Auf den offenen Brief des Abgeordneten im Bayerischen Landtag, Dr. Otmar Bernhard vom 3. März 2015, zur Erweiterung des städtischen Notquartiers Kastelburgstraße in Aubing, hat Oberbürgermeister Dieter Reiter jetzt wie folgt geantwortet:
„Nachdem mir nun die Stellungnahme des zuständigen Fachreferates vor- liegt, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zunächst möchte ich ein anscheinend vorliegendes Missverständnis besei- tigen: Es handelt sich sowohl bei dem Bestands- und beim Erweiterungs- bau in der Kastelburgstraße als auch bei dem ebenfalls genannten Objekt am Dreilingsweg nicht um Flüchtlingsunterkünfte, sondern um städtische Notquartiere für wohnungslose Münchner Familien und Einzelpersonen. Seien Sie versichert, dass die Stadtverwaltung die für die Unterbringung von Wohnungslosen in Frage kommenden Objekte mit der erforderlichen Sorgfalt prüft und plant. Dies schließt planungs-, bau- und brandschutz- rechtliche Fragen ebenso mit ein wie Kriterien der Sozialverträglichkeit und eine möglichst gleichmäßige Verteilung sozialer Einrichtungen auf
die Stadtbezirke. Uns ist daher auch bewusst, dass im Umfeld bereits einige Bestandseinrichtungen vorhanden sind. Nach Prüfung durch die zuständige Dienststelle hat sich jedoch eine positive Bewertung für die Sozialverträglichkeit der geplanten Erweiterung ergeben. Darüber hinaus wurden im 22. Stadtbezirk bisher generell nur wenige Unterkünfte geplant und realisiert.
Die Unterbringung von wohnungslosen Haushalten liegt nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG) und Art. 57 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung (GO) in Zuständigkeit der Landeshauptstadt München. Gemäß den Hochrechnungen des Sozialreferats ist für 2015 mit einem Zuwachs des Bedarfs für die Unterbringung von Wohnungslosen in Höhe von zirka 1.000 Plätzen zu rechnen, wobei angesichts des unvermin- dert starken Zuzugs von Menschen nach München und der angespannten Situation auf dem Münchener Wohnungsmarkt eine weiterhin steigende Tendenz anzunehmen ist. Die Erweiterung des städtischen Notquartiers an der Kastelburgstraße 56 - 60 ist daher dringend notwendig, um dem stei- genden Bedarf entsprechend begegnen zu können.
Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung bzw. des Neubaus eines Beherbergungsbetriebes durch die zuständige Lokalbaukommission positiv verbeschieden worden, da das Vorhaben dem Rahmen der näheren Umgebung entspricht. Das Vorhaben ist gekenn- zeichnet durch Wohnbebauung auf der einen Seite, das bestehende Wohn- heim auf der anderen Seite und die gewerblichen Nutzungen im nördlichen Anschluss. Nach Einschätzung der Lokalbaukommission bestand daher ein Anspruch auf Erteilung der entsprechenden Genehmigung. Dem privaten Betreiber des Wohnheims steht es demnach frei, das erteilte Baurecht auch auszuschöpfen. Sollte die Landeshauptstadt München von einer Anmietung des Erweiterungsbaus zum Zwecke der städtischen Un- terbringung von Wohnungslosen absehen, steht es dem privaten Betreiber ebenso frei, darin einen kommerziellen Beherbergungsbetrieb, zum Bei- spiel ein Arbeiterwohnheim, zu errichten.
Aus diesen Gründen wurde die Erweiterung des städtischen Notquartiers dem Stadtrat mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02255 am 28. Januar 2015 zur Entscheidung vorgelegt und beschlossen.
Eine generelle Gefährdung oder Störung von Kindern bzw. der allgemeinen Sicherheit durch die älteren Bewohnerinnen und Bewohner des Erweite- rungsbaus ist nach Aussage der Polizei nicht zu erwarten. Um eventuellen Sorgen von Anwohnerinnen und Anwohnern dennoch Rechnung zu tragen, werden sowohl das erfahrene städtische Hausverwaltungs- als auch das eingesetzte Sicherheitspersonal sowie die örtliche Polizei darauf achten, dass der Betrieb gut in die Nachbarschaft integriert wird. Selbstverständ- lich steht das täglich rund um die Uhr anwesende Personal jederzeit als
Ansprechpersonen vor Ort zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter werden sich um eine gute nachbarschaftliche Lösung bemühen, falls es doch einmal zu Problemen kommen sollte.
Darüber hinaus trägt das Amt für Wohnen und Migration den seitens des Bezirksausschusses 22 geäußerten Bedenken folgendermaßen Rechnung:
Geplante Erweiterung der Bettplatzzahl:
Geplant war ursprünglich die Erweiterung des bestehenden Notquartiers von 180 auf die auch in Ihrem Schreiben genannten 270 Bettplätze (90 zusätzliche Plätze). Das Amt für Wohnen und Migration kommt den Beden- ken des Bezirksausschuss 22 entgegen und wird die Gesamtbettplatzzahl lediglich auf 230 erhöhen.
Mehr Gemeinschaftsräume in Bestand und Neubau:
Durch die Reduzierung der ursprünglich geplanten Bettplatzzahl werden zusätzliche Räume frei, die dann als Gemeinschafts-, Hausaufgaben-, Spiel- oder Kinderbetreuungsräume im Bestandsbau bzw. als Gemeinschafts- und Begegnungsräume im Neubau (da hier keine Kinder untergebracht werden) umgenutzt werden.
Belegung mit älteren Menschen:
Der Neubau wird mit älteren Menschen belegt. Zum einen, da in diesem Bereich ohnehin Bedarf besteht, zum anderen ist bei älteren Bewohner- innen und Bewohnern erfahrungsgemäß von einem ruhigen Betrieb aus- zugehen. Ziel der vorübergehenden Unterbringung der älteren Menschen im Neubau ist die möglichst rasche Weitervermittlung zurück in regulären Wohnraum bzw. je nach Bedarf auch in Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren.
Verlegung des bisherigen Spielplatzes/der bisherigen Freifläche:
Der Neubau wird großteils auf dem bisher bestehenden Spielplatz (der auch eine Freifläche für den Aufenthalt Erwachsener bietet) entstehen. Nach den ursprünglichen Planungen wäre der Spielplatz innerhalb des Grundstücks verlegt und verkleinert worden. Der neue Spielplatz wäre zudem verschattet gewesen.
Spielplatz und Freifläche dienten bislang als gerne wahrgenommene Rück- zugsräume für Kinder und erwachsene Bewohnerinnen und Bewohner. Als Lösung wird der Spielplatz nun auf dem östlich benachbarten städtischen Grundstück (Gemarkung Aubing, Flurstück 2151/0) mit der Maßgabe errich- tet, dass die ursprüngliche Größe der Freifläche (zirka 500 bis 600 Quadrat- meter) erhalten bleibt.
Betreuung durch nur einen Träger:
Der Bezirksausschuss 22 fordert, dass die Betreuung der Bewohner/innen im Bestand und Neubau einheitlich durch einen Träger erfolgen soll, u.a. um nur einen Ansprechpartner, z.B. bei Beschwerden, kontaktieren zu
müssen. Dieser Forderung wird entsprochen. Die Auswahl des Trägers ist allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass der Träger noch nicht benannt werden kann.
Abschließend betone ich, dass die Landeshauptstadt München die Sorgen ihrer Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nimmt. Ich möchte aber auch um Verständnis für die besondere Notlage wohnungsloser Menschen werben. Geben Sie den betroffenen Menschen die Chance, sich nach dem oftmals unverschuldeten Verlust der Wohnung in einer geschützten Umgebung wieder zurecht zu finden, um rasch wieder in eigenen Wohnraum ziehen zu können. Lassen Sie uns gemeinsam für ein friedliches und respektvol- les Miteinander aller Menschen in unserer Stadt eintreten.“