Neuen Konzertsaal einfordern – Gasteig ertüchtigen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 17.3.2015
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Der aktuelle Sachstand im Sanierungsvorhaben Gasteig stellt sich wie folgt dar: Die Sanierung des Gasteig wurde bereits im Juli 2015 durch den Stadtrat beschlossen.
Die Ablehnung der Totalsanierung der Philharmonie im Gasteig, die Errichtung eines neuen Konzertsaals, Suche nach möglichen Standorten sowie Prüfung städtischer Grundstücke wurden beantragt. Aufgrund der geänderten Sachlage lassen sich die Punkte teilweise zusammenfassend beantworten.
Unter 1. wurde die bestandsorientierte Akustikverbesserung anstelle der Zerstörung des Konzertsaals im Gasteig beantragt.
Hierzu kann Folgendes mitgeteilt werden:
Der Grundsatzbeschluss vom 1.7.2015 sieht drei Varianten zur Sanierung des Gasteig vor. Darunter auch die Grundsanierung des Gasteig (Sowieso-Maßnahmen) zur Ertüchtigung der technischen Ausstattung in Verbindung mit akustischen Verbesserungen im bestehenden Konzertsaal.
Die Punkte 2., 3. und 4. betreffen die Entscheidung zum Bau bzw. mögliche Standorte für einen neuen Konzertsaal. Diese Punkte lassen sich zusammenfassend beantworten, da die hierzu einschlägigen Entscheidungen getroffen wurden.
Wie Sie sicherlich bereits der Medienberichterstattung entnommen haben, ist die Standortentscheidung für einen Konzertsaal seitens des Freistaates Bayern getroffen worden. Die Arbeitsgruppe „Konzertsaal München – Standort“ des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat dabei zwei Projekte konkret verhandelt: Die Paketposthalle an der Friedenheimer Brücke und das Werksviertel. Letzteres erhielt den Zuschlag und wird als Standort für einen neuen Konzertsaal derzeit konkretisiert.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.