Nochmals: Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber in München
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 5.3.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 5.3.2015 führen Sie Folgendes aus:
„In einer vom 21.7.2014 datierten Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Fragestellers vom 30.6.2014 (‚Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber in München’) erläutert die Sozialreferentin verschiedene Projekte im Zu- sammenhang mit einer gemeinnützigen Tätigkeit von Asylbewerbern; die einschlägigen Angebote würden demzufolge ‚in der Landeshauptstadt München schon langjährig, das heißt bereits seit rund 20 Jahren, zahlreich angeboten’ und auch in Anspruch genommen. Die Angebote würden frei- willig angenommen. – Hier stellen sich weitergehende Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 5.3.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Was lässt sich über den quantitativen Umfang der Inanspruchnahme der angefragten Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber sagen – konkret: wie viele Asylbewerber nehmen derzeit nach Kenntnis des Sozialreferats ein entsprechendes Arbeitsangebot der LHM oder der Münchner freien Träger an?
Antwort:
Eine Statistik wird nicht geführt.
Frage 2:
Warum werden die Arbeitsangebote nur auf freiwilliger Basis vorgehalten und nicht als Pflicht, wie im ALG II vorgesehen, d.h. mit Sanktionsmöglich- keiten beim Leistungsbezug im Falle mangelnder Kooperation durch den Leistungsempfänger?
Antwort:
Eine Arbeitsgelegenheit soll angeboten werden, sofern diese der bzw. dem Leistungsberechtigten zumutbar ist. Es wird im Einzelfall geprüft, ob die bzw. der Leistungsberechtigte geistig und körperlich in der Lage ist, die angebotene Arbeit zu verrichten. Es ist somit immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen zu treffen.