Asylsozialarbeit gewährleisten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Cumali Naz und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 21.7.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 21.7.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Der Münchner Stadtrat hat eine Stellenaufstockung in der Asylsozialbe- ratung auf 1:100 beschlossen. Berichten zufolge, verlangt der Freistaat trotzdem weiterhin einen hohen Eigenanteil der Träger, der auch von der Kommune nicht ersetzt werden kann.“
Zu Ihrer Anfrage vom 21.7.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Stellen für Asylsozialarbeit in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stehen für Münchner Einrichtungen zur Verfü- gung?
Antwort:
In Aufnahmeeinrichtungen (AE) stehen aus kommunaler Finanzierung maximal acht Vollzeitstellen für die Asylsozialberatung zur Verfügung.
In den bestehenden zehn Gemeinschaftsunterkünften (GU) stehen Vollzeitstellen bis zu einem Schlüssel von 1:150 zur Verfügung.
In den neuen GU mit Eröffnungszeitpunkt ab 2015 stehen Vollzeitstellen bis zu einem Schlüssel von 1:100 zur Verfügung. Zum aktuellen Zeitpunkt sind zwei Standorte eröffnet.
Frage 2:
Wie hoch ist aktuell die
- Anzahl an bewilligten Stellen,
- Anzahl an besetzten Stellen,
- Fallzahlen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschafts- unterkünften?Antwort:
Anzahl der bewilligten Stellen:
AE: 8
GU (mit städtischer Kofinanzierung): 4,7
Anzahl der besetzten Stellen:
AE: 6,35
GU: 4,5
Fallzahlen:
Die Fallzahl in der Erstaufnahmeeinrichtung variiert je nach Belegung. Der Fallzahlschlüssel von 1:100 ist grundsätzlich gewährleistet. Bei einem kurzfristigen Anstieg der Belegungszahlen kann sich der Betreuungsschlüssel vorübergehend erhöhen. In den beiden GU wird der Schlüssel von 1:100 erfüllt.
Frage 3:
Wie hoch war im vergangenen Jahr der Eigenanteil der Verbände für die Asylsozialarbeit?
Antwort:
Der geforderte Eigenanteil der Verbände für Asylsozialarbeit betrug 30% der pauschalierten Personalkosten nebst 100% der angefallenen Sachkosten. Im Asylgipfel vom 16.9.2014 wurde der Eigenanteil an den pauschalierten Personalkosten auf 20% reduziert.
Frage 4:
Wie hoch ist dieser Eigenanteil aktuell?
Antwort:
Aktuell beträgt der Eigenanteil weiterhin 20% der pauschalierten Personalkosten nebst 100% der anfallenden Sachkosten. Die Landeshauptstadt München wurde in den Kreis der Städte aufgenommen, die im Rahmen der Asylsozialbetreuung Modellkommunen werden. Die dafür einschlägigen Förderrichtlinien wurden seitens des Freistaates noch nicht erlassen. Die Landeshauptstadt München strebt im Rahmen der künftigen Finanzierung der Asylsozialbetreuung eine Vollkostenerstattung für die damit beauftragten Träger an.Frage 5:
Ist die vom Stadtrat beschlossene Aufstockung auf 1:100 in den Gemein- schaftsunterkünften umsetzbar, ohne dass die städtischen Zuschüsse auf die Eigenmittel der Verbände angerechnet werden?
Antwort:
Die städtischen Zuschüsse fließen explizit in die anfallenden Sachkosten und die Personalkosten der Verbände, die mit der Beratung der in den GU auch untergebrachten sogenannten Fehlbelegerinnen und -beleger anfallen. Sie werden den Verbänden insoweit nicht als Eigenmittel angerechnet. Die Landeshauptstadt München hat den Status als Modellkommune erhalten. Dadurch kann sie die Landesmittel zusammen mit der städtischen Kofinanzierung ausgeben, d.h. die Vergabe der Gelder für die Asylsozialbetreuung erfolgt somit aus einer Hand.