Neubau des Volkstheaters?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 24.9.2015
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
In Ihrer obengenannten Anfrage vom 24.9.2015 an Herrn Oberbürgermeister Reiter führen Sie Folgendes aus:
„Das Volkstheater muss 2020 seinen bisherigen Standort an der Brienner Straße verlassen. Im Dezember 2014 hatte der Münchner Stadtrat be- schlossen, den Viehhof für ein neues Bühnenhaus zu nutzen. Das Kommu- nalreferat reichte erste Pläne für den Neubau des Volkstheaters auf dem Viehhof-Gelände zwischen Zenettistraße und Tumblingerstraße ein (siehe SZ vom 31.7.2015) .
Der Neubau soll nun nicht nur zwei sondern drei Theatersäle beherbergen: einen großen Bühnenraum mit Platz für 600 Zuschauer, einen Saal mit 200 Plätzen sowie einen Multifunktionsraum mit 100 Plätzen. Bewilligt hatte der Stadtrat im Dezember 5200 Quadratmeter. Das geplante Bauareal um- fasst ungefähr 7800 Quadratmeter (siehe SZ vom 31.7.2015).“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Trifft es zu, dass sich der Flächenverbrauch deutlich über die im Stadtrat Ende 2014 beschlossenen 5.600 qm bewegt, sogar möglicherweise bis zu einer Größenordnung von ca. 9.300 m² ausgedehnt wird? Wenn ja, um wie viel erhöhen sich die Kosten?
Antwort:
Der Ausgangswert in Höhe von 5.600 m² (vgl. Seite 15, Anlage 2.4-Foot-Print“ Viehhof; Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 17.12.2014) stellt die Gebäudegrundfläche dar, deren Bemessung im Zuge der in 2014 durchgeführten Machbarkeitsstudie erfolgte, um eine Vergleichbarkeit mit den beiden anderen Standortalternativen zu ermöglichen. Aufgrund des frühen Projektentwicklungsstadiums war zu diesem Zeitpunkt die Berücksichtigung aller Einflussfaktoren noch nicht möglich.
Der von Ihnen angegebene Flächenbedarf in Höhe von 9.300 m² wurde im Zuge des Vorbescheidsverfahrens ermittelt mit der Zielsetzung, einmaximal mögliches Baurecht abzufragen. Dabei wurden auch aktuelle Sachstände zu Planungsüberlegungen des Innenhofs (vgl. auch Antwort zu Frage 3.) und auch der Übernahme des Bestandsgebäudes (ca. 540 m²) berücksichtigt.
Damit ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage über den tatsächlich notwendigen Flächenbedarf für die Bebauung möglich. Gleiches gilt für die Angabe eventueller Auswirkungen für die Baukosten.
Frage 2:
Ist eine dritte Spielstätte als Multifunktionsraum, außerhalb des Rahmens, der durch den Stadtratsbeschluss abgesteckt wurde, geplant?
Antwort:
Der Vorschlag der Planung eines Multifunktionsraums ist in der aktuellen Betriebsbeschreibung für das Vorbescheidsverfahren enthalten. Die Vollversammlung des Stadtrats wird darüber im Zuge der endgültigen Verabschiedung des Nutzerbedarfsprogramms entscheiden.
Frage 3:
Trifft es zu, dass einer konzeptionell als verbindendes Element zur Umge- bung gedachte Außengastronomie in einem eher abgeschotteten Innenhof errichtet werden soll? Wie viel Fläche wird hierfür benötigt (ca. 1.000 m²)?
Antwort:
Auf Empfehlung der Lokalbaukommission wurde zur Vermeidung von
Lärmschutzemissionen der Vorschlag aufgegriffen, die Außengastronomie auf dem Innenhof zu planen. Der zu diesem Zweck veranschlagte Flächenbedarf liegt aktuell bei 1.200 m².
Frage 4:
Ist eine Aufnahme des Spielbetriebs bis 2020 gewährleistet? Wenn nein, für wann sieht das vorliegende Konzept die Aufnahme des Spielbetriebs vor?
Antwort:
Ziel aller beteiligten Referate bleibt es weiterhin, die Planungen auf dem Viehhofgelände darauf hin auszurichten, den Spielbetrieb bis 2020 aufzunehmen.