( .
. ' . 0 " 4 ! !"2 3! ' .
. / 2 !
' 6 ' :
, 2 ; 6 () . " 3 %% " 5 & & 9 .
.
' % ' .
. 2 3 ! . $ :
< !"2 3! ; 6 ,* 5
= & & &
5
99 ! . ! % .
. ' 2
. ! " ! " " :
>
? 3 "/ " > . >
/ ? 3 "/ " > .
>
! "
. >
# $
.
>
% "
.
? 3 ? " = "6 > ! . @' ! = 6 > A= A*<<( ' = 7 ,<< B,C++ $ 7 .6 ! 6 D%! .
Vorlufige Haushaltsfhrung
Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO
Es werden alle relevanten Beschlsse in den Jahren 2014 und 2015
durch eine externe Stelle berprft
Der Stadtrat mge beschlieen:
Die Landeshauptstadt Mnchen lsst alle gefassten Finanzierungsbeschlsse vor der Bekanntmachung des Haushalts fr die Jahre 2014 und 2015 auf ihre bereinstimmung mit dem Artikel 69 Abs. 1 Nr. 1 GO durch eine externe Stelle wie dem Bayerischen Kommunalen Prfungsverband in Verbindung mit der Rechtsaufsichtsbehrde berprfen. Begrndung:
Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO regelt die Zulssigkeit von zustzlichen Ausgaben in der sogenannten haushaltslosen Zeit. Diese Regelungen sind aus Sicht der AfD sehr restriktiv. In der Sitzung des Sozialausschusses am 16.04.2015 hat Herr Stadtrat Andre Wchter bei der Sitzungsvorlage 14-20/ V01636 die Frage nach einer mglichen berschneidung mit Art. 69 Abs. 1 Nr. 1GO gestellt und von der Referentin eine Antwort bekommen, die eher auf den Beschluss Haushaltsbeschluss ernst nehmen! abzielte.
Ein Stadtratskollege erklrte die gngige Praxis mit einer Lex Mnchen und begrndete dies mit der guten Haushaltslage der LHM.
Die AfD hatte schon bei mehreren Beschlssen den Eindruck, dass sie nicht unter die in Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO genannten Ausnahmen zu subsumieren sind und selbst wenn die Stadtkmmerei in Ihrer Stellungnahme auf einen mglichen Konflikt hinweist, wird von den Referaten mit teils sehr pauschalen Argumenten an den ursprnglichen Forderungen festgehalten. Selbstverstndlich maen wir uns keinesfalls ein Urteil ber eine mgliche Rechtmigkeit oder Rechtswidrigkeit an, sehen aber ausreichende Anhaltspunkte fr einen Prfauftrag.
Als Beispiele mchten wir die Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 14006 Frderung freier Trger
Zustzlicher Frderbedarf im
Sozialreferat/Stadtjugendamt
Erhhung der Zuschsse fr die
Jugendverbandsfrderung im Bereich der Fahrten
Alternative fr Deutschland im Stadtrat Mnchen
Rathaus 80331 Mnchen afd-rathaus@muenchen.de Seite 1 von 2MITGLIEDER IM STADTRAT MNCHEN
Andre Wchter Fritz Schmude
Mnchen, den 16.04.2015AfD im Mnchner Stadtrat Rathaus
Herrn Oberbrgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Antrag
und Freizeiten
und die Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 14261
Street Art in Mnchen frdern
nennen.
In der letzten Vorlage wird sogar im Antrag des Referenten unter Nr. 4 ausgefhrt: Dieser Beschluss unterliegt aufgrund Eilbedrftigkeit nicht dem Finanzierungsmoratorium, da mit dem Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der Stelle schnellstmglich begonnen werden muss. Aufgrund der derzeitigen haushaltslosen Zeit wird eine Ausnahme nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 BayGO beantragt.
Um eine kurze Erluterung, wie diese Ausnahme erreicht worden ist wird ebenfalls gebeten. Fr den Fall, dass unserem Antrag nicht entsprochen wird mchten wir bitten uns darzustellen, welche Mglichkeiten der berprfung von Stadtratsmitgliedern ohne Stadtratsbeschluss herbeigefhrt werden knnen.
AfD-Gruppierung im Mnchner Stadtrat
Fritz Schmude
Andre Wchter
Alternative fr Deutschland Mitglieder im Stadtrat Mnchen
Rathaus 80313 Mnchen afd-rathaus@muenchen.de Seite 2 von 2