Erweiterung der Allianzarena nur mit einem neuen Verkehrskonzept!
Antrag Stadtratsmitglieder Tobias Ruff (ÖDP), Johann Altmann, Dr. Otto Bertermann, Ursula Sabathil (Freie Wähler) und Richard Progl (Bayernpartei) vom 11.3.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Sie beantragten, dass sich die Stadt München vor der Erweiterung der Allianzarena mit dem FC Bayern München e.V. als Eigentümer und Nutzer des Stadions so wie mit dem TSV 1860 München ins Benehmen setzt, um ein für die Anwohner verträgliches Verkehrskonzept zu entwickeln.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs.
1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil das
Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Zu Ihrem Antrag vom 11.3.2014 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Das Referat für das Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission hat am 22.1.2015 den am 1.4.2014 gestellten Bauantrag zur Erhöhung der Zuschauerzahl auf 75.000 genehmigt. Diese Baugenehmigung gilt zeitlich befristet bis zum Ende der Spielrückrunde 2014/15 bis 31.7.2015.
Mit dieser Befristung sollen weitere Erkenntnisse gewonnen und evtl. die Voraussetzungen für die von der Antragstellerin später dauerhaft gewünschte Genehmigung geschaffen werden. Dabei werden insbe-
sondere auch Fragen zum fließenden und ruhenden Verkehr Gegenstand der weiteren Klärungen sein.
Bereits zu dieser befristet erteilten Baugenehmigung fand mit
allen zum Verkehr beteiligten Fachdienststellen, u.a. mit dem Kreis- verwaltungsreferat/Verkehr, der MVG, Autobahndirektion und dem
Polizeipräsidium München ein sehr intensiver Austausch auch mit gemeinsamen Behördenrunden statt.Im Ergebnis hat die Antragstellerin alle dabei entwickelten Bedingungen und Vorgaben aufgegriffen und diese in ihr aktualisiertes Verkehrsgutachten eingearbeitet. Wie aus der Presse bekannt, wird ein wesentlicher Baustein die Einrichtung eines für die Stadionbesucher kostenlosen Bus-Shuttle-Betriebes von der S-Bahnhaltestelle Donnersberger-Brücke bis zum Stadion sein. Damit soll eine weitere Zunahme des Fahrgastaufkommens bei der U-Bahn-Linie U6 an kritischen Tagen mit Berufsverkehr oder sonstigen Großveranstaltungen im Stadtgebiet ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird – auch zur Entlastung der Pkw-Anfahrt – bei der P & R-Anlage die Kapazität um 30 zusätzliche Fan-Busse erhöht.
Nach Einschätzung aller am Genehmigungsprozess beteiligten Fachleute dürfte mit der nunmehr erfolgten Erhöhung der Zuschauerzahl auch für die umliegenden Wohngebiete keine nennenswerte Erhöhung des Such- und Parkverkehrs zu erwarten sein. Gleichwohl wird diese Prognose bei der bevorstehenden Testphase sehr sorgfältig mit konkreten Zählungen überprüft werden.
Für den Fall, dass sich zum Verkehr wider Erwarten dennoch besondere Schwierigkeiten ergeben sollten, hat sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in der Baugenehmigung ggf. auch eine nachträgliche Erteilung von Abhilfemaßnahmen vorbehalten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.