Haus an der Gabelsbergerstraße 72 – Anbau Schleißheimer Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Cumali Naz und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 27.5.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass das Sozialreferat umgehend den schon lange geplanten Anbau an das Haus an der Gabelsbergerstraße 72, das vom Katholischen Männerfürsorge Verein genutzt wird, in die Wege leitet. Dabei soll das angrenzende Grundstück an der Schleißheimer Straße rasch entsprechend bebaut werden.
Mit Beschluss des Kommunalausschusses vom 13.3.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 14170) „Realisierungswettbewerb Dachauer Straße 90 – Neubau Verwaltungsgebäude für das Referat für Gesundheit und Umwelt im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt; Bekanntgabe des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbs; Beauftragung eines Preisträgers“ wurde festgelegt (Ziffer 6: Weiteres Vorgehen), dass die Planung für den Erweiterungsbau des Männerwohnheims von der GWG weiterverfolgt wird. Die von der GWG akzeptierte, auf Grundlage der zu planenden Flächen anteilige Verrechnung der Wettbewerbskosten, erfolgt nach diesem Beschluss.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, auch wenn dieser spezielle Fall in der o.a. Verordnung nicht explizit geregelt wird. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.5.2015 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Nach Mitteilung des Kommunalreferates, Immobilienmanagement, werden die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens und die geänderten Anforderungen aus einer strategischen Neuentwicklung beim Referat für Gesundheit und Umwelt (geändertes/fortgeschriebenes Raumprogramm für das Verwaltungsgebäude an der Dachauer Straße 90) derzeit im Rahmen der Vorplanung durch das Baureferat eingearbeitet und der Projektauftrag vorbereitet.
Das Baureferat informierte das Sozialreferat, dass die GWG nach telefonischer Aussage im November 2014 zwar weiterhin an dem Erweiterungs-bau festhalten wolle, die benötigten Gelder aber nicht im Wirtschaftsplan 2015 bis 2019 eingeplant habe. Der geplante Anbau des Hauses an der Gabelsbergerstraße wird daraufhin losgelöst von den weiteren Planungsschritten des Baureferates für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie den Neubau eines Hauses für Kinder gesehen.
Für den Erweiterungsbau für das Haus an der Gabelsbergerstraße durch die GWG ist nicht zwingend erforderlich, dass das Grundstück bereits an die GWG übertragen wird. Da sich das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet, kann das Bauvorhaben lediglich nach § 34 BauGB zulässig sein, wenn es sich in die Umgebung einfügt. Das Kommunalreferat benötigt hier eine Konkretisierung des Vorhabens entweder in Form eines Bauantrages oder eines Vorbescheides der Lokalbaukommission.
Das Sozialreferat hat ein starkes Interesse an der Erweiterung des Angebotes für die Zielgruppe älterer wohnungsloser Menschen im Haus an der Gabelsbergerstraße. Die GWG wurde um eine Stellungnahme gebeten, ob an einer Realisierung des Anbaus – frühestens 2019 – festgehalten wird. Sobald eine Rückäußerung der GWG vorliegt, wird das Sozialreferat Sie hierüber informieren.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen oder Anregungen haben, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialreferates, Amt für Wohnen und Migration, Fachsteuerung Wohnungslosenhilfe in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunal- und Baureferates gerne zu einem gemeinsamen Gespräch bereit.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.