Rechtsanwalt Thomas Walther hält am Donnerstag, 9. Juni, 19 Uhr, im Jüdischen Museum München, St.-Jakobs-Platz 16, den Vortag „Zu späte Gerechtigkeit – das Versagen der deutschen Justiz bei der Verfolgung der Täter der Schoa am Beispiel des ,Gröning-Verfahrens‘“. Es moderiert Joachim Käppner von der Süddeutschen Zeitung.
Am 15. Juli 2015 hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verurteilt. Erst zum zweiten Mal, nach der Verurteilung von John Demjanjuk im Jahr 2011, hat ein deutsches Gericht einen Schoa-Täter zur Rechenschaft gezogen, weil dieser durch seine Tätigkeit in einem Konzentrationslager das Morden möglich machte. Bis dahin verlangte die Rechtsprechung den Nachweis der Beteiligung an einer konkreten Mordtat und schützte so die meisten Täter vor der Strafe. Rechtsanwalt Thomas Walther, im Lüneburger Verfahren sowie in den aktuellen Verfahren in Detmold, Hanau und Neubrandenburg Vertreter der Nebenklage, beschreibt den langen Weg zur viel zu späten Gerechtigkeit. Er macht auch die Bedeutung des Verfahrens für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer deutlich.
Anmeldung erbeten unter Telefon 2 88 51 64 23 oder per E-Mail an veranstaltungen.jmm@muenchen.de. Der Eintritt beträgt 6, ermäßigt 3 Euro. Einlass und Abendkasse ab 18.30 Uhr. Informationen zum Jüdischen Museum München unter www.juedisches-museum-muenchen.de.