Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab
2015
Anfrage Stadtrat Christian Müller (SPD-Fraktion) vom 15.1.2015
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Mit Schreiben des Direktoriums vom 15.1.2015 wurde die Bearbeitung Ihres Antrags der Stadtkämmerei übertragen.
Der Tenor Ihrer Anfrage lautet:
„Im Dezember 2014 teilte der Deutsche Städtetag mit, dass durch ein neu verabschiedetes Bundesgesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung, die Kommunen bereits dieses Jahr um rund eine Milliarde Euro entlastet werden würden.“
Die hierzu gestellten Fragen werden nachfolgend beantwortet. Nachdem sich die Begründung der Anfrage auf den Ausbau der Kinderbetreuung bezieht, werden bei der Beantwortung ausschließlich die hierzu relevanten Abschnitte des o.g. Bundesgesetzes behandelt.
Frage 1:
Rechnet die Stadtverwaltung München bereits für das laufende Haushaltsjahr mit dem Eingang von Bundeszuweisungen aus dem genannten Gesetz?
Antwort:
Das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 sieht für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren eine erste Mittelbereitstellungsrate im Jahr 2016 vor. Die Erteilung von Bewilligungsbescheiden ist grundsätzlich bereits im Jahr 2015 möglich.
Die Ausreichung der auf Bayern entfallenden Bundesmittel an die Kommunen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern. Konkrete Ausreichungsmodalitäten sind aktuell weder in zeitlicher noch in quantitativer Hinsicht bekannt.
Frage 2:
In welcher Höhe werden diese Zuwendungen voraussichtlich ausfallen?Antwort:
Der Bund hat in § 15 des o.g. Bundesgesetzes festgelegt, dass den Bundesländern die Regelung und Durchführung des Verfahrens zur Ver wendung der Finanzhilfen obliegen und die Mittelbewirtschaftung nach dem Haushaltsrecht des jeweiligen Landes erfolgt.
Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und das Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration haben bislang keine Regelungen getroffen, wie und in welcher Höhe die auf Bayern entfallenden Mittel auf die Kommunen verteilt werden.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Vollversammlung vom 17.12.2014 hat der Oberbürgermeister bereits den Bayerischen Finanzminister und die Bayerische Sozialministerin um eine adäquate finanzielle Ausstattung des geplanten Krippensonderförderprogramms mit Bundes- und Landesmitteln gebeten.
Frage 3:
Gibt es bereits Planungen über den Einsatz dieser zusätzlichen Mittel?
Antwort:
Der Freistaat Bayern hat die bayerischen Kommunen im Dezember 2014 befragt, wie viele Krippenplätze in den Jahren 2015 und 2016 voraussichtlich neu geschaffen werden sollen.
Entsprechend den in der Investitionsliste 1 des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2014 – 2018 enthaltenen Krippenbaumaßnahmen sowie in Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport wurde von der Landeshauptstadt München für den relevanten Zeitraum die Schaffung von insgesamt 2.000 neuen Plätzen mitgeteilt, wovon 500 Plätze auf die Realisierung durch freigemeinnützige und sonstige Träger entfallen.