Schwierige Fahrbahnverengung an der Landsberger Straße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 2.7.2015
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 8 Schwanthalerhöhe hat am 3.6.2014 gemäß der Vollmacht des Oberbürgermeisters einen Beschluss zur Verbreiterung des Fahrradweges in der Landsbergerstraße/Kreuzung Grasserstraße gefasst. Es soll ein Zweirichtungsfahrweg auf der Südseite der Landsbergerstraße zwischen Holzapfelstraße und Grasserstraße ein- gerichtet werden. Die Trambahn – Haltestelle Ostseite soll verbreitert wer- den, um eine Wartehalle aufzustellen. Zur Ermöglichung des Vorgenannten soll auf der Landsbergerstraße auf der Südseite eine Fahrspur weggenom- men werden zwischen Holzapfelstraße über Grasserstraße bis zum Ende der verlängerten Trambahnhaltestelle. Die Arbeiten sind im vollen Gange. Der Stadtrat wurde mit dem Sachverhalt nicht befasst. Die bereits vor- handenen temporären Fahrbahnverengungen in der Landsbergerstraße haben gezeigt, dass diese Verengungen an einer Hauptzufahrtsstraße in die Münchner Innenstadt in den Hauptverkehrszeiten zu massiven Stau- situationen bis nach Pasing führen. Deshalb stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser permanent vorgesehenen Fahrbahnverengung.“
Zunächst bedanken wir uns für die gewährte Fristverlängerung und teilen zu dem Sachverhalt Folgendes mit:
Die Umgestaltung im Bereich Landsberger Straße/Grasserstraße wurde auf Initiative und mit einstimmigem Votum des zuständigen Bezirksausschusses (BA) des Stadtbezirkes 8 Schwanthalerhöhe vom 3.6.2014 beschlossen.
Schon vor Beginn des Umbaus konnte die überbreite Fahrspur für den Geradeausverkehr nicht vollwertig zweispurig genutzt werden, da der Linksabbiegeverkehr zu den Hauptverkehrszeiten bereits bis westlich der Holzapfelstraße zurückstaute und damit auch der Geradeausverkehr beeinträchtigt war. Auch wegen der zu geringen Einzelspurbreiten war es nicht möglich, zwei Geradeausspuren im direkten Stauraum zu markieren. Die Fahrzeuge fuhren schon bisher überwiegend versetzt hintereinander, da für eine parallele Nutzung auf gleicher Höhe die Gesamtbreite häufig zuschmal war. Dies galt insbesondere im Hinblick auf den in diesem Bereich nicht unerheblichen LKW-Verkehr.
Im Zuge der Neuordnung der Verkehrsflächen hat der BA beschlossen, in einem kurzen Abschnitt der Landsberger Straße die überbreite Fahrbahn für den Geradeausverkehr von bisher ca. 5,60 m auf das planerische Standardmaß von 3,50 m zu reduzieren. Die separate Linksabbiegespur zur Grasserstraße wurde um ca. 30 m verlängert. Außerdem wurde der Radweg von ca. 1,20 m auf 1,60 m zzgl. 0,50 m Schutzstreifen verbreitert. Dieses Maß stellt das Mindestmaß gemäß den gültigen Planungsrichtlinien dar.
Am 7.8.2015 fand ein Ortstermin unter Leitung des 2. Bürgermeisters mit Vertretern des Kreisverwaltungsreferates, des Baureferates, der Stadtwerke München GmbH sowie der Au-gustiner Brauerei statt. Anwesend war hierbei auch ein von der Augustiner Brauerei zugezogener, renommierter Verkehrsgutachter. Bei dem Ortstermin wurde die verkehrliche Einschätzung des Kreisverwaltungsreferats im Ergebnis nochmals bestätigt. Im Einzelnen wird auf die Ausführungen im Feriensenat vom 12.8.2015 verwiesen.
Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen.
Ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Ist die Fahrbahnverengung an der Landsbergerstraße eine regional kleintei- lige Maßnahme oder eine Einschränkung einer weiträumigen verkehrlichen Situation?
Antwort:
Weder das zuständige Kreisverwaltungsreferat noch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gehen davon aus, dass die verkehrliche Situation durch den Umbau weiträumig eingeschränkt wird.
Frage 2:
Besteht die Vollmacht an den BA Schwanthalerhöhe generell oder wird sie für den Einzelfall erteilt?Antwort:
Das Entscheidungsrecht des BA 8 Schwanthalerhöhe beruhte hier auf Ziffer 3 der Vollmacht des Oberbürgermeisters gemäß Art. 60 Abs. 2 Satz 2 GO zur Übertragung laufender Angelegenheiten an die zuständigen Bezirksausschüsse vom 26.2.2010 (Anhang 3 der Bezirksausschusssatzung). Auslösetatbestand für die BA-Zuständigkeit war demnach eine Gesamtprojektsumme unter der maßgeblichen Grenze von 0,5 Mio. Euro. Die Vollmacht des Oberbürgermeisters bezieht sich generell auf alle Bezirksausschüsse; sie ist weder an einen einzelnen Bezirksausschuss gerichtet noch wird sie für den Einzelfall erteilt. Zum Thema der Kompetenzverteilung zwischen Bezirksausschüssen und Stadtrat darf ebenfalls auf die Ausführungen im Feriensenat vom 12.8.2015 verwiesen werden.
Frage 3:
Wurden die zuständigen städtischen Referate zu den verkehrlichen Folgen der Fahrbahnverengung für den umgebenden Bereich der Landsberger- straße bis Pasing befragt?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat gab folgende verkehrliche Einschätzung ab: „Die aktuelle Verkehrssituation in der Landsberger Straße stadteinwärts und auch stadtauswärts ist allein auf die Baustellenabwicklung zurückzuführen. Die Verkehrssituation jetzt ist in keinster Weise vergleichbar mit dem Endausbau. Die Stauungen sind der Tatsache geschuldet, dass man sich dazu entschieden hat, den Linksabbiegeverkehr Richtung Hackerbrücke auch während der Bauarbeiten aufrecht zu erhalten und damit aus Platzgründen den gesamten Verkehr über eine Fahrspur abwickeln muss. Dafür muss die Grünphase der Landsberger Straße für die stadteinwärtige und die stadtauswärtige Richtung getrennt werden. Durch diese baustellenbedingte Phasentrennung und die Zusammenlegung beider Verkehrsbeziehungen (Geradeaus und Links) auf eine Fahrspur müssen während der Bauzeit Leistungseinbußen insbesondere stadteinwärts von mehr als 60 % hingenommen werden.
Im Endausbauzustand ist die Verkehrssituation für beide Fahrtrichtungen wieder ohne Beeinträchtigung abwickelbar. Die Leistungsfähigkeit für das dortige Verkehrsaufkommen ist gegeben. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite im Endausbau auf 3,50 m wird nach der Leistungsfähigkeitsuntersuchung des zuständigen Kreisverwaltungsreferates unter Beteiligung des Planungsreferats nicht gemindert. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die separate Linksabbiegerspur Richtung Hackerbrücke unverändert wiederhergestellt wird und einen zügigen Verkehrsfluss auch künftig unterstützt.“Frage 4:
Gibt es Expertisen zu einem möglicherweise erhöhten CO2-Ausstoß durch die langen vorprogrammierten Staus in der Landsbergerstraße?
Antwort:
Aus den o.g. Gründen ist nicht von „vorprogrammierten Staus“ in der Landsberger Straße auszugehen. Expertisen zu einem erhöhten CO2-Ausstoß gibt es daher nicht.
Frage 5:
Gibt es Planungen für die Ertüchtigung anderer wichtiger Einfallstraßen, beispielsweise der Dachauerstraße, angesichts des Rückbaus der Lands- bergerstraße?
Antwort:
Aus den o.g. Gründen ist künftig nicht mit einer Verlagerung des Verkehrs auf andere Einfallstraßen zu rechnen; dementsprechend ergibt sich auch keine Notwendigkeit, andere Einfallstraßen zu ertüchtigen.
Frage 6:
Wie hoch sind die Kosten für die vom BA Schwanthalerhöhe beschlosse- nen Tiefbaumaßnahmen?
Antwort:
Die Gesamtkosten liegen bei rd. 480.000 Euro.
Frage 7:
Wie sind die rechtlichen Regularien zur Rücknahme des Beschlusses des BA Schwanthalerhöhe?
Antwort:
Für eine „Rücknahme“ des Beschlusses des BA 8 Schwanthalerhöhe wäre ein entsprechender Beschluss des BA 8 Schwanthalerhöhe erforderlich.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANT