Durchfahrt Altes Rathaus – das Verkehrschaos entschärfen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Otto Bertermann, Ursula Sabathil (Freie Wähler), Richard Progl (Bayernpartei) und Tobias Ruff (ÖDP) vom 2.4.2014
Antwort Baureferat:
Der o. g. Stadtratsantrag zielt darauf ab, die Situation der Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Tal zum Marienplatz fahren, zu verbessern.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt, da es sich bei der beantragten Maßnahme um ein Bauvorhaben mit Projektkosten von nicht mehr als 0,5 Mio. Euro handelt und im Übrigen Fragen der Verkehrssicherheit und -lenkung angesprochen sind. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die gewährte Terminverlängerung möchten wir uns bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 2.4.2014 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Wie mit Schreiben vom 2.7.2014 mitgeteilt, wurde im Zuge einer
Machbarkeitsstudie vom Baureferat (BauR) gemeinsam mit dem
Kreisverwaltungsreferat (KVR) und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) untersucht, ob aufgrund der lichten Höhe der Durchfahrt unter dem Alten Rathaus, im Hinblick auf die Schleppkurven der Busse des Buslinienverkehrs Möglichkeiten gegeben sind, Verbesserungen für den Radverkehr zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist, dass nach Auffassung des zuständigen Kreisverwaltungsreferates die Anordnung eines Radfahrstreifens bzw. eines Schutzstreifens entgegen der Einbahnrichtung aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist.
Grundsätzlich denkbar wäre lediglich eine bauliche Verbreiterung der bestehenden Fahrspur und eine damit verbundene Freigabe für den Radverkehr in Richtung Marienplatz (ohne zusätzliche Radverkehrsanlage). Der Radverkehr wäre damit gegenüber dem Buslinienverkehr warte- pflichtig und die Höchstgeschwindigkeit wäre auf 5 km/h beschränkt. Im Zuge eines Ortstermins am 14.11.2014 wurde dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Danner, das Ergebnis der Machbarkeitsstudievorgestellt und die Sachverhalte bzw. alternative Lösungsansätze erörtert.
Aus Sicht der MVG hat die Machbarkeitsstudie die Bestätigung erbracht, dass eine gegenläufige, fahrbahnbündige Radverkehrsführung im Bereich des Gebäudes „Altes Rathaus“ gemeinsam mit dem Busverkehr eine gravierende Verminderung der Verkehrssicherheit mit sich bringt und daher zwingend abzulehnen ist. Auch die vom KVR vorgeschlagene Freigabe für den Radverkehr entgegen der Busfahrtrichtung wird von der MVG wegen einer Gefährdung des Radverkehrs abgelehnt.
Im Zuge der Abwägung aller Belange kann aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Sicherheitsbedenken der MVG der Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn daher nicht entsprochen werden.
Nunmehr beantragten die Stadträte Herr Podiuk und Herr Reissl mit interfraktionellem Antrag (Antrag Nr. 14-20/A 00507) vom 2.12.2014 die Verlängerung der Fußgängerzone mit dem Ziel, dass der Marienplatz komplett zur Fußgängerzone wird. Dieser Antrag wird derzeit beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung behandelt. Dabei wird auch die künftige Konzeption der Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr mit zu berücksichtigen sein.
Dabei wird eine verkehrskonzeptionelle Neuordnung aller Verkehrsarten am Marienplatz inklusive des Radverkehrs erfolgen. In diesem Sinn wird Ihr Vorschlag in Nr. 3 Ihres Antrags mitbehandelt.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.