Cannabis als Medikament für Schmerzpatientinnen und Patienten zulassen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Anna Hanusch und Thomas Niederbühl (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 13.5.2015
Antwort Referat für Gesundheit und Umwelt:
Das Direktorium hat Ihren o.g. Antrag der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe des RGU zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Der Antrag bezieht sich auf eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Der Antrag fordert die LH München dazu auf, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Zugang zu Cannabis für Menschen mit schweren Erkrankungen ermöglicht wird und die Kosten dafür von den Krankenkassen übernommen werden.
Hierzu nimmt die Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe wie folgt Stellung:
Das medizinische Potential von Cannabis ist seit langem bekannt und der Einsatz von Cannabisprodukten in der Behandlung verschiedener Krankheiten gewinnt zunehmend an Bedeutung. So ist in Kanada, den Niederlanden, Israel und 20 Staaten der USA die medizinische Verwendung von Cannabis mit einer ärztlichen Empfehlung bzw. Verordnung erlaubt.
Cannabis wird angewandt in der Behandlung von neuropathischen
Schmerzen, bei Spastiken im Rahmen einer Erkrankung an Multipler Sklerose, bei bestimmten Epilepsieformen, zur Linderung von Übelkeit und Erbrechen, wie sie als Nebenwirkungen einer Chemotherapie bei Krebserkrankungen auftreten können, und zur Appetitsteigerung, etwa im Rahmen einer AIDS-Therapie. Weitere mögliche Anwendungsgebiete sind die Senkung des Augeninnendrucks (Glaukom), Asthma, Entzün- dungen sowie verschiedene neurologische und psychiatrische Erkran- kungen wie Morbus Alzheimer und Zwangsstörungen.
Natürliche Cannabisprodukte können in Deutschland nicht als Medikament verordnet werden. Verschreibungsfähig ist Cannabis nur als Zubereitung, die als Fertigarzneimittel zugelassen ist. Derzeit kommen in Deutschlandder Cannabisextrakt Sativex sowie Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zur Anwendung. Diese Medikamente werden
hauptsächlich im Rahmen einer Behandlung von Multipler Sklerose, Epilepsie und in der Schmerztherapie verschrieben. Derzeit erhalten in Deutschland knapp 5.500 Personen eine entsprechende Behandlung. Diese wird allerdings dadurch erschwert, dass die gesetzlichen Krankenkassen meist eine Kostenübernahme ablehnen.1
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis durch das BfArM nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie. Voraussetzung ist, dass andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren und eine Behandlung mit anderen Cannabismedikamenten nicht möglich ist, etwa weil die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Nach einer Erlaubnis kann das in den Niederlanden hergestellte Medizinal-Cannabis über eine Apotheke bezogen werden.
Aktuell verfügen 353 Patienten/-innen über eine solche Erlaubnis, davon 84 in Bayern. Die meisten Ausnahmegenehmigungen wurden zur
Behandlung von chronischen Schmerzen erteilt. Auch in diesen Fällen müssen die Kosten durch die Patienten/-innen selbst getragen werden. Bei Preisen von 15 bis 25 EUR pro Gramm können so Kosten von
mehreren hundert Euro im Monat entstehen. Insbesondere für chronisch erkrankte Patienten/-innen sind solche Summen in der Regel nicht aufzubringen.
Aufgrund der hohen Kosten wurden vereinzelt Anträge auf eine
Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Cannabis gestellt. Bislang wurde keiner dieser Anträge durch das BfArM genehmigt. Gegen die Ablehnung gerichtete Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln hatten im Juli 2014 Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts kann chronischen Schmerzpatienten/-innen der Eigenanbau nach Überprüfung in Einzelfällen erlaubt werden.
Die Bundesregierung hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt sowie ein Gesetzesvorhaben angekündigt, mit dem die Hürden für die Nutzung von Cannabis als Medikament abgesenkt werden sollen. So ist vorgesehen, dass die für die Behandlung anfallenden Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Nach Angaben der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung soll noch in diesem Jahr ein entsprechendes GesetzAntwort zu Frage 2 und 3:
Das RBS klärt derzeit die pädagogischen, sportfachlichen und räumlichen Bedarfe für eine Campuslösung. Diese werden mit den zuständigen staatlichen Stellen abgestimmt. Nach Abschluss der Prüfungen wird das RBS das Baureferat mit einer Machbarkeitsstudie zeitnah beauftragen.
Frage 4:
Welche Flächen gehören der Stadt?
Antwort:
Das Gelände des Erasmus-Grasser- (Flnr. 363/4, Gemarkung Laim) und des Ludwigsgymnasiums (Flnr. 363/19, Gemarkung Laim) einschließlich der Freisportanlagen und des Erweiterungsbaus – Fürstenrieder Str. 159, 159 a, 159 b sowie Gilmstr. 2 – und das Gelände der Grundschule und des Sonderpädagogischen Förderzentrums an der Gilmstr. 46 und 50 (Flnr. 8758/0, Gemarkung Laim) sowie das Kindertagesstättengrundstück an der Gilmstr. 48 (Flnr. 8758/36, Gemarkung Laim) befinden sich in städtischem Eigentum.
Das Areal der ehemaligen Landesgehörlosenschule an der Fürstenrieder Str. 155 steht im Eigentum des Freistaates Bayern.
Frage 5:
Wieweit ist der Grunderwerb der Landesgehörlosenschule gediehen?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat dem Freistaat Bayern ihr Kaufinter- esse am Grundstück Fürstenrieder Straße 155 (Flnr. 363/3, 363/7, 361/0, Gemarkung Laim) bereits seit längerem mitgeteilt (Schreiben des Kommunalreferats vom 21.07.2014). Ein bereits zugesagtes Verkaufsangebot durch die ImmobilienBayern (ImBy) liegt dem bei der Landeshauptstadt für die Kaufverhandlungen zuständigen Kommunalreferat noch nicht vor. Der Freistaat Bayern hat seine Verkaufsbereitschaft signalisiert und die erforderliche Grundstücksbewertung in Auftrag gegeben. Nach zuletzt schriftlicher Mitteilung vom 13.05.2015durch den Eigentümer kann ein Verkauf erst nach Abschluss der noch erforderlichen Eigenbedarfsprüfung abgewickelt werden.werden mindestens sechs Monate aufbewahrt, bevor sie an soziale
Organisationen abgegeben werden können.
Aktuell führt das Baureferat in Kooperation mit der Park+Ride GmbH einen Pilotversuch im Bereich des Marienhofes durch, um neben den Schrotträdern auch aufgegebene Fahrräder beseitigen zu können. Auch die hier beseitigten Fahrräder werden erst nach einer 6-monatigen Einlagerung an soziale Hilfsorganisationen abgegeben. Aus Gründen der Gleichberechtigung werden gleichmäßig aufgeteilte Kontingente an Rädern und Radteilen zusammengestellt. Die sozialen Organisationen holen generell die jeweiligen Kontingente selbst ab, da sie dann den Transport unabhängig und an jeden beliebigen Ort vornehmen können.
Der Weiterbildungskurs F021 für Führungskräfte des Personal- und Organisationsreferates hat ein Fahrradprojekt im Rahmen eines
Sozialprojektes „Schraub Dir Dein Rad“ mit Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft organisiert und durchgeführt. Beteiligt an diesem Projekt waren die Regierung von Oberbayern, die Caritas
Radlwerkstatt, der ADFC München, die örtliche Verkehrspolizei und das städtische Fundamt.
Die Prüfung und Inaugenscheinnahme der vom Baureferat gesammelten Fahrräder ergab, dass diese nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand verkehrssicher gemacht werden können, um diese der Verkehrssicherheit entsprechend nutzen zu können. Nach diesen Erfahrungen ist es erfolgversprechender, auf Fundfahrräder zurückzugreifen. Nähere Informationen zu diesem Projekt sind nachzulesen unter:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Personal-und-Organisa- tionsreferat/Presseservice/2015/pm-2015-f021-fahrrad-aktion-.html.
Frage 2:
Wenn nein, könnte das Sozialreferat mit Organisationen, die in der Betreuung junger Erwachsener und insbesondere von Flüchtlingen tätig sind, sprechen, ob hier eine sinnvolle Beschäftigung geboten werden könnte, wenn unter dem Motto „aus drei mach eins“ oder ähnlich aus denSchrotträdern unter Anleitung fahrbereite und verkehrssichere Räder zusammengebaut werden könnten?
Antwort:
Schrotträder werden bereits seit vielen Jahren von sozialen Betrieben der MAG AFI und der berufsbezogenen Jugendhilfe recycelt. Kostenträger ist hier das Referat für Arbeit und Wirtschaft bzw. das Sozialreferat/ Stadtjugendamt. Die Projekte beschäftigen ihre Teilnehmerinnen undTeilnehmer, qualifizieren sie, bereiten auf Ausbildung vor und bilden aus. In diesem Sinne werden „Schrotträder“ seit Jahren von und für Sozialprojekte verwendet. Alle Einrichtungen haben zudem Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Fluchthintergrund. Sie verfügen deshalb über ein hohes handwerkliches und zielgruppenspezifisches Know-how.
Gleichwohl wird das Sozialreferat gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft prüfen, ob das Fahrradrecycling durch soziale Betriebe ausgebaut werden sollte. Der Flüchtlingsbereich ist dabei stärker zu berücksichtigen, als dies bisher erfolgt ist. Dies betrifft sowohl die Teilhabe von Flüchtlingen an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen als auch die kostengünstige Abgabe von zuvor instand gesetzten, verkehrstauglichen Fahrrädern an Flüchtlinge, denen pädagogische Schulungsmaßnahmen rund um das Thema Mobilität vorausgehen könnten. Integrativ wirkenden Maßnahmen sollte hierbei immer der Vorzug gegeben werden.
Frage 3:
Sollte das grundsätzlich möglich sein, kann das Sozialreferat, zusam- men mit dem Baureferat, die Überstellung der Räder an einen Ort, z. B. Bayernkaserne, organisieren und eine soziale Organisation dabei unterstützen, so ein Projekt durchzuführen?
Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Frage 4:
Könnte auch der ADFC in so ein Projekt miteinbezogen werden, der z.B. die Fachkräfte zur Beratung stellen könnte, genauso, wie die technische Abnahme zu machen?
Antwort:
Aus Sicht des Sozialreferates ist das Know-how der Werkstätten
ausreichend.
Frage 5:
Wenn ja, in welchem Zeitraum würde sich so ein Projekt realisieren lassen und in welcher Einrichtung bzw. welchen Einrichtungen?
Antwort:
Das Sozialreferat wird die relevanten Akteure, insbesondere die Einrich- tungen Werkstatt R18, Dynamo, die Werkstatt für Zweiradmechanik, die A24 Werkstätten, das Biketeam in der Bayernkaserne, das Referatfür Arbeit und Wirtschaft und die zuständige Innung für mechanisches Metallhandwerk München/Oberbayern einladen, um über die Ergebnisse der o.g. Prüfung (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2) zu informieren und über das weitere Vorgehen zu beraten.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine abschließende Aussage zum zeitlichen Rahmen, zur organisatorischen Zuordnung und zu den Kosten getroffen werden.Inhaltsverzeichnis
Montag, 7. September 2015
Überlastete medizinische Infrastruktur in den Münchner Asylanten-Erstaufnahme- einrichtungen – wie sicher ist die Bevölke- rung?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA)Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Marienplatz 8
80331 München
Anfrage
07.09.2015
Überlastete medizinische Infrastruktur in den Münchner Asylanten-
Erstaufnahmeeinrichtungen – wie sicher ist die Bevölkerung?
Der anhaltende Massenzustrom von „Flüchtlingen“ stellt alle beteiligten Einrichtungen
und städtischen Stellen vor erhebliche Belastungen. Aus Nordrhein-Westfalen wurde
dieser Tage berichtet, daß 90 Prozent der Neuzugänge in den dortigen
Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr auf ansteckende Krankheiten hin untersucht
werden können. Auch in NRW muß eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare
Krankheiten den geltenden Bestimmungen zufolge zum frühestmöglichen Zeitpunkt
erfolgen. Tatsächlich dauert es derzeit – berichtete das WDR-Magazin „Westpol“ unter
Berufung auf die Bezirksregierung Arnsberg – jedoch zum Teil mehrere Wochen, bis die
Untersuchung durchgeführt wird. Auch die zwingend vorgeschriebene Röntgenaufnahme
der Lunge, mit der eine TBC-Erkrankung erkannt werden kann, findet häufig nicht in den
ersten Tagen nach der Ankunft der „Flüchtlinge“ statt. Vor diesem Hintergrund forderte
inzwischen der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, daß „Flüchtlinge“
binnen drei Tagen einen Arzt sehen müßten: „Es ist aus seuchenpolitischen Gründen
schwer akzeptabel, daß diese Erstuntersuchungen nicht schnell durchgeführt werden.
Das beinhaltet auch eine Gefährdung für die Bevölkerung in Deutschland“ (Zitate nach:
http://www.dernewsticker.de/news.php?title=NRW%3A+Viele+Fl%FCchtlinge+werden+ni
cht+auf+ansteckende+Krankheiten+untersucht&id=309485&i=hkrddp;abgerufen:
07.09.2015, 01.33 Uhr; KR). - Es stellen sich Fragen nach der Situation in München.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Inwieweit mußte die in den letzten Jahren angesichts der steigenden
„Flüchtlings“zahlen bereits mehrmals personell und materiell „nachgerüstete“
medizinische Infrastruktur in den Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen vor dem
Hintergrund der aktuellen Zugangszahlen weiter aufgestockt werden? In welchem
Umfang mußte seit Jahresbeginn 2015 zusätzliches medizinisches Gerät – z.B.
Röntgengeräte – angeschafft und medizinisches Personal zugeschaltet werden?
2. Inwieweit können die vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen an
„Flüchtlingen“ auch angesichts der erheblichen Zugangszahlen der letzten Wochen
zeitnah vorgenommen werden? b.w.
Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: karl.richter@web.de l www.auslaenderstopp-muenchen.de3. Zahlen: Wie entwickelten sich die Zahlen der vorgenommenen medizinischen
Untersuchungen an „Flüchtlingen“ seit Jahresbeginn 2015 (bitte monatsweise angeben!)
4. Wie entwickelten sich die bei den Untersuchungen zutagegetretenen Fälle von a) HIV I
und II-, b) Hepatitis B-, c) Tbc-, d) TPE-Ruhr-, e) Cholera-Erkrankungen, f)
Darmparasiten, g) anderen übertragbaren Krankheiten seit Jahresbeginn 2015 (bitte
jeweils Fallzahlen mit möglichst aktuellem Stand aufführen!)?
5. Inwieweit kann das Referat für Gesundheit und Umwelt eine Gefährdung für die
Bevölkerung ausschließen, wie sie vom Präsidenten der Bundesärztekammer als Folge
einer überlasteten medizinischen Infrastruktur in den Erstaufnahmeeinrichtungen
angesprochen wird?
Karl Richter
Stadtrat