu beurteilen und weshalb hat die Ausführung und Auswertung der Untersuchung so lange gedauert?
Antwort:
Die Ergebnisse liegen uns seit Mitte Oktober vor und erlauben bereits jetzt eine erste Beurteilung des Zustands der Gebäude. Die detaillierte Auswertung der 26 Aktenordner umfassenden Unterlagen für die Erarbeitung eines tragfähiges Konzepts ist aber derzeit noch nicht abgeschlossen.
Für die Untersuchung des sehr umfangreichen Gebäudebestands konnte kaum auf vorhandene Plan- bzw. Statikunterlagen zurückgegriffen werden. Die Untersuchungen, insbesondere die Standsicherheitsnachweise, waren deshalb sehr aufwändig und arbeitsintensiv und mussten auch zeitlich mit den derzeitigen Nutzern abgestimmt werden.
Frage 4:
Was sind die Resultate der Bestandsuntersuchung bezüglich der Frage, welche Gebäude (zwischen)nutzbar sind und bei welchen der Aufwand zu groß wäre, sie für eine Nutzung instand zu setzen?Antwort:
Hier ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass bestehende Zwischennutzungen kurzfristig beendet werden müssen.
Frage 5:
Wie schnell könnten Vorschläge für eine Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden vorgelegt und ausgeführt werden?
Antwort:
Das ist abhängig von den weiteren Planungen im Labor und dem Inhalt eines entsprechenden (Zwischen-)Nutzungskonzepts. Es ist beabsichtigt, hierzu den Stadtrat in der ersten Jahreshälfte 2015 zu befassen.
Frage 6:
Für wie viele der Gebäude wurden die Varianten Instandsetzung gegenüber Abbruch und Neubau dargestellt? Wurden bereits definitive Entscheidungen zum Abbruch von Gebäuden gefällt und diese nicht mehr weiter untersucht?
Antwort:
Es wurde bisher für kein Gebäude die Variante Instandsetzung gegenüber Abbruch und Neubau dargestellt. Dies war auch nicht im Auftrag des Ingenieurbüros enthalten. Eine erste verwaltungsinterne Vorentscheidung zum Abbruch einzelner Gebäude (insbesondere der Hallen an der Dachauer Straße – ehem. Veranstaltungstechnik, Lamentohalle und angrenzende Räume – die uns vom Statiker bereits für jegliche Nutzung gesperrt wurden) werden wir dem Stadtrat voraussichtlich im 1. Quartal 2015 zur endgültigen Entscheidung vorlegen. Diese Gebäude wurden nicht mehr weiter untersucht.
Frage 7:
Ist das Gutachten der Bestandsuntersuchung öffentlich zugänglich? Wann und in welcher Form werden diese Unterlagen und Ergebnisse dem Stadtrat und auch den Nutzerinnen und Nutzern vor Ort zugänglich gemacht?
Antwort:
Mitglieder des Stadtrats oder des Bezirksausschusses haben bereits heute die Möglichkeit, die gesamten Unterlagen der Bestandsuntersuchung einzusehen. Diese Möglichkeit wurde auch bereits wahrgenommen. Sobald die Auswertung der Bestandsuntersuchung abgeschlossen und eindarauf aufbauender Konzeptvorschlag zur weiteren Entwicklung des Kreativlabors erarbeitet ist, werden wir diesen dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Frage 8:
Gibt es eine referatsübergreifende Koordination oder Arbeitsgruppe zum Kreativquartier (die zumindest Kulturreferat und Kommunalreferat umfasst)?
Antwort:
Bereits seit Anfang 2012 besteht eine regelmäßig, mindestens monatlich tagende referatsübergreifende Arbeitsgruppe als fachliches Arbeits- und Abstimmungsgremium, anfangs bestehend aus Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, des Kulturreferats und des Kommunalreferats, mittlerweile durch Vertreter des Referats für Arbeit und Wirtschaft, der Kämmerei und bei Bedarf des Baureferats verstärkt. Die Federführung liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Darüber hinaus nutzen die Referate kurzfristig anberaumte kleinere Arbeitstreffen zur bilateralen Abstimmung. Seit Anfang 2014 ist zudem ein übergeordneter Lenkungskreis, bestehend aus den Referatsleitungen der vorgenannten Referate, als Steuerungs- und Konfliktlösungsstelle eingerichtet.
Die Zusammenarbeit der genannten Dienststellen ist als vollkommen unproblematisch zu bewerten.
Frage 9:
Wann wird es ein Konzept für die Zwischennutzung geben (siehe unser Antrag vom 24.1.2014) und wann werden die Weichen gestellt für eine mittel- bzw. langfristige kulturelle Nutzung auch außerhalb von Tonnen- und Jutierhalle?
Antwort:
Nach sorgfältiger Prüfung und Kostenschätzung hat das Kulturreferat von der Überlegung, eine der beiden denkmalgeschützten Hallen (Jutier-, Tonnenhalle) kulturell zwischenzunutzen, Abstand genommen, da der hierfür erforderliche finanzielle Aufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zu erzielbaren Einnahmen stünde. Sowohl die umfänglichen Bauauflagen (z.B. Nachweis der Standsicherheit, Erfüllung der Brandschutzvoraussetzungen, Anschluss an die Energieversorgung, Versammlungsstättennachweis, Schaffung einer barrierefreien Zuwegung und von Fluchtwegen) als auch die temporäre raumtechnische Ausstattung sowie die Personalko-sten würden ein Vielfaches dessen betragen, was an Einnahmen aus der Zwischennutzung erzielbar wäre.
Die städtebauliche Rahmenplanung, bestehend aus Rahmenplan, Regelwerk, Stufenkonzept und Gestaltungsleitfaden, sieht dauerhaft einen hohen Anteil an kreativer/künstlerischer Nutzung im Labor vor. Die Rahmenplanung bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung und wird dem Stadtrat 2015 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Frage 10:
Wie und nach welchen Kriterien werden augenblicklich die für Zwischennutzung freigegebenen Räumlichkeiten vergeben und ist es Ziel, die vor Ort sehr aktiven Nutzer zu halten? Warum werden für einmal genutzte Räume keine weiteren Zusagen erteilt, sondern hier immer wieder Leerstand erzeugt?
Antwort:
Wie unter 1 dargestellt, sind die für Zwischennutzungen freigegebenen Räumlichkeiten bis auf wenige Ausnahmen bereits vergeben. Anfragen zu weiteren Zwischennutzungen werden derzeit fallweise nach Abstimmung zwischen dem Kulturreferat und dem Kommunalreferat entschieden. Dabei werden aber auch städtische Eigenbedarfe und die Chance, Raumangebote auch für kurzfristig anfallende Nutzungsbedarfe und Aktionen zur Verfügung stellen zu können, mit berücksichtigt.
Frage 11:
Wie und mit welchen Bedingungen könnte auf dem Gesamtgelände ein Platz für alternative Wohnformen wie z.B: Stattpark Olga, als Zwischennutzung und auch langfristig geschaffen werden?
Antwort:
Aus Sicht der Stadtplanung sind alternative Wohnformen wie z.B. Stattpark Olga, als Zwischennutzung auf dem Areal grundsätzlich vorstellbar. Für das Gesamtquartier werden Bebauungspläne aufgestellt werden. In den Teilquartieren Feld, Park und Plattform soll durch qualifizierte Bebauungspläne entsprechend den bisherigen Stadtratsbeschlüssen zum Kreativquartier Baurecht für Wohnen, soziale Infrastruktur und weitere Nutzungen geschaffen werden. Für das Teilquartier Labor soll ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden, im übrigen soll sich dieses Quartier nach § 34 BauGB entwickeln. Grundlage für die Bauleitplanung bildet der Rahmenplan, der auf der Basis des Wettbewerbsergebnis-ses erarbeitet wurde und 2015 dem Stadtrat bekannt gegeben wird. Im Rahmenplan sind derartige Wohnformen nicht vorgesehen und wären allenfalls zu Lasten der bisher gemäß Stadtratsbeschlüssen geplanten Nutzungen unterzubringen. Ob derartige Wohnformen möglicherweise im Rahmen der weiteren Entwicklung des Kreativlabors realisierbar sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Frage 12:
Inwieweit wird es bei der Nutzung des Geländes eine Kooperation zwischen den im Labor München zusammengeschlossenen momentanen
Nutzern und der Stadt geben? Ist vorgesehen, bei der Abwägung von zukünftigen lang-, mittel- oder auch kurzfristigen Nutzungen der Gebäude die Mieterinnen und Mieter vor Ort mit einzubeziehen und die Ortskenntnis und die Ideen zu nutzen?
Antwort:
Die bisherigen Planungen werden seit Beginn des städtebaulichen Wettbewerbs begleitet von einer Öffentlichkeits-Partizipation in unterschiedlichen Formaten (Veranstaltungsreihe „Kreativquartier im Gespräch“). Neben öffentlichen Abendveranstaltungen mit verschiedenen Themenschwerpunkten fanden auch Workshops zur Quartiersentwicklung mit begrenztem Teilnehmerkreis statt, u.a. ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten im Februar 2013 und ein Workshop mit Genossenschaftsprojekten aus verschiedenen Städten im Juli 2014. In allen Veranstaltungen waren die derzeitigen Nutzer des Labors jeweils mit mehreren Personen vertreten. Die Partizipation soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden. Dabei werden auch weiterhin neben den momentanen Nutzern weitere Mietoder Kaufinteressenten, die Politik und die Bürgerschaft einzubinden sein. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird dem Stadtrat 2015 in Abstimmung mit dem Kommunalreferat und dem Kulturreferat in einer Beschlussvorlage einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen im Kreativlabor unterbreiten.
Darüber hinaus soll das kommende Jahr 2015 genutzt werden, um gemeinsam mit den beteiligten städtischen Referaten, den Nutzern vor Ort sowie potentiellen künftigen Nutzern Perspektiven auszuloten, die mit einem erforderlichen Vorlauf in 2016 ab 2017 umgesetzt werden können.
Unabhängig davon wurde das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der LH München im Februar 2014 vom Münchner Stadtrat als referatsübergreifende Anlaufstelle für Kultur- und Kreativschaffende ins Lebengerufen. Das Büro des Kompetenzteams ist bewusst im Kreativquartier angesiedelt, damit die Dienstleistungen des Kompetenzteams auch den Kultur- und Kreativschaffenden vor Ort zugute kommen. Im Kompetenzteam werden niedrigschwellig Beratungsangebote des Kultur-, Wirtschafts- und Kommunalreferats gebündelt, um den Bedürfnissen der Kultur- und Kreativunternehmen gerecht zu werden. Konkret bedeutet dies eine niedrigschwellige AnsprechpartnerInnenstruktur aufzubauen, zu einer größeren Sichtbarkeit kultur- und kreativwirtschaftlichen Arbeitens beizutragen, die Wertschätzung von Kultur- und Kreativunternehmen zu erhöhen, Netzwerke innerhalb der Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft und branchenübergreifend aufzubauen und schließlich Raumangebote für Kultur- und Kreativschaffende zu koordinieren. Diese Angebote stehen allen Münchner Akteuren zur Verfügung. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft ist zu er warten, dass sich zu den Nutzern auf dem Gelände ein besonders intensiver Kontakt ergeben wird.
Frage 13:
Inwieweit kann neben der künstlerischen Nutzung auch der jetzt schon einbezogene Bereich der kulturellen Jugendbildung auch in Zukunft berücksichtigt werden?
Antwort:
Akteure der kulturellen Bildung können temporär Flächen auf dem Areal anmieten. Dazu stehen die unter Ziffer 2 genannten Räumlichkeiten in den bestehenden Projekten zur Verfügung. Derzeit ist die kulturelle Bildung sehr stark durch die Projekte von IMAL und IAKB berücksichtigt. Das IAKB hat zudem eine Bürofläche in der Dachauer Straße 112d (Pathos München Ateliers) angemietet.
Als Querschnittsbereich wird die kulturelle Bildung künftig mitgedacht und berücksichtigt.
Frage 14:
Inwieweit wird bei den Planungen der Bezirksausschuss mit einbezogen?
Antwort:
Die beiden betroffenen Bezirksausschüsse 4 und 9 sind seit Beginn des städtebaulichen Wettbewerbs in die Planungen einbezogen und werden auch weiterhin beteiligt. Neben den üblichen Beteiligungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den Entscheidungs-, Anhörungs- und Unterrichtungsfällen entsprechend der Satzung für die Bezirksausschüsse wer-den die beiden Bezirksausschüsse auch weiterhin bei den wesentlichen Schritten der Planung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und durch informelle Gespräche eingebunden.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.7.2013 sind die Bezirksausschussvorsitzenden des BA 4 und 9 Mitglieder des Beratungsgremiums. Das Beratungsgremium hat 2014 zur Begleitung des Rahmenplans zweimal getagt.
Frage 15:
Wann wird ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen bezüglich Jutier- und Tonnenhalle vorgelegt?
Antwort:
Das Kulturreferat hat den Stadtrat im Dezember 2014 mit einem entsprechenden Beschlussentwurf befasst.
Die Anlage zur Antwort kann unter http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ DOK/ANTRAG/3569515.pdf abgerufen werden.