Autofreie Altstadt?
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 27.1.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 27.1.2015 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Vorab bedanke ich mich für die entsprechend meiner Zwischennachricht vom 18.2.2015 gewährte Terminverlängerung über die in der Geschäfts- ordnung vorgesehene Bearbeitungsfrist hinaus.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Sie formulieren neun Fragen zum Thema „Autofreie Altstadt?“ und fragen unter anderem nach dem Kfz-Verkehr sowie -bestand in der Altstadt, wie sich der Wirtschaftsverkehr in diesem Bereich ausprägt und wie viele öffentliche Tiefgaragen-Stellplätze vorhanden sind bzw. Stellplätze auf Privatgrund gewerblich genutzt werden. Darüber hinaus fragen Sie nach der Anzahl an Hotels und Hotelzimmern, wie auch dem Anteil der Hotelgäste, welche mit dem Kfz anreisen.
Vorweg möchte ich den Umgriff der Altstadt für die folgenden Ausfüh- rungen genauer bestimmen, da es sich hierbei um keine übliche Raum- einteilung handelt, wie es beispielsweise von Stadtbezirksvierteln be- kannt ist. Im Nachfolgenden wird unter dem Begriff Altstadt der Bereich innerhalb des Altstadtrings verstanden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Stadtbezirksteile Graggenau, Angerviertel, Hackenviertel und Kreuzviertel sowie in kleinen Teilen Universität und Schönfeldvorstadt.
Auf einer Fläche von rund 1,5km² leben ca. 6.750 Münchnerinnen und Münchner in der Altstadt, es ist der Arbeitsort für etwa 75.000 Erwerbstätige, und ungefähr 320.000m² an Verkaufsflächen befinden sich hier.
Frage 1:
Wie viele KFZ-Fahrten finden in der Altstadt statt?
Antwort:
Detaillierte Angaben zur Anzahl der Kfz-Fahrten innerhalb der Altstadt und der gesamten Landeshauptstadt München liegen dem Referat
für Stadtplanung und Bauordnung nicht vor. Eine Abschätzung der Kfz-Fahrten – Quell-, Ziel- und Binnenverkehr – ist aber unter Anwendung des rechnergestützten Verkehrsmodells des Referates für Stadtplanungund Bauordnung möglich. Für die Altstadt wurden für einen Werktag rund 100.000 Kfz-Fahrten errechnet, davon sind 98% Quell- und Zielverkehr sowie 2% Binnenverkehr.
Frage 2:
Welchen Anteil haben diese KFZ-Fahrten in der Altstadt an allen KFZ- Fahrten im Stadtgebiet?
Antwort:
Anhand der Berechnungsergebnisse des Verkehrsmodells wurden für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt München annähernd 2,1Millionen Kfz-Fahrten an einem Werktag ermittelt. Der Anteil der Kfz-Fahrten innerhalb der Altstadt (vgl. Frage1) beträgt demzufolge ca. 5Prozent.
Frage 3:
Welchen Beitrag liefern die KFZ-Fahrten in die/in der Altstadt an den Gesamt-Stickoxiden an der Messstelle Landshuter Allee?
Antwort:
Zu dieser Frage antwortet das Referat für Gesundheit und Umwelt wie folgt:
An der Landshuter Allee beträgt der Anteil des lokalen Verkehrs an der Stickstoffdioxidbelastung 67,8%, 13,3% sind der Hintergrundbelastung Verkehr (also von den Straßen des gesamten Stadtgebietes) zuzuordnen. Eine konkrete Zuordnung zu den Kfz-Fahrten in die/in der Altstadt ist nicht möglich.
Überschreitungen des NO2-Grenzwertes werden aber auch an Straßen festgestellt, die unmittelbar von Kfz-Fahrten in die/in der Altstadt beein- flusst werden. So lag z.B. der Jahresmittelwert an der Station Stachus 2012 und 2013 mit 61µg/m³ und 64µg/m³ deutlich über dem Grenzwert von 40µg/m³. An weiteren Straßen, wie z.B. der Frauenstraße, der Briennerstraße oder der Blumenstraße ist gemäß Berechnungen mit einer Überschreitung des Grenzwertes zu rechnen.
Gemäß dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9.10.2012 sind Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet erforderlich.
Frage 4:
Wie viele Lieferfahrten finden in der Altstadt statt zu Einzelhandel, Hotels, Gaststätten, Unternehmen und Betrieben, Behörden, Arztpraxen etc.?Antwort:
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Lieferfahrten zu gewerblichen Einrichtungen in der Altstadt stattfinden.
Frage 5:
Wie viele Hotels mit wie vielen Zimmern befinden sich in der Altstadt? Wie hoch ist der Gästeanteil, der mit dem Auto anreist?
Antwort:
Insgesamt gibt es im Bereich innerhalb der Altstadt 21 Hotels mit 1.935 Zimmern (3.448 Betten). Über den Anteil der Hotelgäste, welche mit dem Auto anreisen, hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung keine Erkenntnisse.
Frage 6:
Wie viele Handwerksbetriebe, Serviceunternehmen etc., die für die Ausübung ihres Geschäftes KFZ-Verkehr auslösen, haben ihren Betriebs- sitz in der Altstadt?
Antwort:
Zu Ihrer Frage möchte ich anmerken, dass der Firmensitz eines Unter- nehmens nicht mit dem Ort gleichzusetzen ist, an dem Kfz-Fahrten im Rahmen der gewerblichen Aufgaben erzeugt werden. Es besteht die
Möglichkeit, dass ein Unternehmen seinen Verwaltungs-/Firmensitz an einem Standort hat, den Fuhrpark an einem weiteren. Anzunehmen, dass Kfz-Fahrten ausschließlich dem Ort des Firmensitzes zu zuordnen sind, würde zu einem entsprechend verzerrten Bild führen. Eine Meldepflicht der Unternehmen zu Standorten, die Kfz-Fahrten erzeugen, besteht nicht. Angaben zu solchen Standorten liegen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung allerdings nicht vor. Zur Anzahl der gewerblich gemeldeten Kraftfahrzeuge in der Altstadt siehe auch Frage8.
Frage 7:
Wie viele öffentlich nutzbare Parkhaus-/Tiefgaragen-Stellplätze gibt es in der Altstadt?
Antwort:
Innerhalb des Altstadtrings stehen in 10 Parkgaragen, die dem Parkleitsystem Zentrum angeschlossen sind, ca. 3.150 Kurzzeitstellplätze zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch ca. 660 Kurzzeitstellplätze der im Bereich des Isartorplatzes liegenden Parkgaragen Isarparkhaus undRieger-City. Zusätzlich können noch ca. 90Tiefgaragenstellplätze des Hotels Kempinski, welches nicht dem Parkleitsystem angeschlossen ist, genutzt werden.
Frage 8:
Wie viele KFZ sind in der Altstadt gemeldet?
Antwort:
Zu den Kraftfahrzeugen zählen neben den Personenkraftwagen mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz auch Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen (einschließlich Sattelzugmaschinen), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sowie sonstige Kraftfahrzeuge
(z.B. Krankenkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, u.ä.) und Krafträder (einschließlich Leichtkrafträder und Motorroller).
Im Jahr 2013 waren nach Angabe des Statistischen Amtes ca. 11.800 Kraftfahrzeuge innerhalb des Altstadtrings – davon ca. 75% als gewerb- liche Kraftfahrzeuge – gemeldet.
Frage 9:
Wie viele Tiefgaragen-Stellplätze, Stellplätze auf Privatgrund werden in der Altstadt von Unternehmen, Betrieben, Behörden genutzt für Inhaber, Mitarbeiter, Kunden, Besucher?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führte innerhalb der Altstadt im Jahr 2013/2014 eine umfassende Stellplatzerhebung durch, bei der insgesamt ca. 7.300 private Stellplätze in Einzelgaragen, Tiefgaragen oder als offene Stellplätze (Hofflächen etc.) erhoben wurden.
Differenziert nach der Nutzungsart stehen davon ca. 13% für Anwohner- innen und Anwohner, ca. 80% für die Beschäftigten und ca. 7% für Be- sucherinnen und Besucher zur Verfügung. Eine eindeutige Zuordnung ist jedoch nicht immer möglich, da Stellplätze oft im Wechsel mit anderen Nutzungen verwendet werden.
Im Anteil der Stellplätze für Beschäftigte sind auch andere gewerblich genutzte Stellplätze (z.B. Stellplätze für Firmenfahrzeuge) enthalten. Zu den Kundenstellplätzen wurden nur eindeutig so gekennzeichnete Stellplätze bzw. Hotelparkplätze gezählt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur „Autofreien Altstadt?“ soweit möglich beantworten konnte. Für weitere Fragen steht Ihnen die Fachabteilung Verkehrsplanung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung gerne zur Verfügung.