„Nachgefragt: die „Rechtsextremismus“-Beauftragten der
Bezirksausschüsse
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 14.1.2015
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Mit der Gegenstimme der BIA verabschiedete der Münchner Stadtrat in seiner letzten Vollversammlung am Mittwoch, 4.3., unter Tagesord- nungspunkt B 1 eine ‚Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München’, und zwar konkret (unter Punkt 1 e) eine ‚Anpassung der Aufwandsentschädigung für externe Beauftragte gegen Rechtsextremismus nach § 23 a der Bezirksausschusssatzung’. Hier er- geben sich Fragen.“
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Von „externen“ Beauftragten der Bezirksausschüsse gegen „Rechtsex- tremismus“ war zum Zeitpunkt der Einführung dieser Ämter – Ende 2012 – keine Rede. Um wen handelt es sich bei diesen „externen“ „Rechtsext- remismus-Beauftragten“ der Bezirksausschüsse? Bitte Namen und Quali- fikationen der bisher in Erscheinung getretenen „externen“ Beauftragten angeben!
Frage 2:
Warum muß auf „externe“ Beauftragte zurückgegriffen werden? Inwieweit ist es zutreffend, daß sich unter den regulären Mitgliedern der Bezirksaus- schüsse kein geeignetes Personal fand?
Antwort zu Fragen 1 und 2:
Wie sie der entsprechenden Sitzungsvorlage entnehmen können, handelt es sich nur um eine Anpassung bezüglich des Sitzungsgeldes. Die Möglichkeit externer Beauftragter gegen Rechtsextremismus sieht § 23a der Bezirksausschusssatzung seit Einführung der Beauftragten am 10.5.2013 in Absatz 1 Satz 2 ausdrücklich vor: „Die bzw. der Beauftragte muss nicht dem Bezirksausschuss angehören.“
Frage 3:
Da die der Beschlußvorlage Nr. 14-20/V 02091 beigefügten Dokumente darüber keinen Aufschluß geben: wie hoch ist die nunmehr vom Stadtrat beschlossene Aufwandsentschädigung für die „externen“ BA-Beauftragten gegen „Rechtsextremismus“?
Antwort:
Wie in der Beschlussvorlage ersichtlich, soll sich die Entschädigung zukünftig wie bei externen Kinderbeauftragten nach § 18 der Bezirksausschusssatzung richten.
Frage 4:
Wie oft, auf wessen Veranlassung, bei welchen konkreten Gelegenheiten und in welchen Münchner Stadtbezirken kamen „externe“ BA-Beauftragte gegen „Rechtsextremismus“ seit der Einführung dieser Ämter Ende 2012 – also in den zurückliegenden Jahren 2013 und 2014 – zum Einsatz? Mit welchen konkreten Erfolgen?
Antwort:
Statistiken zu den konkreten Aktivitäten werden nicht geführt.