Pasinger Bahnhofsplatz Mängelbehebung am Blindenleitsystem
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor und Heike Kainz
(CSU-Fraktion) vom 2.3.2015
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 2.3.2015 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Bei der Begehung im November 2014 zusammen mit dem Behinderten- beirat und der Seniorenvertretung des örtlichen BA wurden Mängel festgestellt, die bei Neugestaltung des Platzes nicht beachtet wurden. Eine unzufriedenstellende Bilanz.
Mängel betreffen das Blindenleitsystem. Dieses ist zusammen mit dem Blindenbund und dem Behindertenbeirat baldigst zu besprechen und abzustellen.
Es gibt an der gesamten Länge Bahnhofsplatz/Kaflerstraße keine blinden- gestützte Querungshilfe. Selbst die Ampel vor dem Bahnhof – taktil ausgerüstet – ist weder an das Blindenleitsystem angeschlossen noch von der Tramhaltestelle her blindengeführt erreichbar. Ein total irritierendes Blindenorientierungsfeld in Höhe der Tramhaltestelle endet ohne weitere Anbindung mitten im Straßenbereich. Geradezu unverantwortlich. Nach wie vor sind Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aber auch Eltern mit Kinderwagen wegen der nicht barrierefreien neu installierten Tramhaltestelle betroffen.
Festgestellt wurde auch, dass an der Haltestelle der Buslinie 56 ein barrierefreier Zustieg und ein Wetterschutz fehlen. Dagegen sind alle Haltestellen in der sich anschließenden Kaflerstraße für die anderen Buslinien entsprechend barrierefrei und haben einen Wetterschutz. Vom Stadtrat wurde sogar ein Programm zum barrierefreien Ausbau bestehender Haltestellen verabschiedet. Bei einer Neugestaltung, wie die des Pasinger Bahnhofplatzes sollte die barrierefreie Haltestelle selbstverständlich sein. Leider hat es die Stadt versäumt, bei der Neugestaltung des Bahnhofplatzes mit der DB die Barrierefreiheit einzuplanen. Jetzt wird von der Behörde mitgeteilt, dass behinderten- freie Haltestellen für den Bus 56 und die Tram nicht mehr möglich sind.“
Der Beantwortung möchten wir zu Ihrer Information einige grundsätzliche Ausführungen voranstellen:Das Baureferat bemüht sich seit Jahren intensiv, die Barrierefreiheit, insbesondere auch im Tiefbau, zu fördern. Nicht umsonst ergab eine repräsentative Umfrage der „Aktion Mensch“ im Jahre 2012 zum Thema „Wie barrierefrei ist meine Stadt?“, dass aus Sicht der Münchner die bayerische Landeshauptstadt die barrierefreiste Metropole in Deutschland ist.
Um die Belange optimal zu berücksichtigen, werden seit Mitte der 80er Jahre die Behindertenvertreter in Neuplanungen des Baureferates eingebunden.
Dabei hat das Baureferat ein mittlerweile dreisäuliges Verfahren entwickelt:
Alle Neubauprojekte des Baureferates werden im Rahmen des sog.
Spartenverfahrens dem „Städtischen Beraterkreis barrierefreies Planen und Bauen“ vorgestellt. Der mit Stadtratsbeschluss vom 15.1.1987 gegründete Beraterkreis im Sozialreferat setzt sich aus Vertretern der Referate und einschlägigen Interessengruppen und Verbänden zusammen.
Um die technischen Standards für Barrierefreiheit weiterzuentwickeln und die neue DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ umzusetzen, wurde am 24.10.2012 auf Initiative des Baureferates eine übergeordnete Arbeitsgruppe mit Vertretern des Behindertenbeirates, Facharbeitskreis Mobilität, des Bayerischen Blindenbundes und aus Dienststellen des Baureferates ins Leben gerufen.
Ziel ist es, die schematischen Lösungen der DIN auf die Situation in München umzusetzen.
Auch der Umbau des Pasinger Zentrums und damit die einhergehende Neugestaltung des Pasinger Bahnhofsplatzes basieren auf einem
langen und intensiven Planungs- und Abstimmungsverfahren. Auf den Bahnhofsvorplatz, als hoch frequentiertem Ort mit seinen verschiedenen Funktionen und Nutzungen, wurde dabei ein besonderes Augenmerk
gelegt.
Die Planungen wurden intensiv mit dem zuständigen „Städtischen Beraterkreis barrierefreies Planen und Bauen“ abgestimmt, um die Belange der Menschen mit Behinderung optimal zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit dem Spartenverfahren wurde der Pasinger
Bahnhofsplatz dem „Städtischen Beraterkreis barrierefreies Planen und Bauen“ bereits 2009 in zwei Terminen vorgestellt. Speziell Forderungender Barrierefreiheit hinsichtlich Oberflächenstruktur, taktiler Erfassbarkeit sowie kontrastierender Farbwahl der Beläge wurden bei der Begehung einer eigens erstellten Musterfläche am 22.10.2010 besichtigt und geprüft und im Anschluss an die Bemusterung das taktile Leitsystem im Zentrum besprochen.
Schlussendlich wurde in einem Ortstermin am 4.7.2012 mit Vertretern der Verwaltung sowie Mitgliedern des Bayerischen Blinden- und Seh- behindertenbundes, dem Behindertenbeauftragten, Mitgliedern des
Behindertenbeirats, Vertretern der Deutschen Bahn AG und der MVG die Situation für sehbehinderte und blinde Menschen erörtert (siehe auch Beschluss des Bauausschusses vom 19.2.2013, Sitzungsvorlage Nr. 08-14 /V 10978).
Die in den Abstimmungen gefundenen Lösungen zur Orientierung wurden vom Baureferat umgehend in eine Überplanung integriert und zeitnah umgesetzt.
Der Wunsch einer blindengestützten Querungshilfe auf der Südseite der Kaflerstraße wurde leider erst im Nachgang an das Baureferat heran- getragen. Die Weiterentwicklung von Querungsstellen wurde in der oben benannten Arbeitsgruppe „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ angesiedelt. Umfangreiche Abstimmungen haben für die Gehbahnbereiche bereits zu ersten Lösungsansätzen für Querungen geführt, die nun in einer Testphase evaluiert werden sollen. Anschließend kann die Umsetzung an der Kaflerstraße geprüft werden.
Die Sachlage zur Ausstattung der Haltestelle der Buslinie 56 am Pasin- ger Bahnhofsplatz mit einem Wartehäuschen mit Sitzbank sowie die barrierefreie Gestaltung dieser Bushaltestelle der Linie 56 wurde im Beschluss des Bezirksausschusses 21 Pasing – Obermenzing vom
3.2.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01114) ausführlich dargelegt.
Wie Sie sicherlich wissen, hat der Bezirksausschuss 21 Pasing – Ober menzing mit Beschluss vom 3.2.2015 gefordert, die Bushaltestelle der Linie 56 von ihrem jetzigen Standort zu entfernen und den Bereich durch Verlegung oder Zusammenlegung von Bushaltestellen als
neuen Taxistandplatz freizugeben. Die abschließende Bewertung des Kreisverwaltungsreferates hierzu steht noch aus. Erst nach Klärung kann eine Ergänzung des Orientierungssystems betrachtet werden.
Zur Verlängerung der Streckenführung der Straßenbahnlinie 19
zum Bahnhof Pasing, in deren Umgriff auch die Ausgestaltung der
Trambahnhaltestelle liegt, hat die Regierung von Oberbayern derStadtwerke München GmbH den Planfeststellungsbeschluss am
7.5.2012 ausgehändigt. In der Erläuterung hierzu werden die technischen Zwänge zur Ausbildung der Haltestelle dargelegt. Bei dem von Ihnen beschriebenen Blindenleitsystem an die Trambahnhaltestelle handelt es sich um das Standardelement der Auffindestreifen einer Haltestelle an das straßenbündig an der Bahnhofsplatzkante liegende Gleis. Dieses Überholgleis, das für den Betrieb der Trambahn notwendig ist, wurde ebenfalls an das Leitsystem angebunden und endet, wie alle Auffindestreifen von Haltestellen, auch hier am Bordstein. Das Überholgleis wird nicht, wie es sein Name vielleicht vermuten lässt, nur zum Zwecke von Servicefahrten oder Fahrschulen genutzt, sondern wird regelmäßig auch im Störungs-, Verspätungsfall oder bei fahrplanmäßig überschlagenen Wendezeiten zum regulären Ein- und Ausstieg von Fahrgästen genutzt.
Ihre einzelnen Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wurden mit dem Behindertenbeirat Maßnahmen abgestimmt, um das unzureichende Blindenleitsystem rund um den Bahnhofsplatz auszubauen?
Antwort:
Ja. Siehe vorangestellte Ausführungen.
Frage 2:
Ist das irreführende und geradezu gefährliche Blindenleitsystem von der Tramhaltestelle, das in der Straßenmitte endet, beseitigt?
Antwort:
Wie in den vorangestellten Ausführungen dargestellt, halten wir auf Grund der Nutzung des südlichen Gleises im Hinblick auf die Barrierefreiheit eine Entfernung des Auffindestreifens für nicht zielführend.