„Slacklines“ auf öffentlichen Plätzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 17.8.2015
Antwort Baureferat:
Sie haben am 17.8.2015 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung beschafft und installiert auf einem geeigneten öf- fentlichen Platz eine Slackline-Anlage permanenter Art. Sollte diese Installation gut angenommen werden, so wird geprüft, an wel- chen weiteren Orten der Stadt solche Anlagen errichtet werden können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt, da es sich um allgemeine Planungsüberlegungen zur Ausstattung von öffentlichen Plätzen ohne konkreten Projektbezug handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.8.2015 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Ihr Antrag bezog sich mit Hinweis auf den Hafenbereich in Oslo darauf, Slacklines auf öffentlichen Plätzen anzubieten. Dort werden fest installierte Slacklines aus folgenden Gründen vom Baureferat kritisch gesehen:
Öffentliche Plätze sind Verkehrsflächen. Diese sind i. S. d. StVO grundsätzlich für die Nutzung durch den Verkehr vorgesehen und aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zum Spielen geeignet und dafür nicht zulässig.
Neben der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sind auch Aspekte der Barrierefreiheit zu beachten. Die in Oslo fotografierte Slackline zeigt sogar anschaulich das Problem, dass das zwischen den Haltepfosten gespannte Band aus der Seitenansicht kaum zu erkennen ist und eine Stolperfalle sowohl für Menschen mit Sehschwächen als auch für unaufmerksame Passanten darstellt. Wohl deshalb ist auf dem Antrag beigefügten Foto ein oranges Sicherungshütchen zu erkennen, das die Slackline markiert.Zudem sind auf den Stadtplätzen zahlreiche u.a. verkehrsursächliche Bedarfe und Belange zu berücksichtigen (Einrichtungen zur E-Mobilität, MVG-Radlverleih, Fahrrad-Stellplätze, Märkte, etc.).
Nicht zuletzt sind viele Straßen und Plätze belastet mit Immissionen (Lärm und Abgase), die mit den Anforderungen an gesunde Spiel- und Aufenthaltsflächen nicht vereinbar sind.
Mit fest installierten Slacklines vergleichbare Angebote gibt es in sechs Fitnessanlagen, die in verschiedenen öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet installiert sind. Die dortigen Balancierstrecken verfügen u.a. über ein auf 8 m Länge gespanntes dickes Seil.
Eine fest installierte Slackline mit Handlauf, die von der Öffentlichkeit genutzt werden kann, steht laut Auskunft des Referates für Bildung und Sport vor dem Alten- und Servicezentrum Obermenzing.
Die Ergänzung des umfangreichen, differenzierten und abwechslungsreichen Spiel- und Sportangebots in der Stadt durch Slacklining hat das Baureferat bezüglich der Nutzung in Grünanlagen geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
Da Grünanlagen anders zu werten sind als reine öffentliche Verkehrsflächen, weil ihnen gemäß der Grünanlagensatzung Erholungs- und Freizeitcharakter einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten zukommt, schlägt das Baureferat als Test im öffentlichen Raum den Einbau einer fest installierten Slackline in einer öffentlichen Grünanlage vor. Selbstverständlich muss auch hier darauf geachtet werden, dass die Slackline nicht zur Stolperfalle wird.
Deshalb empfiehlt sich die Anordnung z.B. parallel zu einem Weg oder in Ergänzung eines Spielareals, in Verbindung mit einem deutlichen Belagswechsel unter und rund um die Slackline. Dieser muss auch für Menschen mit Sehschwächen erkenn- und ertastbar sein, wie beispielsweise eingefärbter Holzhäcksel.
Als Standort schlägt das Baureferat eine geeignete Fläche im neu zu bauenden Domagkpark vor.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.