Hort und Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Gänseliesel- straße bedarfsgerecht ausbauen – Mensa für Mittagessen errichten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Dr. Georg Kronawitter und Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 19.06.2013
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag schilderten Sie folgenden Sachverhalt:
„Hort und Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Gänselieselstraße werden durch weitere Gruppen bedarfsgerecht ausgebaut. Um zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 die notwendige Betreuung sicherstellen zu können, werden sofort die notwendigen organisatorischen und rechtlichen Schritte eingeleitet und durch flexible Belegungskonzept zusätzliche Kapazitäten geschaffen. Die Nutzung externer Räume wird ebenso geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch die Mittagsbetreuung durch die Errichtung einer Mensa sichergestellt.“
Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2013 teile ich Ihnen Folgendes mit:
aktuelle Situation:
Die Sanierungsarbeiten an der Grundschule wurden im Jahr 2011 beendet. Zum Schuljahr 2012/13 wurde an der Grundschule an der Gänselieselstraße der Ganztag eingeführt.
Während der ganztägige Versorgungsgrad im Schuljahr 2012/13 noch 67 Prozent betrug, stieg er im Schuljahr 2013/14 auf 70 Prozent und wird nach Endausbau des Ganztageszuges (voraussichtlich bis zum Schuljahr 15/16) auf knapp 90 Prozent ansteigen.
Derzeit besuchen 432 Schülerinnen und Schüler in 18 Klassen die Grundschule an der Gänselieselstraße. Die Betreuungssituation stellt sich folgendermaßen dar:-100 Kinder im Hort
-155 Kinder in der Mittagsbetreuung (8 Gruppen)
-50 Kinder im Gebundenen Ganztag (wird weiter ausgebaut)
Mittagsbetreuung:
Die Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Gänselieselstraße wird von einem privaten Träger angeboten und durchgeführt, untersteht jedoch gemäß Art. 31 Abs. 3 BayEUG der Schulaufsicht. Das Referat für Bildung und Sport fördert diese Mittagsbetreuung mit einem Personal- und Sachkostenzuschuss, der kostenfreien Überlassung der Schulräume und der Ausstattung der Mittagsbetreuungsräume.
Wie viele Betreuungsplätze in einer bestimmten Mittagsbetreuung eingerichtet werden können, richtet sich jedoch nach dem vorhandenen Raumangebot und den personellen Kapazitäten des Trägers. Die
Entscheidung über die Anzahl der Plätze und welche Kinder einen Betreuungsplatz erhalten, trifft alleine der Träger der Mittagsbetreuung in Absprache mit der Schulleitung. Die Schulleitung an einer Grundschule ist als Sachwaltung auch verantwortlich für die Bereitstellung der benötigten Räume. Mit Kreativität und Flexibilität in der Stundenplangestaltung sowie mit Kooperations- und Kompromissbereitschaft kann die Schulleitung gegebenenfalls weitere Klassenzimmer in Doppelnutzung zur Verfügung stellen und dadurch den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Ohne Doppelnutzung könnte der Raumbedarf der
Mittagsbetreuungen an den Münchner Grundschulen schon lange nicht mehr gedeckt werden bzw. es wären keine Erweiterungen mehr möglich.
Hort:
Zusätzlich zu einer Vielzahl an Neubauten und Neubauplanungen von Kindertagesstätten und Kooperationseinrichtungen in den nächsten Jahren, die oftmals auch Hortgruppen beinhalten, wurde vom Referat für Bildung und Sport auch heuer wieder ein Sonderprogramm zur Hortversorgung ins Leben gerufen.
Im Rahmen dieser Strategiegespräche zur Nachmittagsbetreuung wurde überprüft, wie möglichst kurzfristig zusätzliche Hortplätze zum September 2013 geschaffen werden können. Hierzu müssen natürlich gewisse räumliche, strukturelle als auch personelle Voraussetzungen vorliegen, um auch diese Standards insoweit einzuhalten, dass den Kindern ein adäquater Hortbesuch ermöglicht werden kann.
Neben dem allgemein bekannten Personalmangel im Erziehungsbereichist bei der Nutzung von Räumen, die nicht explizit für die Betreuung von Kindern errichtet wurden, zu beachten, dass besondere gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung und des Brandschutzes erfüllt werden müssen. Allein deshalb können Räume, die auf den ersten Blick als geeignet erscheinen, dann doch nicht genutzt werden bzw. der finanzielle Aufwand für weitere Maßnahmen wäre nicht vertretbar. Wie die Erfahrung zeigt, werden aus verständlichen Gründen
Hortstandorte, die etwas weiter von der Schule entfernt liegen, von den Eltern bzw. Kindern nicht angenommen. Ein geeigneter Platz auf dem bzw. in der Nähe des Schulgeländes ist aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Mindestanforderungen und der dichten Bebauung im Stadtgebiet häufig nicht zu finden. Eine kurzfristige Schaffung von Hortplätzen ist oft nicht in wünschenswerter Weise durchführbar.
Nach dem Einschreibetermin wurden vom städtischen Hort an
der Gänselieselstraße nur 12 und damit verhältnismäßig geringe Vormerkungen gemeldet, so dass zur Einrichtung einer weiteren
kompletten Hortgruppe kein Handlungsbedarf gesehen wurde.
Errichtung einer Mensa:
Die Mittagsbetreuung ist der Kooperationspartner des Gebundenen
Ganztag und bietet neben der Mittagsverpflegung auch die Anschluss- betreuung und Ferienbetreuung für die Ganztagskinder an.
Das Mittagessen wird warm angeliefert. Im Keller (Kellerraum 005 + 003) und im Erdgeschoss (Klassenzimmer) befinden sich die Speiseräume. Es gibt eine Küchenzeile, diese ist ausgestattet mit einer gewerblichen Spülmaschine (Frontlader). Es ist unstrittig, dass die aktuelle Ausstattung verbesserungsfähig ist.
Da aufgrund des Bevölkerungswachstums derzeit sehr große Entwick- lungsbedarfe an den Grundschulen bestehen, sind zur Sicherstellung der ausreichenden Schulraumversorgung in kurzer Zeit enorme Ausbau- volumina zu bewältigen. Nach derzeitigem Stand müssen bis 2020 voraussichtlich 17 neue Grundschulen in München errichtet werden. Zudem werden im Grundschulbereich wahrscheinlich 36 Pavillonanlagen als Interimsmaßnahmen erforderlich sein. Dass vor diesem Hintergrund nicht alle sonstigen Maßnahmen mit der gewünschten Schnelligkeit angegangen werden können, ist leider kaum vermeidbar. Dennoch streben wir den Bau der Mensa schnellstmöglich an.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.