Lärmsenkende Maßnahmen im Kreisverwaltungsreferat
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cumali Naz, Helmut Schmid, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 2.3.2015
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Mit Schreiben vom 02.03.2015 haben Sie folgenden Antrag gestellt:
„Die Verwaltung wird beauftragt:
-zu prüfen, mit welchen Maßnahmen (beispielsweise durch schall- dämmendes Material in der Deckenverkleidung) eine effektive Reduzierung der Lärmbelastung in insbesondere den Wartebereichen und Großraumbüros des Kreisverwaltungsreferates erzielt werden kann sowie
-die Kosten für die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln und dem Stadtrat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Lärmminimierung vorzulegen. Dabei ist der Brandschutz zu beachten.
Begründung:
Als größte Kommune Deutschlands hat die Landeshauptstadt München jährlich ein besonders großes Kundenaufkommen, das seit längerem auch deutlich steigt. Davon entfällt ein Großteil auf Dienstleistungen, beispielsweise in den Bürgerbüros oder in der Ausländerbehörde. Dabei sind zu Spitzenzeiten, trotz höheren Personaleinsatzes, längere Wartezeiten möglich. Durch das Zusammenkommen vieler Menschen auf begrenztem Raum entwickelt sich in den Wartebereichen, aber auch in den Großraumbüros regelmäßig ein hoher Lärmpegel. Dem muss durch geeignete Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Die Senkung der Lärmbelastung führt zu erträglicheren Zuständen, sowohl im Wartebereich wie auch an den Arbeitsplätzen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Das Kommunalreferat hatte sich im Benehmen mit dem Kreisverwaltungs- referat dahingehend abgestimmt, dass dieses zunächst aus Sicht des betroffenen Nutzerreferates darstellt, wo es in welchem Umfang einenBedarf an lärmsenkenden Maßnahmen in den verschiedenen Dienstgebäuden sieht; danach sollte das Baureferat beauftragt werden, geeignete Lösungen für die dargestellten Problemfelder aufzuzeigen und ebenso technisch effektive wie wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erarbeiten.
Auf unsere diesbezügliche Bitte um Stellungnahme hat die Geschäftsleitung des Kreisver
waltungsreferates mit Datum vom 29.04.2015 die im
folgenden dargestellte Aufteilung nach Fallgruppen übermittelt, um die unterschiedlichen Bedarfe an Akustikmaßnahmen unabhängig voneinander darzustellen.
1. Großraumbüros
Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates ist es demnach erforderlich, in aller Regel ein Büro ab vier Arbeitsplätzen als Großraumbüro einzustufen. Darüber hinaus ist diese Einstufung auch auf Büros mit drei Arbeitsplätzen anzuwenden, falls dort – wie in einigen Zimmern in der Ruppertstraße 19 – ein sehr hohes Parteiverkehrsaufkommen besteht. Aufgrund der durchaus unterschiedlichen Lärmentwicklung in Großraumbüros mit und ohne Parteiverkehr wurden bei der Bedarfsdarstellung zwei Fall gruppen unterschieden.
Fallgruppe 1:Großraumbüros mit Parteiverkehr
Betroffen sind insgesamt 47 Büros in den Dienstgebäuden Ruppertstraße 11 und 19, Ötztaler Straße 19 (Fundamt), Wiesnfundbüro, den Bürger- büros Forstenrieder Allee 61a, Orleansstraße 50, Leonrodstraße 21, Riesenfeldstraße 75 und in der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in der Eichstätter Straße 2.
Fallgruppe 2:Großraumbüros ohne Parteiverkehr
Betroffen sind insgesamt zehn Büros in den Dienstgebäuden Ruppert- straße 11 und 19 sowie in der Eichstätter Straße 2.
2. Wartezonen
Aufgrund der auch hier unterschiedlichen Anforderungen wurde bei dieser Bedarfsdarstellung nach Wartezonen mit Servicepoint, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt im Wartebereich arbeiten und Wartezonen ohne Servicepoint unterschieden. Aus Sicht des Kreisver waltungsreferates ist es grundsätzlich notwendig, nicht nur die Lärment- wicklung für die Mit
arbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern, son-
dern auch für die wartenden Kundinnen und Kunden. Vor allem in den Wartezonen ohne Servicepoint muss noch genauer geprüft werden,ob hier Maßnahmen im Einzelfall notwendig und sinnvoll sind. Für eine genaue Prüfung und Darstellung wurden sie der Vollständigkeit halber mit aufgenommen.
Fallgruppe 3:Wartezonen mit Servicepoint
Betroffen sind insgesamt 20 Wartebereiche in den Dienstgebäuden Ruppertstraße 11, Ötztaler Straße 19, Orleansstraße 50, Riesenfeldstraße 75 und in der Eichstätter Straße 2.
Fallgruppe 4:Wartezonen ohne Servicepoint
Betroffen sind insgesamt 22 Wartebereiche in den Dienstgebäuden Ruppertstraße 11 und 19, Forstenrieder Allee 61a, Bavariastraße 7a (Einbürgerung, Umweltzone), Orleansstraße 50, Leonrodstraße 21, Pilgersheimer Straße 21 (KVÜ) und in der Eichstätter Straße 2.
Das Kreisverwaltungsreferat hatte die vorstehende Bedarfsmeldung mit seinem örtlichen Referatspersonalrat abgestimmt.
Auf dieser Grundlage hat das Kommunalreferat inzwischen das Baureferat beauftragt, Ihrem Antrag entsprechend anhand von objektiven Kriterien (z.B. über die Messung von Nachhallzeiten, Dezibelentwicklung, etc.) zu untersuchen, durch welche geeigneten Maßnahmen in den Wartebereichen und Großraumbüros des Kreisverwaltungsreferates eine effektive Reduzierung der Lärmbelastung erzielt werden kann, und bezogen auf die verschiedenen Fallgruppen und Objekte hierzu entsprechenden Kostenschätzungen zu ermitteln und vorzulegen.
Darüber hinaus wird in Anbetracht der Tatsache, dass es sich mit Ausnahme der Zulassungs- stelle in der Eichstätter Straße bei allen aufgeführten Dienstgebäuden des Kreisverwaltungsreferates um angemietete Objekte handelt, mit den jeweiligen privaten Immobilienanbietern abzustimmen sein, inwieweit diese die vom Baureferat empfohlenen Maßnahmen als in die Substanz ihrer Gebäude eingreifende Umbauten gegen Kostenübernahme durch die Stadt selbst ausführen lassen möchten oder aber einer zentralen Bauausführung durch das Baureferat ihr Einverständnis erklären werden.
Auf Grund der Vielzahl zu untersuchender Bereiche (insgesamt 99
Büros und Wartebereiche in elf verschiedenen Dienstgebäuden) und der erforderlichen Abstimmungen mit den privaten Vermietern wird ein Gesamtergebnis einige Zeit in Anspruch nehmen. Unabhängig von Ihrem Antrag wurden in besonders betroffenen Bereichen und Büros entsprechende Schallschutzmaßnahmen bereits angestoßen (Ruppert-str. 19) oder auch schon umgesetzt (Bürgerbüro Leonrodstr. 21). In jedem Fall wird es aus heutiger Sicht sicher nicht möglich sein, den Gesamtumfang der Maßnahmen aus den zur Verfügung stehenden,
laufenden Bauunterhaltsmitteln zu finanzieren, so dass das Kommunal- referat nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse des Baureferates und der Abstimmung mit den Eigentümern den Stadtrat mit einer
entsprechenden Beschlussvorlage zur Mittelbereitstellung zu dieser Thematik befassen werden wird.
Es wird um Kenntnisnahme vorstehender Ausführungen gebeten; die Angelegenheit ist damit vorläufig abgeschlossen. Die Befassung des Stadtrats mit vorgenanntem Beschlussvorschlag zur Mittelbereitstellung wird in Anbetracht des umfangreichen Auftrags aller Voraussicht nach nicht vor Ablauf eines Jahres erfolgen können.
Sobald uns durch das Baureferat erste Ergebnisse bzw. ggf. noch grobe Kostenschätzungen vorgelegt werden können, die einen ungefähren Rückschluss auf einen künftigen finanziellen Gesamtbedarf ermöglichen, werden wir Sie darüber unaufgefordert im Rahmen einer Zwischennachricht informieren.