Mit der Präsentation einer Selbstverpflichtungserklärung mit dem Titel „Angst, nach Hause zu gehen?“ hat die Landeshauptstadt heute den Startschuss für eine neue Anlaufstelle für Häusliche Gewalt gegeben. Sie wurde an die bereits seit Jahren bestehende Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung angegliedert. Jede oder jeder der 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt kann sich während seiner Arbeitszeit an diese Stelle wenden. Dort bekommen städtische Beschäftigte professionelle Beratung und Hilfe durch eine Psychotherapeutin und zwei Juristen.
Häusliche Gewalt ist eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen noch vor Verkehrsunfällen und Krebserkrankungen. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugend (BMFSJ) hat 2012 ergeben, dass jede vierte Frau mindestens ein Mal im Leben Opfer häuslicher Gewalt wird. Bei der Stadt arbeiten 17.000 Frauen. Legt man die statistischen Zahlen zugrunde, dann wären es bei der Stadt etwa 4.000 Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind. Häusliche Gewalt kann viele Formen annehmen, sichtbare und nicht sichtbare. Neben körperlicher wird häufig auch psychische Gewalt ausgeübt: durch Drohungen, Beschimpfungen, Demütigungen und Kontrolle. Nach Studien gehören auch Männer zu den Betroffenen, gerade auch durch psychische Gewalt.
Die Studie des BMFSJ belegt, dass häusliche Gewalt auch das Arbeitsleben stark beeinträchtigt. Viele Opfer leiden unter körperlichen und seelischen Folgen, wie Schlafstörungen, Angstzuständen und Depression. Das führt oft zu Unpünktlichkeit, Fehlzeiten und reduzierter Arbeitsleistung. Nach einer Schätzung des Niedersächsischen Sozialministeriums beläuft sich der Schaden, der der deutschen Wirtschaft jährlich durch häusliche Gewalt entsteht, auf 14,8 Milliarden Euro.
„Die Selbstverpflichtungserklärung soll alle Beschäftigten der Landeshauptstadt München, die Opfer von häuslicher Gewalt werden, schützen. Frauen wie Männer“, erklärt Personal- und Organisationsreferent Dr. Thomas Böhle, der die Selbstverpflichtungserklärung zum Thema Häusliche Gewalt unterzeichnet hat. Auch Ursula Hofmann, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Stadt, hat unterschrieben: „Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, empfinden ihren Arbeitsplatz oft als letzten „sicheren Hafen“, sagt sie. Die Landeshauptstadt München erklärt hiermit, dass sie häusliche Gewalt in ihrem Einflussbereich nicht duldet. Sie spricht ihre Solidarität mit den Opfern aus und bietet ihnen Beratung und Unterstützung an.
Aber nicht nur die Opfer, auch Kollegen oder Führungskräfte können sich an die Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt im Rathaus wenden, wenn Sie Beobachtungen gemacht haben, die auf Häusliche Gewalt hinweisen. Die ganze Mitarbeiterschaft der Landeshauptstadt soll für das Thema sensibilisiert werden. Sie wird durch die Selbstverpflichtungserklärung, Flyer, Plakate und auf einer speziellen Intranetseite über das Thema informiert. Nach ihrem Selbstverständnis hat die Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin und Dienstherrin eine besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten. Die Beratung in der neuen Anlaufstelle ist vertraulich, fachkompetent und findet in der Arbeitszeit statt. Je nach Situation kann auch schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Anwendung des Hausrechts bei Bedrohung, Nachstellung oder Belästigung. Bei Bedarf kann auch eine Auskunftssperre verhängt werden. Die dienstliche Adresse und Telefonnummer darf dann an niemanden herausge-
geben werden. Betroffene können auch umgesetzt werden, beispielsweise in ein Mehrpersonenzimmer oder sogar in eine andere Dienststelle. Weitere Informationen zur Selbstverpflichtungserklärung unter: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Personal-und-Organisationsreferat/Chancengleichheit/haeusliche_gewalt.html