Verbesserung der Versorgung sehbeeinträchtigter Bewohner/ Bewohnerinnen in Münchner Pflegeheimen
Antrag Stadtrat Max Straßer (CSU-Fraktion) vom 19.3.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass das Sozialreferat die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung sehbeeinträchtigter Bewohnerinnen und Bewohner in Münchner Pflegeheimen initiieren und fördern solle. Das Sozialreferat hat dieses Thema bereits als laufende Angelegenheit aufgegriffen und wird den Stadtrat hinsichtlich qualitätsverbessernder Maßnahmen mit einem entsprechenden Stadtratsbeschluss in diesem Sommer befassen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.3.2015 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Mit dem Beschluss „Gewährung eines Zuschusses an die Stiftung Katholisches Familien- und Altenpflegewerk aus der Stiftung „Fonds Münchener Altenhilfe“ wurde am 19.5.2011 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06464) ein Zuschuss in Höhe von bis zu 33.000 Euro aus Mitteln der Stiftung „Fonds Münchener Altenhilfe“ für das Projekt „Verbesserung der niederschwelligen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung (Pflege und Betreuung) von sehgeschädigten Pflegebedürftigen“ gewährt.
Das Projekt wurde auch vom Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie dem Kuratorium Deutsche Altershilfe finanziell gefördert.
In einem gemeinsamen Gespräch am 12.2.2015 in der Fachabteilung im Amt für Soziale Sicherung wurden seitens der Stiftung Katholisches Familien- und Altenpflegewerk Erfolge und Hemmnisse des Projekts dargestellt und diskutiert.
Um den Münchner Heimträgern die gewonnenen Erkenntnisse zu präsentieren und sie über das Qualifizierungsangebot der Stiftung Katholisches Familien- und Altenpflegewerk zu informieren, wird das Sozialreferat in diesem Sommer zu einer gemeinsamen Veranstaltung einladen. Außerdem ist vorgesehen, die durch das Sozialreferat geförderten Fachkräfte für Pflegeüberleitung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen an einem gesonder-ten Termin über das „Sehbeeinträchtigten-Projekt“ zu informieren. Diesen Fachkräften obliegt das Einzugsmanagement, das eng damit verknüpft ist, die entsprechenden Vorbereitungen für den Heimeinzug zu treffen. Dabei sind insbesondere der Leitungsebene der Pflegeeinrichtung Informationen zu fachlich erforderlichen Veränderungen, wie etwa für Pflegebedürftige mit Sehbehinderungen, zu geben.
Wie das Projekt bislang zeigte, erfordert die Schulung der beruflich Pflegenden eine konsequente und zeitlich entsprechend umfangreiche Umsetzung, d.h. entsprechende Zeitressourcen und eine kontinuierliche Teilnahme. Innenarchitektonische bzw. bauliche Veränderungen flankieren diese Schulungen nach entsprechender Fachberatung. Bauliche Maßnahmen können individuell eventuell im Rahmen der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der ordnungsrechtlichen Vorgaben erfolgen und in diesem Zusammenhang im Rahmen der Investitionsförderung berücksichtigt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.