Artenschutz und Souvenirs: Naturschutzbehörde informiert Archiv
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Rathaus Umschau 150 / 2015, veröffentlicht am 11.08.2015
Wer in exotische Länder reist und als Mitbringsel zum Beispiel Korallenschmuck, Elfenbeinschnitzereien oder Schlangenledertaschen kauft, erlebt am Zoll oftmals eine unangenehme Überraschung. Denn nicht selten verstößt das Mitbringsel gegen den Artenschutz. Neben der Beschlagnahme drohen noch saftige Strafen. Zur Vermeidung von derlei Überraschungen bittet die Untere Naturschutzbehörde München des Planungsreferats alle Reisenden, auf den Kauf exotischer Souvenirs geschützter Tier- und Pflanzenarten zu verzichten.
Täglich sterben weltweit zirka 150 Tier- und Pflanzenarten aus und hinterlassen Lücken im Naturkreislauf, welche wiederum andere Tier- und Pflanzenarten gefährden. Der Besitz, der Handel und die Ein- und Ausfuhr von geschützten Arten in der Europäischen Union unterliegen daher strengen Beschränkungen und Verboten. Diese Verbote betreffen nicht nur lebende Tiere und Pflanzen geschützter Arten, sondern auch die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse. Welche Tier- und Pflanzenarten im Urlaubsland bedroht sind, erfährt man vor Reiseantritt über die Internetseite www.zoll.de, Suchbegriff „Artenschutz“, oder über die Webseite www.artenschutz-online.de. Weiterhin kann eine Smartphone App zum Thema „Zoll und Reise“ kostenlos in den App-Stores heruntergeladen werden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Referats für Stadtplanung und Bauordnung informiert ebenfalls über den Artenschutz. Wissenswertes ist im Internet zu finden unter www.muenchen.de/lbk, Suchbegriff Artenschutz, oder per E-Mail an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde an plan.ha4-naturschutz@muenchen.de.