„Medizintourismus“ – ein Problem für die Landeshauptstadt München?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 31.3.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 31.3.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Einem aktuellen Bericht der ‚Süddeutschen’ zufolge werden ‚Medizin- touristen’ aus arabischen Ländern vor allem in Bogenhausen und in der Umgebung des dortigen Klinikums zunehmend als Belastung empfunden. Stadtseitig wird abseits der Beschwerden von Anwohnern über Geruchsbelästigungen, Lärm und exotische Sitten vor allem die Zweckentfremdung von Wohnraum als problematisch angesehen – das Problem ist offenbar gravierend genug, um demnächst einen ‚Runden Tisch’ einzuberufen, der sich des Themas annehmen soll. Auch Sicherheitsfragen spielen eine Rolle (nach: http://www.sueddeutsche. de/ muenchen/bogenhausen-schwierige-gaeste-1.2415563; abgerufen: 31.3.2015, 5.15 Uhr; KR) – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 31.3.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
In welchem quantitativen Umfang wird nach Kenntnis der Stadt München Wohnraum für die Untervermietung an „Medizintouristen“ zweckentfremdet?
Antwort:
Dem Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration liegen hierüber keine Zahlen vor.
Der Nachweis einer Nutzung als Ferienwohnung – hierunter fallen die sogenannten „Medizintouristen“ – ist ohnehin sehr zeitaufwändig und schwierig. Darüber hinaus liegen von den Nutzerinnen und Nutzern kaum Aussagen über den Anlass des Aufenthalts vor. Bei Personen aus dem arabischen Raum pauschal eine medizinische Behandlung als Aufenthaltsgrund zu unterstellen, ist deshalb spekulativ.
Frage 2:
Mit welchen Maßnahmen geht die LHM dagegen vor?Antwort:
Wenn eine Nutzung als Ferienwohnung nachgewiesen ist, kann diese Nutzung aufgrund der Zweckentfremdungssatzung untersagt werden.
Frage 3:
Von Anwohnern wird nicht zuletzt der Sicherheitsaspekt thematisiert – in einem Hotel müssten sich Touristen ausweisen, bei der zeitweiligen Quartiernahme in Privatwohnungen dagegen nicht. Inwieweit ist die LHM (KVR, Polizei) für diesen Sicherheitsaspekt im Zusammenhang mit dem „Medizintourismus“ aus arabischen Ländern sensibilisiert?
Antwort:
Dem Sozialreferat ist bewusst, dass Personen aus anderen Kulturkreisen wie dem arabischen Raum das Sicherheitsempfinden bei manchen
Bewohnerinnen und Bewohnern beeinträchtigen können, jedoch lassen unsere bisherigen Erkenntnisse keinen pauschalen Rückschluss von „Medizintouristen“ auf eine objektive Beeinträchtigung der Sicherheitslage zu.
Sollten in Einzelfällen akute sicherheitsrelevante bzw. strafrechtliche Belange betroffen sein, so ist in der Regel die Polizei und nicht die Landeshauptstadt München zuständig.