Selbsthilfegruppen besser unterstützen – Räume für Anonyme Sucht-Selbsthilfe Fährhaus zur Verfügung stellen
Antrag Stadträtin Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 23.10.2014
Antwort Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt:
Das Direktorium hat Ihren o.g. Antrag der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe des RGU zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Der Antrag bezieht sich auf eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Der Antrag fordert eine verstärkte Unterstützung von Selbsthilfegruppen bei der Suche nach Räumen für ihre Zusammenkünfte. Insbesondere soll die Landeshauptstadt München mehr kostenfreie Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Zudem soll konkret geprüft werden, welche Räume der Sucht-Selbsthilfe Fährhaus angeboten werden können.
Hierzu nimmt die Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe wie folgt Stellung:
Selbsthilfe für Betroffene und Angehörige ist ein wichtiger Baustein der Suchthilfe in München. Sie ist für viele suchtkranke Menschen der erste Schritt, sich mit ihrer Erkrankung auseinander
zusetzen. Angehörige erfah-
ren in Selbsthilfegruppen Unterstützung in einer belastenden Lebenssituation. Die Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe fördert die Selbst hilfeangebote in München.
So entstand das Lotsennetzwerk zur Rückfallprävention als Kooperationsprojekt der Selbsthilfeorganisationen Blaues Kreuz, Kreuzbund und Club 29 auf Initiative der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe.
Die Unterstützung der Selbsthilfe umfasst auch die Hilfestellung bei der Suche nach Räumlichkeiten. Das in Ihrem Antrag angeregte Überlassen von Räumen an Selbsthilfegruppen kann jedoch nicht durch das RGU selbst erfolgen, da dessen Dienstgebäude durch das Kommunalreferat verwaltet werden. Auch ist eine kostenfreie Nutzung nicht möglich. Das Kommunalreferat teilte auf unsere Anfrage hin mit:
„Hinsichtlich der vom Kommunalreferat verwalteten Bestände teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits aktuell keine geeigneten Räume für eine Anmietung zur Verfügung gestellt werden können. Zu Ihrer Information teilenwir Ihnen ferner mit, dass die im Antrag der CSU angesprochene kostenfreie Raumüberlassung der Stadt in kommunalen Beständen wegen der Vorgaben des Art. 75 GO nicht möglich ist.“
Für die Zukunft ist geplant, die Vergabe von städtischen Räumen neu zu regeln. Initiativen, Gruppen und Vereine sollen die Möglichkeit erhalten, Räumlichkeiten der Stadtverwaltung gegen eine angemessene Gebühr zu nutzen. Auf Grundlage eines Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrats vom 23.10.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 12251) erarbeitet das Direktorium die dafür nötigen Maßnahmen. Die Umsetzung ist allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Raumvergabe an Selbsthilfegruppen nicht möglich ist. Eine ausführliche Stellungnahme des Direktoriums liegt diesem Schreiben bei.
Um der Sucht-Selbsthilfe Fährhaus dennoch zügig zu geeigneten Räumlichkeiten zu verhelfen, hat die Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe zusammen mit der Stelle für Bürgerschaftliches Engagement des Sozialreferats eine Übergangslösung geschaffen, bis die beschriebene Vergabe städtischer Räumlichkeiten möglich ist. Für die Sucht-Selbsthilfe Fährhaus besteht die Möglichkeit, Räume bei einem durch das Sozialreferat geförderten Kulturzentrum zu nutzen. Die Verwaltung dieser Räume erfolgt durch das Selbsthilfezentrum München, dieses wird mit der Sucht-Selbsthilfe Fährhaus Kontakt aufnehmen, um die Nutzung der Räumlichkeiten direkt zu klären.
Durch diese Maßnahmen werden Selbsthilfegruppen zukünftig bei der Suche nach Räumlichkeiten unterstützt. Der Sucht-Selbsthilfe Fährhaus wird die Nutzung von städtisch geförderten Räumen ermöglicht. Zusammenfassend wird dem Antrag dadurch entsprochen. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.