Grundsätzlich ist eine Modernisierung der Wohnung durch die Vermieter auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter, denn sie verbessert den Wohnkomfort. Aber meist ist sie auch mit einer Mieterhöhung verbunden, die manchmal so erheblich ist, dass sie für bisherige Mietparteien nicht mehr bezahlbar ist. Außerdem ergeben sich während der Bauphase oft Beeinträchtigungen.
Welche baulichen Maßnahmen als Modernisierung einzuordnen sind und wann es sich um Instandhaltungs- beziehungsweise Reparaturmaßnahmen handelt, welche Modernisierungsmaßnahmen die Mieter hinnehmen müssen und welche sie zurückweisen können, in welchem Umfang Mieterhöhungen hinzunehmen sind und ob Mietminderungen während der Bauphase durchgeführt werden dürfen – diese Fragen beantwortet am Dienstag, 10. Februar, um 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, die Rechtsanwältin Gisela Weber vom Mieterverein München e.V. Darüber hinaus wird die Berechnung einer Mieterhöhung durchgeführt sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) vorgestellt. Im Rahmen des Vortrags geht Weber auch auf Fragen der Besucherinnen und Besucher ein. Der Eintritt ist frei.