Mit dem Rad zum Tierpark
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) und Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) vom 6.2.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Ziel Ihres Antrags ist, die Anfahrt zum Tierpark für Besucher attraktiver zu gestalten. Die in den Nrn. 1 und 3 Ihres Antrags vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen Angelegenheiten auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, für die das Kreisverwaltungsreferat zuständig ist.
Die Schaffung von Fahrradabstellplätzen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Planungen zur Einrichtung einer MVG-Mietradstation (Nrn. 2, 4 und 5 des Antrags) fallen in den operativen Aufgabenbereich der Münchener Tierpark Hellabrunn AG bzw. der SWM/MVG.
Da es sich in den vorliegenden Fällen somit um laufende Angelegenheiten der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln sind, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Die einzelnen Vorschläge wurden vom KVR, der Münchener Tierpark Hellabrunn AG und der MVG geprüft. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen ist Folgendes anzumerken:
1. Optimierung der Infrastruktur und Wegweisung für den Radverkehr (Nrn. 1 und 3 des Antrags)
Dieser Themenbereich fällt in die Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferats, das hierzu Folgendes mitgeteilt hat:
„Die Überprüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Tierparkbrücke und der Tierparkstraße war bereits Gegenstand des Antrags Nr. 08-14/A 05228 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 10.3.2014, mit folgendem Ergebnis:
Die Tierparkbrücke sowie die vor- und nachgelagerten Straßenabschnitte sind Bestandteil des Äußeren Radlrings bzw. der Fahrradhauptroute Mari-enplatz-Solln und sollten dementsprechend auch eine entsprechende Qualität hinsichtlich der Radverkehrsführung bereitstellen.
Die genannten Straßen sind jedoch gemäß Verkehrsentwicklungsplan auch Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes für den motorisierten Individualverkehr und als örtliche Hauptverkehrsstraßen mit maßgebender Verbindungsfunktion eingestuft. Diese Funktion und damit auch die Bündelungswirkung der Straßen für den Kfz-Verkehr muss auch weiterhin beibehalten werden. In den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) wird zur Einrichtung von Fahrradstraßen bezüglich der Verkehrsfunktion und -belastung Folgendes ausgeführt:
,Fahrradstraßen können in Erschließungsstraßen mit Belastungen bis etwa 400 Kfz/h eingesetzt werden.‘
Die genannten Straßen sind gemäß Verkehrsentwicklungsplan und der tatsächlichen Verkehrsbelastung nicht als Erschließungsstraßen zu betrachten. Zudem werden die genannten 400 Kfz/h sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitzenstunde mit ca. 1.300 bzw. ca. 1.000 Kfz/h deutlich überschritten (Verkehrserhebung des Planungsreferates vom 15.10.2009). Nach unserer Erkenntnis haben sich seitdem vor Ort keine wesentlichen Änderungen der Verkehrszusammensetzung und Verkehrsbedeutung ergeben, weswegen aus den dargelegten Gründen die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Tierparkbrücke und den anschließenden Straßen auch weiterhin abgelehnt werden muss.
Folgende Radverkehrsmaßnahmen rund um den Tierpark wurden in den Jahren 2013 und 2014 vom Kreisverwaltungsreferat veranlasst:
Tierparkstraße zwischen Thalkirchner Platz und einschließlich Thal- kirchner Brücke
Die vorhandene Radwegbenutzungspflicht wurde beidseitig der Tierparkstraße zwischen Thalkirchner Platz und der Thalkirchner Brücke aufgehoben. Weiterhin wurde die vorhandene Radwegbenutzungspflicht als auch die bauliche Trennung des Radweges auf der Thalkirchner Brücke entfernt. Am Beginn der Tierparkstraße wurde auf der Südseite zur Verdeutlichung auf den kreuzenden Radverkehr ein Zeichen 138 StVO errichtet.
Zur verkehrssicheren Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn wurde durch das Baureferat ein bauliches Radwegende hergestellt und im Anschluss daran ein Schutzstreifen markiert.
Thalkirchner Brücke
Auf der Thalkirchner Brücke wurde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (u.a. Fahrbahnquerschnitt < 5,50 m) eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mittels Zeichen 274 StVO angeordnet.Hinsichtlich der erhöhten Rutschgefahr wird in den Wintermonaten mit dem entsprechenden Zusatzzeichen darauf hingewiesen.
Tierparkstraße zwischen Thalkirchner Brücke und Siebenbrunner
Straße
In der Tierparkstraße wurde auf der Südseite im Anschluss an den Taxistandplatz unmittelbar nach der Thalkirchner Brücke bis ca. 40 m südöstlich der Siebenbrunner Straße ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert.
Die vorhandene Radwegbenutzungspflicht und der bauliche Radweg im Anschluss der Thalkirchner Brücke bis zum Taxistandplatz wurden entfernt.
Am Isarkanal
Der am Beginn auf der Ostseite abmarkierte Radweg und die im Anschluss vorhandene Radwegbenutzungspflicht wurden entfernt.“
2. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Nr. 2 des Antrags)
Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG begrüßt jede weitere Verbesserung der Möglichkeiten, mit dem Fahrrad nach Hellabrunn zu kommen. Da bereits jetzt viele Münchnerinnen und Münchner gerne und regelmäßig mit dem Fahrrad zum Tierpark fahren, übertrifft die Anzahl der Radler regelmäßig deutlich die nur begrenzten Abstellmöglichkeiten.
Deshalb ist die Schaffung von Fahrradabstellplätzen in ausreichender Anzahl und Ausstattung (geeignete Abstellplätze für Fahrräder mit Anhänger und auch Kinderfahrräder, zumindest teilweise überdacht, Vorrichtungen für das Anschließen der Fahrräder, Sicherung mit Kameras und abendlicher Beleuchtung zur Vermeidung von Beschädigungen u.ä.) ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen der Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes weiter verfolgt werden soll.
Mit der aktuellen Situation (nur eine geringe Anzahl von geeigneten Abstellmöglichkeiten, kaum Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mit Anhänger) ist auch die Münchener Tierpark Hellabrunn AG nicht zufrieden. Die Eingangssituation lässt jedoch die Schaffung weiterer Abstellplätze vor den Eingängen auf das Tierparkgelände nicht zu, zudem müssen Rettungswege etc. freigehalten werden.
3. MVG-Mietradstation (Nr. 4 des Antrags)
Die MVG begrüßt die Überlegungen zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur im Bereich des Tierparks. Aufgrund des hoch eingeschätzten Potenzials des Radverkehrs – insbesondere auch für Besucher des Tierparks– plant die MVG die Realisierung einer MVG Rad-Station in Tierparknähe und hat bereits Kontakt mit der Münchener Tierpark Hellabrunn AG aufgenommen.
4. Öffentlichkeitsarbeit (Nr. 5 des Antrags)
Wie bereits in den Ausführungen zu 2. dargestellt, übertrifft der Bedarf an Stellplätzen bereits aktuell regelmäßig die vorhandenen Kapazitäten, so dass seitens des Tierparks abzuwägen ist, inwieweit mit Rücksicht auf die Besucherzufriedenheit der Anfahrtsweg mit dem Fahrrad beworben werden kann.
Unabhängig davon hat die Münchener Tierpark Hellabrunn AG im Zuge der stetigen Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Homepage noch deutlichere Hinweise für die Anreise mit dem Fahrrad aufgenommen (http://www.hellabrunn.de/besuch-planen/anreise/). Die angeregte Öffentlichkeitsarbeit würde die Münchener Tierpark Hellabrunn AG gern weiter intensivieren. Ohne geeignete Fahrradabstellplätze in der Nähe der Eingänge ist dies jedoch nicht sinnhaft und würde mit dem Fahrrad anreisende Münchnerinnen und Münchner eher beim nächsten Tierparkbesuch zur Abkehr von diesem Verkehrsmittel bringen. Dies soll vermieden werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und um Verständnis, dass über die oben geschilderten Maßnahmen hinaus derzeit keine Verbesserungen im Bestand mehr möglich sind. Ich hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.