Lösungen für das Gebiet um den Marienklausensteg
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 26.11.2014
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag das Baureferat auf, dass der Isarstrand im Bereich des Marienklausensteges wieder gut nutzbar gemacht wird und die Baggerungen eingestellt werden sollen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt, da laufende Geschäfte des Bauunterhaltes betroffen sind. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.11.2014 teilt das Baureferat aber Folgendes mit: Der Antrag bezieht sich auf einen Isarabschnitt, der vom Auer Mühlbach gekreuzt wird, welcher das Flussbett seit 100 Jahren in einem Düker unterquert. Dieses Bauwerk wurde im Zusammenhang mit dem Werkkanal
errichtet und befindet sich im Unterhalt der Stadtwerke München GmbH. Für die Dükeroberfläche, die gleichzeitig als Wehr fungiert, sowie das anschließende Tosbecken ist das Baureferat zuständig.
Im Rahmen des Projektes IsarPlan wurde seinerzeit dieser Bereich im Hinblick auf eine ökologisch optimale Durchgängigkeit ausgespart, um eine zügige Projektabwicklung in der weiteren Strecke bis zum Deutschen Museum zu ermöglichen. Der Umbau dieses Abschnittes bedarf einer besonders sorgfältigen Planung und Abstimmung mit allen betroffenen Stellen. Diese Maßnahme ist in den nächsten Jahren im Programm.
Um die Verletzungsgefahr aufgrund beschädigter Holzbohlen und hervorstehender Nägel zu vermeiden, hat das Baureferat im Winter 2013 die Betonoberfläche des Dükers sowie den oberstromigen Holzbohlenbelag instandgesetzt und wird nun in den abflussarmen Wochen, ab Ende Januar 2015, den unteren Holzbohlenbelag im Tosbecken erneuern und damit wieder einen verkehrssicheren Zustand herstellen.Die in den vergangenen Sommermonaten durchgeführten Arbeiten, wie Kiesauffüllungen an der Isar im Bereich unterhalb des Auer Mühlbach-Dükers waren notwendig, um die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich gewährleisten zu können.
Es war uns bekannt, dass diese Maßnahme aufgrund der Abflussdynamik der Isar möglicherweise nicht lange Bestand haben konnte und deshalb auch über die Sommermonate wiederholt werden musste. Trotzdem waren diese Maßnahmen aus Sicherheitsgründen erforderlich. Technisch gab es keine Möglichkeit, während des Sommers kurzfristig mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand anders zu reagieren.
Bevor eine endgültige Gestaltung des Flussbettes an dieser Stelle ausgeführt werden kann, die auch die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), z. B. im Hinblick auf Durchgängigkeit für Wasserlebewesen optimal erfüllt, sind noch eine Reihe von Abstimmungen im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens notwendig.
Dafür sollen alle betroffenen Stellen eingebunden werden. Bis dahin ist eine Übergangslösung zur Herstellung der Verkehrssicherheit in dem betreffenden Bereich erforderlich.
Das Baureferat wird deshalb ab Januar 2015, sofern es die Witterungsund Abflussverhältnisse zulassen, folgende Maßnahmen durchführen:
- Reparatur der Schadstellen der Betonsohle unter dem vorhandenen Holzbohlenbelag im Tosbecken
- Beseitigung der herausstehenden Nägel und Erneuerung der Holzbohlen im Tosbecken.
Die Instandsetzungsarbeiten werden voraussichtlich bis Ende März beendet sein – geeignete Witterungs- und Abflussverhältnisse vorausgesetzt. Damit kann die Sicherheit für die Nutzer der Isar in diesem Bereich bis zum Beginn der Saison 2015 wieder hergestellt werden.
Für die Maßnahmen wurde eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) erstellt. Die geplanten Arbeiten sind mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Wasser wirtschaftsamt und der Wasserrechtsbehörde im Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Auch dem Bund Naturschutz wurde diese Maßnahme erläutert.
Für den städtischen Isarraum befindet sich derzeit ein Beschilderungskonzept in Vorbereitung. Dieses enthält wertvolle Informationen für die Nutzer-schaft, vor allem aber auch deutliche Hinweise zu Gefahrenstellen und Erlaubnis- bzw. Verbotsbereichen. Grundlage hierfür wird ein Rechtsgutachten sein, welches das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zur Beurteilung der haftungsrechtlichen Situation im Zuge der Novellierung der Bade- und Bootverordnung in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten liegt inzwischen dem RGU vor. Das RGU hat daher zwischenzeitlich im Rahmen der Gewässeraufsicht eine im Gutachten aus Haftungsgründen dringend empfohlene Beschilderung an der Marienklause bzw. vor der Gefahrenstelle gegenüber dem an der Isar zum Unterhalt verpflichteten Baureferat angeordnet.
Da die beschriebenen Maßnahmen bzw. offenen Fragen bereits im letzten Jahr mit allen Beteiligten, auch bei Ortsterminen, besprochen wurden, sehen wir derzeit keine Notwendigkeit für eine neuerliche Begehung oder einen runden Tisch.
Selbstverständlich wird bei der Planung der endgültigen Maßnahme zur Optimierung der Durchgängigkeit die Beteiligung aller Betroffenen vorgenommen werden.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.