Die Schulanmeldung für die Grundschulen in München findet dieses Jahr am Mittwoch, 15. April, von 14 bis 19 Uhr statt. Die Anmeldung für die Aufnahme in ein städtisches Tagesheim kann ebenfalls an diesem Tag abgegeben werden.
Das Referat für Bildung und Sport hat alle wichtigen Informationen zur Schulanmeldung unter www.muenchen.de/schuleinschreibung zusammengestellt.
Schulpflicht
Für das Schuljahr 2015/2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Die Schulanmeldung ist nach Artikel 119 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) Pflicht.
Ort der Anmeldung
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder an einer staatlich anerkannten beziehungsweise staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden grundsätzlich bei der Sprengelschule angemeldet. Auskünfte über die Sprengeleinteilung der staatlichen Grundschulen geben die Mitarbeiterinnen des Servicetelefons im Referat für Bildung und Sport unter 2 33-9 67 79 sowie die Schulleitungen.
Notwendige Dokumente
Die Erziehungsberechtigten sollten persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung erscheinen. Im Falle der Verhinderung kann eine beauftragte Person, die eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss, das Kind an der Schule anmelden. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
-die Geburtsurkunde des Kindes,
-eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden -der Übergabebogen des Kindergartens (falls möglich).
Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen soll jedoch bei einem Antrag auf vor- zeitige Schulaufnahme der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen.
Schulärztliche Untersuchung
Spätestens zum Schulbeginn im September ist die Bescheinigung über die schulärztliche Untersuchung vorzulegen. Die Untersuchungstermine können von den Eltern telefonisch unter 2 33-9 63 63 vereinbart werden. Weitere Informationen über die Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung sind im Internet unter www.muenchen.de/schulaerztinabrufbar.
Vorzeitige Einschulung
Bei Kindern, die zum Stichtag noch nicht sechs Jahre alt sind, also nach dem 30. September 2009 geboren wurden, haben die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 2009 geboren wurden, ist für eine vorzeitige Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft in allen Fällen die Schulleitung.
Zurückstellung
Wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass ein eigentlich schulpflichtiges Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann es für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden. Die Zurückstellung soll vor dem Schulbeginn am 15. September verfügt werden; sie ist jedoch noch bis zum 30. November möglich, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.
Ferner können Kinder mit nicht deutscher Muttersprache zurückgestellt werden, wenn sie weder einen Kindergarten bzw. ein Haus für Kinder noch einen Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse besucht haben und im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wurde, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. Diese Kinder sollen im Schuljahr 2015/2016 einen Kindergarten beziehungsweise ein Haus für Kinder mit integriertem Vorkurs besuchen.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch, wenn eine Zurückstellung in Betracht kommen könnte.