Dachauer Straße 401, 403
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 2.3.2015
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Mit Ihrer Anfrage vom 2.3.2015 bitten Sie um Auskunft zu einem Bau- projekt der GWG auf den beiden Grundstücken Dachauer Straße 403 (GWG) und Dachauer Straße 401 (Stadt München).
Sie führen hierzu an:
„Seit Jahren steht das Haus Dachauer Straße 403 (ehemalige Gaststätte Wardhof) leer. Das angebaute Nachbargebäude Dachauer Straße 401 wird durch einen Trödelladen genutzt. Die Grundstücke der beiden Anwesen sind geeignet, die benachbarte Wohnbebauung der GWG zu ergänzen. Das Haus Dachauer Straße 403 ist bereits im Eigentum der GWG.“
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender
Fragen:
Frage 1:
Ist das Grundstück Dachauer Straße 401 noch im Eigentum der Stadt?
Antwort:
Ja.
Frage 2:
Wann wird es an die GWG verkauft?
Antwort:
Baugrundstücke der Stadt zur Bebauung in einem Modell des geförderten Wohnungsbaus durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, hier im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) an die GWG, werden in aller Regel dann verkauft, also notariell beurkundet, wenn die Planung soweit fortgeschritten ist, dass das Baurecht hinreichend gesichert und der vorläufige Kaufpreis errechenbar ist. Im vorliegenden Fall wurden nach Erteilung des Vorbescheides erforderliche Änderungen an der Planung vorgenommen. Nach Einschätzung aller Beteiligten ist nun zu erwarten, dass die Beurkundung spätestens im dritten Quartal 2015 erfolgt.Frage 3:
Wann ist mit dem Eigentumsübergang zu rechnen?
Antwort:
Der Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang erfolgt beim Verkauf
städtischer Grundstücke regelmäßig am Ersten des auf die Beurkundung folgenden Monats. Eine abweichende Regelung ist beim Verkauf des Grundstücks Dachauer Straße 401 nicht vorgesehen. Wann der eigentliche Eigentumsübergang sein wird, ist schwer zu prognostizieren. Das endgültige Eigentum geht juristisch mit der Umschreibung im Grundbuch über. Der Grundbuchvollzug hängt auch von der Arbeitsbelastung des Rechtspflegers oder der Rechtspflegerin beim Grundbuchamt ab.