„Dieses Video macht uns wütend“ – Konsequenzen
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 9.2.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Der Stadtrat beschließt: die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wird beauftragt, alle älteren noch im Einsatz befindlichen U-Bahn-Garnituren ebenfalls mit Videokameras nachzurüsten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Fortsetzung der Nachrüstung von U-Bahnwagen mit Videokameras fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag als Brief beantwortet.
Ich habe die MVG hierzu um Stellungnahme gebeten, die Folgendes mitgeteilt hat:
„In allen drei Fahrzeugsparten ist eine Vollausstattung mit Videokameras vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt entweder durch den Kauf neuer Fahrzeuge, die alte Fahrzeuge ablösen und bereits ab Werk mit Kameras ausgestattet sind oder – insbesondere bei der U-Bahn (bei der Tram ist dies bereits so gut wie abgeschlossen) – durch Nachrüstung von Videokameras. Für die Nachrüstung eines Teils der U-Bahn-Fahrzeuge (B-Serie) warten wir noch auf die Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern).“
Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass alle 100 U-Bahnhöfe im Netz der MVG bereits mit über 1.500 Videokameras überwacht werden. In allen Münchner Ü-Bahnhöfen befinden sich zudem insgesamt 454 Notfallsäulen, deren Notruffunktion eine direkte Verbindung zum U-Bahn-Betriebszentrum der MVG herstellt. Die Notrufsprechstellen in den Aufzügen im U-Bahnbereich verbinden ebenfalls mit dem U-Bahn-Betriebszentrum. Zur Sicherheit der Fahrgäste stehen darüber hinaus in allen U-Bahnwagen sowie in den Anhängern der Buszüge Notruf-Sprechstellen zur Verfügung.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.