Stadtwerke überlastet mit Stadtratsanfragen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 16.1.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 16.1.2015 führen Sie als Begründung aus:
„Bereits mehrfach wurden Anträge und Anfragen unserer Fraktion verspätet bearbeitet bzw. wurde um großzügige Terminverlängerung gebeten, weil Stellungnahmen der Stadtwerke München GmbH (SWM) offenbar
nicht fristgerecht abgegeben wurden“
Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Vorbemerkung:
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets dafür einsetzen, zeitnah und zuverlässig die Vorgaben der Geschäftsordnung des Stadtrats umzusetzen.
Die Frist für die Bearbeitung einer Stadtratsanfrage beträgt 3 Wochen. Um die Fragen in der nach § 68 der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehenen Frist beantworten zu können, müssten die verlangten Informationen dem Referat bereits vorliegen. Anfragen, die die Stadtwerke München GmbH betreffen, fallen aber in der Regel in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München, so dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft zur Bearbeitung die SWM um eine Stellungnahme bitten muss. Da Stadtratsanfragen/-anträge in der Regel öffentlichkeitswirksam sind, muss das Antwortschreiben auch bei der SWM die Hierarchien durchlaufen, bevor es an das RAW zurück geleitet werden kann.
Im Anschluss daran ist die stadtinterne Abstimmung vorzunehmen, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung anderer Fachreferate.
Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bürgerliche Mitte „Brandschutz beim U-Bahnbau“ vom 19.11.2014 mussten beispielsweise die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), die Branddirektion im Kreisver waltungsreferat, die DB Station & Services AG sowie das Baureferat um Stellungnahmen gebeten werden. Aus diesem Grund haben meine Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter um eine Terminverlängerung bis Ende Februar 2015 gebeten, da nach Vorliegen aller Stellungnahmen noch die stadtinterne Abstimmung erforderlich ist.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es immer dann problematisch ist, die Fristen nach § 68 der Geschäftsordnung des Stadtrates einzuhalten, wenn die für die Bearbeitung notwendigen Informationen erst von dritter Seite beschafft werden müssen, sei es von der Stadtwerke München GmbH, der DB oder anderen Beteiligten.
Frage 1:
Bei wie vielen Anträgen und Anfragen ergibt sich pro Jahr eine Verzögerung in der Bearbeitung, weil Stellungnahmen der SWM nicht rechtzeitig geliefert werden? An welcher Stelle innerhalb der SWM ergibt sich der größte „Antragsstau“?
Antwort:
Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wird die Verzögerung der Bearbeitung der Anträge und Anfragen nicht durch Fristversäumnisse oder Staus bei der SWM verursacht. Verzögerungen können sich durch die Komplexität der in den Anträgen und Anfragen angesprochenen Themen, aber auch durch die notwendigen Abstimmungsverfahren ergeben.
Frage 2:
Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und
SWM in Bezug auf Stadtratsanträge bzw. -anfragen? Wie viel Zeit verbleibt der SWM zur Beantwortung? Welche Stellen sind konkret für die Bearbeitung zuständig?
Antwort:
Die Zusammenarbeit zwischen SWM und Stadtverwaltung funktioniert
reibungslos. Für alle Beteiligten hat die zeitnahe Bearbeitung der Stadtratsanfragen und -anträge oberste Priorität. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft setzt allen Beteiligten zur Bearbeitung von Stadtratsanfragen grundsätzlich eine Frist von einer Woche und zur Bearbeitung von Stadtratsanträgen eine Frist von einen Monat. Diese Fristen werden von der SWM in der Regel eingehalten, außer es handelt sich um komplexe Themenbereiche. Für die Bearbeitung der Anfragen und Anträge sind die jeweiligen Fachabteilungen der SWM zuständig.Frage 3:
Falls sich die Bearbeitung von Stadtratsanfragen aufgrund von Personalmangel verzögert, warum haben die SWM nie auf diese Missstände hingewiesen und versucht, Abhilfe zu schaffen?
Antwort:
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung ver wiesen.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet werden konnten.