Ensemble Theresienwiese
Anfrage Stadträte Georg Schlagbauer und Vinzenz Zöttl (CSU-Fraktion) vom 24.2.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Bezugnehmend auf eine im Jahre 1906 erfolgte Grundabtretung des
(damaligen) Königreichs Bayern an die (seinerzeit: Haupt- und Residenz-) Stadt München, wünschen Sie Aufklärung über eventuelle Bindungen, die die Stadt aus diesem Vertrag heute noch verpflichten.
Hierzu möchte ich vorausschicken, dass das Kommunalreferat mit dem von Ihnen angesprochenen Grunderwerbsvertrag aus dem Jahr 1906
nicht befasst ist. Das Grundstücksgeschäft lag bei der Einrichtung des Kommunalreferats im Jahr 1952 bereits 46 Jahre zurück. Aus dem
genannten Erwerbsvorgang haben sich in den folgenden Jahrzehnten bis heute für die Stadt keine mir bekannten Vollzugsprobleme ergeben.
Meine Mitarbeiter haben den von Ihnen angesprochenen Vertrag, mit dem ein Teilbereich der Theresienwiese auf die Stadt übertragen worden ist, über das Stadtarchiv recherchieren können. Aufgrund seiner Abfassung – der Vertrag im Originalkopie sowie seine Transkription liegen diesem Antwortschreiben zu Ihrer Kenntnis bei – war es auch hier im Hause erforderlich, den Vertrag in heute gebräuchliche Reinschrift zu übertragen. Beides – Recherche wie Übertragung – haben erhebliche Zeit in Anspruch genommen, so dass es erforderlich wurde, die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage mehrmals, zuletzt bis zum 27.3.2015, zu verlängern. Hierfür bedanke ich mich.
Frage:
Wie stellen sich die Grundstücksverhältnisse auf der Theresienwiese dar?
Antwort:
Mit notariellem Vertrag vom 17.9.1906 hat das (damalige) Königreich Bayern, vertreten durch das königlich-bayerische Staatsärar (heute: Liegenschaftsverwaltung) das 41.340 qm große Grundstück FlSt. Nr. 9683 (alt), Sektion V, an die Stadtgemeinde München veräußert. In der Kaufurkunde wurde das Grundstück als „Anger auf der Theresienwiese mit Teil der Rennbahn“ bezeichnet.
Der von den Parteien vereinbarte Kaufpreis betrug 12.000 Mark.Wie dem Vertrag zu entnehmen ist, soll die Nutzung der Erwerbsfläche durch die Stadt bestimmten Beschränkungen unterliegen. So ist in Ziffer V. der Urkunde (Seite 4) geregelt, dass „die Stadtgemeinde München ... nicht berechtigt (ist), das Kaufobjekt zu anderen Zwecken als zur Errichtung von Bauwerken für Ausstellungs- und Festzwecke, zu Schaffung gärtnerischer Anlagen sowie zur Gestaltung von Wegen und Straßen zu verwenden“.
Für diese Beschränkungen wurde eine beschränkte persönliche Dienst- barkeit zu Gunsten des Staatsärars bewilligt und entsprechend im Grund- buch eingetragen. Weitere Beschränkungen und Verpflichtungen wegen der Grundstücksnutzung enthält der Vertrag nicht.
Die zirka 406.000 qm große Theresienwiese, einschließlich der an- grenzenden Theresienhöhe, befindet sich heute im Eigentum der
Landeshauptstadt München. Der Bereich der Theresienwiese, auf dem das Oktoberfest und das Landwirtschaftsfest stattfinden, besteht im wesentlichen aus dem Grundstück FlSt. Nr. 9690 (Areal südlich der Matthias-Pschorr-Straße), dem Grundstück FlSt. Nr. 9688 (Matthias-Pschorr-Straße) und dem Grundstück FlSt. Nr. 9685 (Gelände nördlich der Matthias-Pschorr-Straße), jew. Sektion München V. Im Zuge der Recherchen zu dem o. g. Vertrag hat der Geodaten Service München den ebenfalls in Anlage beiliegenden Plan mit der Historie des städtischen Grunderwerbs auf der Theresienwiese erstellt. Daraus wird ersichtlich, dass die Flächen, soweit sie sich nicht ohnehin im Eigentum der Stadt befunden haben, in der 80-er Jahren des 19. Jahrhunderts auf die Stadt übertragen worden sind. Als letztes Teilstück der Theresienwiese wurde das hier in Rede stehende Grundstück FlSt. Nr. 9683 (alt) mit dem ge- nannten Vertrag vom 17.9.1906 vom (damaligen) Königreich Bayern durch die Stadt erworben.
Die Anlagen zur Antwort können unter
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3640890.pdf http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3640892.pdf http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3640894.pdf abgerufen werden.