Stellplatznachweis bei Baugenehmigungen
Anfrage Stadtrat Walter Zöller (CSU-Fraktion) vom 13.8.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 13.8.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Eine rot-grüne Mehrheit hat gegen die Stimmen der CSU im Museums- viertel über 90 Stellplätze auf öffentlichem Grund liquidiert – Stellplätze, die auch von Museumsbesuchern genutzt werden. Umso wichtiger ist es, zu erfahren, ob die für die Museen notwendigen Stellplätze zur Verfügung ste- hen. Wenn nicht, oder nur teilweise, muss die Verwaltung tätig werden.“
Frage 1:
Welcher Stellplatznachweis wurde bei den Baugenehmigungen für a) Die Pinakothek der Moderne b) das Brandhorst – Museum c) das Ägyptische Museum mit Hochschule für Film und Fernsehen gefordert?
Frage 2:
Wurden die geforderten Stellplätze nachgewiesen?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Zu den Fragen 1 - 2 ist vorab allgemein mitzuteilen, dass die hier genannten Museen und die Hochschule für Film und Fernsehen nicht vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung genehmigt wurden. Es handelt sich um Bauvorhaben des Freistaats Bayern, für die ein Zustimmungsverfahren durchzuführen war. Die Verantwortung für diese Verfahren oblag der Regierung von Oberbayern, die auch die Übereinstimmung der Bauvorhaben mit den Vorschriften der städtischen Stellplatzsatzung zu prüfen hatte (Art. 73 Abs. 2 Bayerische Bauordnung). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat an dieser Prüfung unterstützend mitgewirkt.
Zu 1a) In der Pinakothek der Moderne wurde ein Stellplatzbedarf von 142 Stellplätzen ermittelt, hiervon waren 12 behindertengerechte Stellplätze real nachzuweisen. Die verbleibenden 130 Stellplätze wurden abgelöst.Zu 1b) Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 11.11.2004 festgesetzt, dass für das Museum Brandhorst ein Stellplatzbedarf von 86 Stellplätzen besteht, die gänzlich abzulösen sind.
Zu 1c) Das Ägyptische Museum und die Hochschule lösen einen Bedarf von 198 Stellplätzen aus. Hiervon waren 114 Stellplätze real nachzuweisen und 84 Stellplätze wurden abgelöst.
Antwort zu Frage 2:
Siehe Antworten von Ziffer 1 Buchstabe a) bis c).
Frage 3:
Wenn ja: Stehen die Stellplätze dem Museumsbesucher zur Verfügung oder sind sie nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich?
Antwort:
Die zuständige Baudienststelle der Regierung von Oberbayern trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der Gebäude einschließlich der zugeordneten Stellplätze ( Art. 73 Abs. 3 Bayerische Bauordnung ). Zu diesem Thema werden wir die Regierung von Oberbayern bitten, Sie direkt zu informieren