Fassadenbegrünung an Schulen
Antrag Stadträtin Sabine Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 16.9.2013
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen im Antrag beschriebenen Anregungen handelt es sich um laufende Angelegenheiten, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung haben und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lassen. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister.
Aufgrund der zahlreichen Aufgaben in den mit der Beantwortung Ihrer Anfrage betroffenen Abteilungen können wir Ihnen leider erst heute antworten. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Sie hatten Folgendes beantragt:
„Bei jedem Neubau und jeder Sanierung von Schulen in München wird zukünftig neben der Dachbegrünung auch die Begrünung der ganzen Fassade oder von Teilen der Fassade geprüft. Sollte eine Begrünung nicht möglich sein, wird dem Stadtrat eine Begründung vorgelegt.
Begründung:
Durch Nachverdichtungen, Umstrukturierungen und Wohnungsneubau nimmt die Versiegelung der Stadt immer mehr zu. Der Grünflächenanteil sinkt. Doch ist Grün wichtig für das Stadtklima, die Luft- und Lebens- qualität. Ausgleich können hier Dach- und Fassadenbegrünungen schaffen. Sie erhalten die Artenvielfalt durch Schaffung zusätzlicher Grünflächen und erweitern die Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Sie verbessern das Mikroklima durch Beschattung, Wasserrückhalt und Verdunstung. Sie binden und filtern Staub und Luftschadstoffe und können auch zur Energieeinsparung dienen.
Werden immergrüne Pflanzen ausgewählt, hat die Fassadenbegrünung im Winter eine dämmende Funktion. Im Sommer schützt die Begrünung die Fassade vor intensiver Sonneneinstrahlung und hat dadurch einen angenehmen Kühleffekt. Auch bietet eine Gebäudebegrünung Schutz gegen UV-Strahlen, Hagel, starke Temperaturschwankungen, Schadstoffe und Schmutz. Sie mindert die Schallreflexion, wertet das Gebäude optisch auf und ermöglicht eine ästhetische Gestaltung meist unscheinbarer Fassaden. Die Stadt sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und ihre vielen Schulen begrünen.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Ziel, an Schulgebäuden und Kindertagesstätten zusätzlichen Lebens- raum für Flora und Fauna zu schaffen, wird bei städtischen Gebäuden bereits seit vielen Jahren durch Dachbegrünungen umgesetzt und ist je nach Dachneigung Bestandteil der Baugenehmigung.
Zusätzliche Fassadenbegrünungen sind dagegen nach wie vor Sonderfälle. Neben den ökologischen Vorteilen müssen die Voraussetzungen der Vege- tation und der Bautechnik in die Betrachtungen miteinbezogen werden:
- Selbstklimmende Pflanzen wie Efeu oder wilder Wein sind zwar in der Anschaffung eine preisgünstige Variante, bergen jedoch für das Gebäude eine hohe Schadensträchtigkeit, da beispielsweise durch Haftwurzeln und das erhöhte Gewicht Schäden am Putz oder am
Wärmedämmverbundsystem entstehen können. Das ungezügelte
Wachstum bedarf einer konsequenten Überwachung und häufiger
Rückschnitte, da andernfalls eine aufwändige Fassadensanierung notwendig wird.
- Gerüstkletterer haften nicht direkt an der Fassade, sie ranken oder schlingen an einem Klettergerüst in stabiler und pflanzenartspezifischer Ausführung. Die Verankerung des Gerüstes an der Fassade ist bei Wärmdämmverbundsystemen problematisch. So entsteht durch die
Positionierung des Klettergerüstes ein Mehraufwand im Bau und
nachfolgendem Bauunterhalt.
- Die Anbringung von Spaliergehölzen erfordert einen geeigneten Standort sowie eine kontinuierliche Pflege über das gesamte Jahr.
Bei bestimmten vorgenannten Begrünungsvarianten ist bei der Planung zusätzlich eine Wasser- und Nährstoffzufuhr mit entsprechender Versorgungstechnik zu berücksichtigen.
Aus oben genannten Gründen heraus sehen wir nur in ausgewählten Einzelfällen (wie zum Beispiel bei Pergolen, der Überdachungen von Fahrradabstellanlagen oder Ballfang- und anderen Zäunen) die Möglichkeit, Fassadenbegrünungen durchzuführen und in vegetations- und bautechnisch begründeten Fällen umzusetzen.Neben der Begrünung von Gebäuden besteht für eine zusätzliche Begrünung im Bereich der Partizipation der Schule vor Ort die Möglichkeit, im Rahmen von Neubauplanungen und Generalinstandsetzungen
Bereiche für Nutzungen wie z.B. Grüne Klassenzimmer und Lehrgärten auszuweisen, die dann entsprechend durch die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer gärtnerisch gestaltet werden können.
Gegenstand einer jeden Baugenehmigung sind immer auch ein Baum-
katasterplan und ein Freiflächengestaltungsplan. Bei diesen Plänen sind wir im Hinblick auf ein ausgewogenes Stadtklima, aber auch wegen eines natürlichen Verschattungsbereiches für die Schülerinnen und Schüler daran interessiert, umfassende Baum- und Strauchbepflanzungen festzulegen. Auch damit tragen wir dazu bei, der Tierwelt (vor allem den Vögeln) entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten zu bieten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.