(teilweise voraus) Im Rechtsstreit um den Bau der Griechischen Schule in Berg am Laim hat das Münchner Landgericht Ende vergangener Woche den beiden Parteien – der Landeshauptstadt München und der Republik Griechenland – vorgeschlagen, einen Vergleich auszuhandeln. Das Gericht deutete an, dass es der Rechtsauffassung der Stadt folgt.
„Für uns als Vertreter der Stadt ist es selbstverständlich, dass wir auf einen solchen Vorschlag mit der Gegenpartei verhandeln. Am Ende steht als Ziel die Fertigstellung der Schule oder die Rückübereignung des Grundstückes an die Stadt“, bekräftigte Kommunalreferent Axel Markwardt nach dem Gerichtstermin. „Ob die Verhandlungen zum Erfolg führen, bleibt abzuwarten. So oder so muss das Ergebnis am Ende der Stadtrat der Landeshauptstadt München absegnen.“
Die Republik Griechenland hatte mit Vertrag vom 4. April 2001 das Grundstück von der Stadt erhalten, unter der Maßgabe, eine griechische Schule zu errichten. Doch die Republik Griechenland ließ alle ihr von der Stadt für den Baubeginn gesetzten Fristen verstreichen. Daraufhin reichte die Stadt Ende 2013 Klage ein und fordert seitdem das Grundstück zurück.