Pfandring auch in München testen
Antrag Stadträte Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/Rosa Liste) vom 3.12. 2014
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag fordern Sie das Baureferat auf, sogenannte „Pfandringe“ als bauliche Zusätze für öffentliche Mülleimer zum Abstellen und Einsammeln von Pfandflaschen einzuführen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine ähnliche Vorrichtung bei Containern (Wertstoffinseln) möglich wäre.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt, da gemäß der Straßenreinigungssatzung die städtische Straßenreinigung für das Vorhalten bzw. Entleeren der öffentlichen Abfallbehälter zuständig ist. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.12.2014 teilt das Baureferat aber Folgendes mit: Die vorhandenen Abfallbehälter der städtischen Straßenreinigung vereinen gestalterische sowie funktionale Ansprüche an Ästhetik und Wirtschaftlichkeit. Die in Ihrem Antrag angesprochenen Pfandringe, oder auch Pfandkisten, können – abgesehen von den gestalterischen Aspekten – aus technischen und organisatorischen Gründen nicht an die vorhandenen Abfallbehälter der städtischen Straßenreinigung angebracht werden. Um die Pfandringe bzw. rechteckigen Pfandkisten an die zylindrischen Abfallbehälter ordnungsgemäß und dauerhaft anbringen zu können, wären Haltevorrichtungen erforderlich, welche über Bohrlöcher mittels Schrauben befestigt werden müssten. Da sich im Standbehälter jedoch die Entleerungskübel befinden, dürfen keine Schrauben oder Ähnliches in das Innere der Abfallbehälter ragen. Darüber hinaus müssen die Abfallbehälter wegen einer Vielzahl von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum oft umpositioniert bzw. aus Gründen der Sicherheit abtransportiert werden. Anbauten würden die Handhabung der Abfallbehälter deutlich erschweren und die Anbauten dadurch beschädigt werden.Nach Recherchen des Baureferates zeigt auch die Erfahrung anderer Städte, dass aufgrund von Vandalismus Gefährdungen der Passanten durch scharfe Kanten oder Ähnliches entstehen können und die Pfandbehälter auch als Abfallbehälter missbraucht werden.
Außerdem muss auch der Umstand berücksichtigt werden, dass der soziale Aspekt in der Praxis durch professionelle bzw. organisierte Müllsammler ausgehebelt wird. Gerade Obdachlose, welche sich mit Flaschensammeln ein kleines Zusatzeinkommen sichern, lehnen die Pfandringe bzw. Pfandkisten aus diesen Gründen ab.
Aus den o.g. Gründen wurden z. B. auch in Köln, Karlsruhe, Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg die Pfandringe bzw. Pfandkisten nicht weiter verfolgt.
Wir ver weisen diesbezüglich auch auf den Zeitungsartikel des Münchner Merkur vom 24.9.2014, welcher als Anlage beiliegt.
Im Antrag wird ergänzend eine Prüfung von ähnlichen Vorrichtungen bei Containern (Wertstoffinseln) gebeten. Die im Bereich der Wertstoffinseln abgestellten Glas-, Metall- und Kunststoff-Sammelcontainer befinden sich alle im Eigentum von privaten Unternehmen, welche in keinem Vertragsverhältnis zum Baureferat stehen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann unter
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3563889.pdf
abgerufen werden