Hygiene- und Pflegemängel im Krankenhaus Bogenhausen – Was wird unternommen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 4.2.2015
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:
„Beschwerden Münchner Bürger über mangelhafte Zustände in den Bereichen Pflege und Reinigung im Städtischen Krankenhaus München Bogenhausen erreichten uns in den letzten Wochen. Hierbei wurde uns der Eindruck vermittelt, dass die Leitung des Krankenhauses sich wenig oder gar nicht um diese Defizite kümmert und Patienten auf die Hilfe der eigenen Familie angewiesen sind, um nicht hilflos zu sein.“
Die Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) und betrifft das operative Geschäft der
Geschäftsführung (§ 16 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag StKM). Daher wurde die Geschäftsführung der StKM um Stellungnahme zu den gestellten Fragen gebeten.
Zu den Fragen teilt die Geschäftsführung folgendes mit:
Frage 1:
Wie uns bekannt wurde, werden Patienten, die für Untersuchungen innerhalb des Krankenhauses transportiert werden müssen, oftmals über mehrere Stunden in Gängen oder anderen Wartebereichen „abgestellt“: Sind diese Zustände dem Krankenhaus oder der Klinikum München GmbH bekannt?
Antwort StKM:
„Die Patienten werden vom Krankenfahrdienst zeitnah zu den jeweiligen Untersuchungen gefahren. Wie in jedem Wartezimmer kommt es auch
in unseren Wartebereichen hin und wieder zu Wartezeiten, die jedoch nicht mehrere Stunden betragen. Zur Verbesserung der Abläufe arbeiten wir an EDV-gestützten Systemen zur Planung von Untersuchungen, um sukzessive weitere Wartezeiten zu verringern. Wartezeiten werden sich im Krankenhaus jedoch nicht vollständig vermeiden lassen, da eine zwingende und prioritäre Versorgung von Notfallpatienten nicht planbar ist. Treten Wartezeiten auf, kümmern sich die sogenannten ‚Grünen Damen und Herren’ um unsere Patientinnen und Patienten. Sie fungie-ren als Ansprech- und Gesprächspartner und können bei Bedarf sofort entsprechendes Fachpersonal hinzuholen.“
Frage 2:
Wie sieht aktuell die Pflegesituation im Krankenhaus Bogenhausen aus? Sind seit 1.1.2014 Stellen im Pflegebereich gekürzt worden? Wie viele Stellen sind derzeit unbesetzt?
Antwort StKM:
„Seit 1.1.2014 wurden im Klinikum Bogenhausen keine Pflegestellen gekürzt. Jede freie Stelle kann und darf sofort nachbesetzt werden. Im Jahresdurchschnitt 2013 waren 614 VK (Vollkräfte)
besetzt, im Jahresdurchschnitt 2014 604 VK. Zur Unterstützung der Pflegekräfte werden nicht umgehend besetzbare Stellen temporär mit Leiharbeitskräften besetzt. Vor dem Hintergrund des in München herrschenden Pflegenotstands lassen sich derzeit ca. 585 VK mit
festangestellten Pflegekräften besetzen. Weiterhin werden zur Unter- stützung der festangestellten Pflegekräfte Leiharbeitskräfte und Mitarbeiter anderer Berufsgruppen wie z.B. Medizinische Fachangestellte eingesetzt.“
Frage 3:
Wir wurden auch auf mangelnde Hygiene durch schlechte Reinigungsleistungen hingewiesen. Vor allem soll es niemanden gege- ben haben, der sich verantwortlich fühlt und die Missstände aufnimmt: Wie zufrieden ist die Verwaltungsleitung des Krankenhauses Bogen- hausen mit dem externen Reinigungsdienst? An wen können sich ein Patient bzw. seine Angehörigen wenden, wenn ihnen Missstände bei der Reinigung auffallen?
Antwort StKM:
„Verantwortlich für die mit dem Reinigungsdienstleister vereinbarten Leistungen ist die Koordinatorin Reinigungs- und Textilservice des Klinikum Bogenhausen. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung ist diese auch direkte Ansprechpartnerin für Patienten und Angehörige sowie intern für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Klinikums. Die Reinigung findet einmal täglich statt, so kann es im Laufe des Tages zu erneuten Verschmutzungen kommen. Wird der Objektverantwortliche über
Spontanverschmutzungen informiert, wird deren Behebung umgehend
veranlasst.Zur Kontaktaufnahme bei Beschwerden hängt in allen Stationen die Telefonnummer der Reinigungskoordinatorin aus. In den öffentlich zugänglichen Toiletten hängt an der Wand eine Checkliste aus, bei der die Reinigungskraft die Reinigung bestätigt. Dort ist ebenfalls die Telefonnummer der Reinigungskoordinatorin vermerkt. Somit können auch Besucher selbst anrufen, wenn das gewünscht ist. Primär ist jedoch das Klinikpersonal anzusprechen und gerne behilflich.
Die Klinikleitung Bogenhausen ist mit der externen Reinigungsleistung grundsätzlich zufrieden. Falls Gründe zur Beanstandung auftreten, wendet sich die Klinikleitung an die Reinigungskoordinatorin.
Darüber hinaus wurde ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt, welches dazu beiträgt, einen hohen Standard in der Unterhaltsreinigung zu sichern. Im Rahmen dieses Qualitätsmanagementsystems werden
täglich in verschiedenen Bereichen Reinigungskontrollen durchgeführt. Die Reinigungsleistungen und Reinigungsergebnisse werden sehr
engmaschig in Form von täglichen elektronischen Qualitätschecks, den Glow-Checks (Überprüfung mittels UV-Licht) überprüft. Das Ergebnis der Reinigungsqualität und ggf. notwendige Maßnahmen werden im mobilen IT-gestützten Reinigungsmanagementsystem dokumentiert und ausgewertet. Die Zufriedenheit mit der Reinigungsleistung des externen Dienstleisters wird durch monatliche interne Befragungen bei den Stations- und Bereichsleitungen sowie über Patientenbewertungsbögen ermittelt und bewertet.
Abschließend ist anzumerken, dass das Klinikum Bogenhausen kein Hygieneproblem hat. Durch Einhaltung hoher Standards undQualitäts- kontrollen sowie laufender Überprüfung durch die Hygienefachkräfte entspricht das Klinikum Bogenhausen den geltenden Hygienevorschriften.“
Punktuelle Probleme mit der externen Reinigungsleistung sind von ernsten Hygienemängeln strikt zu unterscheiden. Erlauben Sie mir abschließend noch eine Anregung: Wenn es Ihnen um eine schnelle Sachinformation geht, biete ich Ihnen an, Sie über die Klinikgeschäftsführung umgehend zu informieren. Bei öffentlichen Anfragen und Anträgen, die selbstver- ständlich Ihr gutes Recht sind, bitte ich Sie um Abwägung, ob es im städtischen Interesse ist, Beschwerden von Bürgern über ein städtisches Beteiligungsunternehmen, das sich in einem harten Konkurrenzkampf befindet, öffentlichkeitswirksam aufzugreifen, ohne vorher dem Betei- ligungsunternehmen die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Dies ist eine Bitte, in Ihr Anfrage- und Antragsrecht kann und will ich nicht eingreifen.