Was passiert mit dem Elektroschrott?
-
Rathaus Umschau 150 / 2015, veröffentlicht am 11.08.2015
Was passiert mit dem Elektroschrott?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Dominik Krause, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.6.2015
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer nachfolgend zitierten Anfrage vom 19.06.2015 erbitten Sie Auskunft zu den im Elektroschrott enthaltenen Rohstoffen:
„In Elektroaltgeräten finden sich oft wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder die sogenannten Seltenen Erden. Um diese Rohstoffe wiederverwerten zu können, ist ein gut koordiniertes Recycling von weggeworfenen Elektroaltgeräten sowohl ökonomisch als auch ökologisch von äußerster Wichtigkeit. Leider finden jedoch unter dem Deckmantel der Wiederverwertung oft illegale Ausfuhren von Elektroschrott ins Ausland statt. Dieser Export von wertvollen Rohstoffen führt in den entsprechenden Ländern, z. B. Uganda und Ghana, zu massiven Umwelt- und Gesundheitsschäden, da die benötigten abfallwirtschaftlichen Strukturen nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.“
Ihre Fragen beantworte ich deshalb wie folgt:
Frage 1:
In seinem Nachhaltigkeitsbericht 2014 berichtet der AWM, dass der in Münchner Wertstoffhöfen gesammelte Elektronikschrott fachgerecht entsorgt wird. Für die Verwertung beauftragt der AWM entsprechend seinem Bericht zertifizierte Dienstleister. Nach welchen Kriterien werden diese Dienstleister ausgewählt? Inwieweit überprüft der AWM, wie die Entsorgung tatsächlich erfolgt und dass keine illegale Ausfuhren stattfinden?
Antwort:
Bei den vom AWM beauftragten zertifizierten Unternehmen zur Verwer- tung des Elektronikschrotts handelt es sich um Recyclingfirmen, die in einem Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten haben. Aus ökologischen Gründen besteht der AWM bei der Vergabe darauf, dass die Anlieferstellen der von ihm letztlich beauftragten Dienstleister für den Elektroschrott maximal 60 km Luftlinie zum Stadtmittelpunkt Marienplatz entfernt sein dürfen.Des Weiteren müssen die beauftragten Recyclingfirmen weitere
Kriterien erfüllen, die in einer abschließenden Liste in den Ausschrei- bungsunterlagen aufgeführt sind. Neben wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit haben die Unternehmen auch ihre technische Leis- tungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
-Der Dienstleister besitzt ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz
oder verfügt über ein gleichwertiges Zertifikat zu einem
Qualitätsmanagementsystem, welches den Anforderungen der
Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) voll genügt.
-Der Auftragnehmer besitzt eine immissionsschutzrechtliche
Genehmigung für seine Behandlungsanlage.
-Der Dienstleister stellt eine lückenlose Dokumentation der Stoffströme bis zum Endverwerter sicher.
-Die Vorgaben aus dem Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA M 31) über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten werden dauerhaft eingehalten.
-Der Dienstleister erbringt eine Notifizierungsbestätigung bei
Verbringung von Elektro- oder Elektronikschrott (auch von Teilströmen) ins Ausland. Im Rahmen der Notifizierung wird durch die zuständigen inländischen und ausländischen Behörden – u. a. Regierung – geprüft, ob die einschlägigen Vorschriften eingehalten sind.
Nur Unternehmen, die diese Nachweise liefern, kommen als mögliche Vertragspartner für die Verwertung von Elektroschrott des AWM in Frage und können gemäß Vergaberecht beauftragt werden.
Im Rahmen der Auftragsausführung ist der Dienstleister verpflichtet, die überlassenen Mengen und ihre Stoffströme bis zum jeweiligen Endverwerter zu dokumentieren.
Jede Behandlungsanlage wird im Rahmen einer Betriebsbesichtigung mindestens einmal vor oder während des Vertragszeitraumes durch den Betriebsbeauftragten des AWM sowie durch den Geschäftsbereichsleiter Wertstoffhöfe vor Ort besucht. Dabei werden u. a. die angegebenen bzw. dokumentierten Stoffströme überprüft. Auch kann ein besseres Verständnis über die Prozesse, das Umfeld und spezielle Problemstellungen gewonnen werden. Dadurch wird eine wesentliche Basis für eine konstruktive fachliche Zusammenarbeit geschaffen.Frage 2:
In München werden 6 kg Elektronikschrott pro Person und Jahr ge- sammelt. Hat die Landeshauptstadt eine Möglichkeit zu kontrollieren, was mit den nicht in den Wertstoffhöfen gesammelten Elektronikabfällen passiert?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München – der AWM hat keine Möglichkeiten zu kontrollieren, was mit den restlichen Elektronikabfällen, die nicht in den Wertstoffhöfen abgegeben werden, passiert. Eine legale Alternative für die Münchner Bürgerinnen und Bürger, Elektroaltgeräte zu entsorgen, ist die Abgabe in Elektrofachgeschäften bzw. die Abholung des Altgerätes bei der Auslieferung eines neuen Gerätes. Mitunter gehen Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Landeshauptstadt München ein, die auf eine möglicherweise oder vermeintliche illegale Entsorgung von Elektroschrott durch Gewerbebetriebe hinweisen.
Der AWM versucht in solchen Fällen, den Sachverhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten zu klären. Sollte sich der Verdacht bestätigen, eine Klärung aber direkt nicht möglich sein, werden diese Hinweise an die zuständigen Behörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Polizei) weitergeleitet.