Interkulturelle Öffnung der Zentraleinheit Wohnungslosigkeit (ZEW)
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 16.4.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 16.4.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Nach Auslaufens des Kälteschutzprogramms und angesichts der niedrigen Außentemperaturen Anfang April ist es in den letzten Wochen zu menschenunwürdigen Vorfällen gekommen, bei denen Menschen im Freien bei Minusgraden übernachten mussten. Außerdem ist uns zu Ohren gekommen, dass Menschen ohne festen Wohnsitz auf Grund von fehlenden Deutsch-Kenntnissen insbesondere bei der ZEW an der Antragsstellung gehindert wurden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 16.4.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie läuft die Antragstellung bei der ZEW bei Menschen ohne festen Wohnsitz?
Antwort:
Erste Anlaufstelle ist die Infothek im Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration, Franziskaner Straße 8 zu den regulären Öffnungszeiten (s. hierzu auch: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/
Sozialreferat/Wohnungsamt/akut_wohnungslos/Infothek.html). Dort wird vorab geprüft, ob es sich um einen akut obdachlosen Haushalt handelt. Ist dies der Fall wird der Haushalt an die entsprechende Sachbearbeiterin bzw. den entsprechenden Sachbearbeiter verwiesen.
Ein schriftlicher Antrag durch die Kundin bzw. den Kunden hat nicht zu erfolgen. Der Antrag wird vielmehr durch die persönliche Vorsprache bzw. Geltendmachung der Notlage gestellt. Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter benötigen hier nur das schriftliche Einverständnis der Kundin bzw. des Kunden über die Einholung der Einwohnermeldedaten.
Es ist die Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses mit eventueller Aufenthaltsbestätigung notwendig.Im Gespräch wird geklärt, wo der Haushalt bisher wohnte und ob ent- sprechende Nachweise zur Wohnungslosigkeit vorhanden sind. Des
Weiteren muss erörtert werden, von welchem Einkommen der Haushalt lebt, was der Haushalt selbst unternommen hat, um seine Notlage
zu beheben und welche Möglichkeiten dem Sozialreferat bzgl. einer Unterbringung zur Verfügung stehen.
Frage 2:
Werden Menschen aus anderen Ländern der Europäischen Union auch Antragsformulare in der jeweiligen Sprachen der Antragsteller ausgehändigt?
Antwort:
Aktuell werden Formulare (z.B. Datenschutzentbindung zur Einholung des Einverständnisses für die Übermittlung von Einwohnermeldedaten) nur in deutscher Sprache ausgegeben.
Eine Ausnahme stellen hier die Informationsschreiben zum Kälteschutz dar. Eine Ausgabe dieser Handreichung erfolgt neben deutsch in den Sprachen bulgarisch, rumänisch, polnisch, italienisch, französisch, spanisch sowie englisch.
Wie bereits unter der Antwort zu Frage 1 erwähnt, bedarf es keines schriftlichen Antrages zur Unterbringung bei akuter Obdachlosigkeit.
Frage 3:
Werden die Dolmetscherdienste der Übersetzer der LHM auch in der ZEW genutzt und bei Bedarf auch bei Neuanträgen sofort angefragt?
Antwort:
Damit Kundinnen und Kunden aus dem Bereich der Europäischen Union sowie der ganzen Welt die Möglichkeit haben, die unterschiedlichen Formulare in ihrer Landessprache zu verstehen, steht zu den allgemei nen Geschäftszeiten der ZEW ein Pool an Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern zur Verfügung, der bei Bedarf bei jeder persönlichen Vorsprache individuell sowohl seitens der Kundin bzw. des Kunden als auch seitens der Sachbearbeitung zugeschaltet werden kann.
Insbesondere zur Klärung der Notlage ist es für die ZEW unabdingbar, dass, wenn der Haushalt nicht über ausreichende Sprachkenntnisse zur Verständigung verfügt, eine Sprachmittlerin bzw. ein Sprachmittler zugeschaltet wird.Frage 4:
Wie ist die Auslastung der Pensionen und Notquartiere?
Antwort:
Zur Auslastung der Pensionen und Notquartiere können folgende
Kapazitäts- und Personenstandszahlen in Notquartieren, Pensionen und Clearinghäusern mitgeteilt werden:
Dies entspricht einem Auslastungsfaktor von 95%.
Frage 5:
Was beabsichtigt die Stadt bei Kälteeinbrüchen nach dem Auslauf des Kälteschutzprogramms für betroffene Menschen zu tun?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München betraut auch nach dem Auslaufen
des Kälteschutzprogramms das Evangelische Hilfswerk (EHW) mit der Beratung und Unterstützung betroffener Menschen und Zuwanderinnen und Zuwanderer aus EU-Ländern, die in München keine Wohnung finden in Form einer ganzjährigen Beratung.
Diese Beratung findet für erwachsene Einzelpersonen über die
Beratungsstelle „Schiller 25“ des EHW, Schillerstraße 25, 80336 München, Telefon 0 89 - 54 59 41 40 von Montag - Freitag von 9 - 12 Uhr und Montag/ Dienstag/Donnerstag von 14 - 17 Uhr statt.
Für Familien übernimmt diese Hilfe und Unterstützung die Beratungsstelle FamAra des EHW in der Rosenheimer Straße 125, 81667 München, Telefon 0 89 - 45 02 96 37 von Montag - Freitag von 9 - 16 Uhr.
Dem Erstgespräch folgen eine umfassende Beratung und Unterstützung, spezielle Informationen zum Kälteschutzprogramm ab Oktober und dessen Hilfeangebote sowie auch Rückkehrberatung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.Die Einweisung in die Kälteschutzräume erfolgt erst wieder mit Wiederaufnahme des Kälteschutzprogramms im Winter 2015/2016.
Frage 6:
Wie sieht die Personalsituation bei der ZEW aktuell aus? Gibt es Möglichkeiten der verstärkten Personalisierung in dieser Dienststelle?
Antwort:
Der Personalbedarf aufgrund Fallzahlsteigerungen oder entsprechender Prognosen sowie neu hinzu gekommener Aufgaben wird von den
einzelnen Fachbereichen der ZEW über die Abteilungsleitung an die jeweilige Fachsteuerung gemeldet, die entsprechende Stadtrats-
beschlüsse in die Wege leitet.
Offene Stellen werden so schnell wie möglich besetzt. Derzeit sind von insgesamt 221,80 Planstellen der ZEW (Vollzeitäquivalente) 2 Stellen im Verwaltungsdienst und 9,5 Stellen im Bereich der Sozialpädagogik im Besetzungsverfahren.
Das Jobcenter für Wohnungslose ist als eigene Organisationseinheit davon nicht berührt.