Stadtteilfeste erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 14.10.2014
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Gegenstand Ihres Antrages ist die Darstellung der bestehenden Ver waltungspraxis zu dem Thema Stadtteilfeste. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft daher eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Das Kulturreferat hat zusammen mit den zuständigen Fachreferaten (Kreisver waltungsreferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung) die verschiedenen Fragestellungen zu dem Thema Stadtteilfeste untersucht und teilt zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Das Kreisver waltungsreferat belegt in seiner Stellungnahme, dass die Anzahl von Straßenfesten und vergleichbaren Veranstaltungen in den letzten Jahren nicht gefallen sondern vielmehr gestiegen ist: Fanden in den Jahren 2010 - 2012 jeweils 98 Feste auf öffentlichem Verkehrsgrund statt, waren es im Jahr 2013 111. Größeren Festen, die im vergangenen Jahr nicht mehr stattfanden (z. B. Schwabinger Wirtefest, Weinfest am Fellererplatz, Solln), stehen Neuetablierungen wie u. a. das Bürgerfest des BA 3 in der Augustenstraße gegenüber. Zu den von den Bezirksausschüssen veranstalteten Bürgerfesten kommen jedes Jahr noch zahlreiche kleinere Festivitäten von Gewerbetreibenden, Kirchengemeinden, örtlichen Vereinen und Privatpersonen hinzu. Jedes Jahr finden zudem Veranstaltungen aus besonderem Anlass statt. Hier sind für 2013 z. B. die Pasinger 1250-Jahr-Feier oder die „100 Jahre Eingemeindung von Milbertshofen“ zu nennen.
Auf Privatgrund und in Grünanlagen wurden in den vergangenen Jahren die folgenden Stadtteilfeste veranstaltet:- Bezirk 5 Au – Haidhausen: jährlich Dulten
- Bezirk 9 Neuhausen – Nymphenburg: jährlich Magdalenenfest,
Stadtteilwoche 2009 und
2013
- Bezirk 10 Moosach: jährlich Moosacher Maifest
- Bezirk 13 Bogenhausen: Kulturtage Oberföhring 2014
- Bezirk 14 Berg am Laim: Stadtteilwoche 2014
- Bezirk 15 Trudering – Riem: jährlich Truderinger Fest-
woche und Hofbräudult
- Bezirk 16 Ramersdorf – Perlach: Stadtteilwoche Ramersdorf
2014
- Bezirk 19 Fürstenried: bis 2013 jährlich Fürstenrie-
der Frühlingsfest, Stadtteil-
woche 2011
- Bezirk 20 Hadern: jährlich Haderner Dorffest
- Bezirk 21 Pasing: jährlich Pasinger Vorwiesn
und Weinfest Schloss
Blutenburg
- Bezirk 22 Aubing: jährlich Aubinger Weinfest
und Aubinger Herbstfest,
1000 Jahre Aubing 2010,
Stadtteilwoche 2014
- Bezirk 23 Allach – Untermenzing: jährlich Allacher Dorffest
- Bezirk 24 Feldmoching – Hasenbergl: jährlich Frühlingsfest Hasenbergl-Nordhaide, Stadtteil
woche 2009 und 2012
- Bezirk 25 Laim: Stadtteilwoche 2010
Dem Kreisver waltungsreferat ist nicht bekannt, aus welchen Gründen bestimmte Feste nicht mehr realisiert wurden. Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro „versteht sich als Dienstleister, der bestrebt ist, Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der städtischen Verwaltungsrichtlinien zu ermöglichen. Auflagen werden bei der Genehmigung von Veranstaltungen nur dann und insoweit verfügt, als sie zur sicheren Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.“ Zu Ihrer Frage nach Änderungen behördlicher Auflagen schreibt das Kreisverwaltungsreferat: „Eine wesentliche Änderung im Veranstaltungsbereichin den letzten Jahren war die Einführung eines Sicherheitskonzeptes auch außerhalb der Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung. Damit sollen insbesondere Großveranstaltungen auch weiterhin sicher durchgeführt werden können. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem auf Grund der Forderung nach einem Sicherheitskonzept die Veranstaltung nicht mehr durchgeführt werden konnte.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bewertet die „über den eigentlichen Zweck als Verkehrsfläche“ hinausgehende Belebung von Flächen im Stadtgebiet durch Stadtteilfeste im öffentlichen Raum als positiv. Da derartige Veranstaltungen jedoch jeweils in einem begrenzten Zeitraum stattfinden, hält das Referat die „Ausweisung von Flächen eigens für solche Zwecke“ nur dort für sinnvoll, „wo der öffentliche Raum solche Nutzungen nicht ermöglicht.“ Sollte in bestimmten Stadtteilen ein Defizit an derartigen Flächen bekannt sein, besteht von Seiten des Referates für Stadtplanung und Bauordnung die Bereitschaft, die Möglichkeit zur Ausweisung eines Festplatzes zu prüfen.
Seitens des Kulturreferates kann konstatiert werden, dass es derzeit unseres Wissens nach keine traditionellen Feste gibt, die aus von außen einwirkenden Gründen nicht mehr stattfinden können. Die Stadtteilwochen und Kulturtage, die das Kulturreferat seit 1977 veranstaltet, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit bei den Bürgerinnen und Bürgern und präsentieren die Vielfalt der Akteure in den jeweiligen Vierteln. Zudem zeigen die zahlreichen zusätzlichen Veranstaltungen, die in Kooperation mit dem Kulturreferat durchgeführt werden, ein stetig steigendes Interesse der Bürgerschaft zur Nutzung des öffentlichen Raums.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Gesamtzahl der Feste auf öffentlichem und Privatgrund in München in den vergangenen Jahren gestiegen ist und den Bürgerinnen und Bürgern in den verschiedenen Stadtteilen ein breit gefächertes Angebot von Veranstaltungen und Festivitäten verschiedenster Veranstalter zur Verfügung steht.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.